Weitere Entscheidung unten: AG Lüdenscheid, 17.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93   

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https://dejure.org/1993,2153
OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93 (https://dejure.org/1993,2153)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.1993 - 25 WF 149/93 (https://dejure.org/1993,2153)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 25 WF 149/93 (https://dejure.org/1993,2153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs sowie der elterlichen Sorge für zwei minderjährige Kinder der Parteien und eines geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruchs in einem Ehescheidungsverbundverfahren; Ausgestaltung des Anspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1480
  • FamRZ 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 31.05.1990 - 10 WF 121/90
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Vor diesem Hintergrund stünde es der Antragstellerin nur dann frei, wegen ihres nachehelichen Unterhaltsanspruches einen isolierten Rechtsstreit zu führen, wenn besondere, nachvollziehbare Gründe ein derartiges Vorgehen sinnvoll erscheinen ließen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, Seite 5; OLG Celle, NdsRpfl 1990, 246).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1989 - 5 WF 60/89

    Familiensache; Hausratsverteilung; isoliertes Verfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Vor diesem Hintergrund stünde es der Antragstellerin nur dann frei, wegen ihres nachehelichen Unterhaltsanspruches einen isolierten Rechtsstreit zu führen, wenn besondere, nachvollziehbare Gründe ein derartiges Vorgehen sinnvoll erscheinen ließen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, Seite 5; OLG Celle, NdsRpfl 1990, 246).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.1986 - 6 UF 190/85

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Anschlußrechtsmittel; Rechtsmittel;

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
  • OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenvorschußanspruch; Nichteheliche

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.1990 - 11 WF 14/90
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
  • OLG Bamberg, 17.10.1989 - 2 WF 232/89

    Anforderungen an die Abänderung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Wie das Familiengericht mit Recht ausgeführt hat, ist jede Partei, welche Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen will, grundsätzlich gehalten, für ihre Rechtsverfolgung unter mehreren gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen zu beschreiten, welcher die geringsten Kosten verursacht (allgemeine Meinung, vgl. z.B. OLG Bamberg, FamRZ 1990, 187 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1981 - 4 UF 66/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
  • OLG Köln, 25.08.1994 - 25 WF 43/94

    Übergangsgebührnisse eines Soldaten als unterhaltspfichtige Einkommen

    Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß das Vorgehen der Klägerin, welche ihren nachehelichen Unterhaltsanspruch unmittelbar nach dem Abschluß des Ehescheidungsrechtsstreits in einem gesonderten Verfahren eingeklagt hat, im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO mutwillig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26.7.1993 (25 WF 149 /93 ,FamRZ 1994, 314 = NJW-RR 1993, 1480).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 92/02

    Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Klageerhebung

    Dies gilt auch dann, wenn das Verbundverfahren bereits abgeschlossen ist (OLG Köln FamRZ 1994, 314; FamVerf/Gutjahr a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Dies gilt auch dann, wenn das Verbundverfahren bereits abgeschlossen ist (OLG Köln FamRZ 1994, 314 ; FamVerf/Gutjahr aaO.).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Denn wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 28.8.1997 zu WF 115/97, FamRZ 1998, 1179 ; Beschluss vom 4.3.1998 zu WF 178/97; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 245 ; OLG Hamm; 12. Senat für Familiensachen, OLG Rp Hamm 1996, 180; OLG Hamm, 4. Familiensenat, FamRZ 1992, 452 ; OLG Hamm, 7. Familiensenat, FamRZ 1992, 576 ff mit weiteren Nachweisen OLG München, OLG Rp München 1995, 212 f.; grundsätzlich auch, aber bloß hinsichtlich der konkreten Mehrkosten OLG Frankfurt, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1997, 1411 OLG Köln, FamRZ 1994, 314 f.; z.T. oder insgesamt abweichender Auffassung: OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, FamRZ 1994, 635, 636; (Mehrkosten seien im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen) OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 f.; OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1178 ; OLG Bremen, FamRZ 1998, 245 f.; OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 1997, 78 ff.; OLG Sachsen Anhalt, FamRZ 1996, 752 ).
  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

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  • OLG Dresden, 25.11.1998 - 20 WF 519/98

    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Geltendmachung des Zugewinns erst nach Beendigung

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  • OLG Hamm, 13.06.2000 - 12 WF 73/00
    Es wird zwar verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass eine Partei, die die Prozesskosten nicht selbst aufbringen kann, im Hinblick auf eine möglichst wirtschaftliche Prozessführung zu dieser Vorgehensweise gehalten sein kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217 ; OLG Hamm, FamRZ 1992, 201 ; OLG Köln, FamRZ 1994, 314 ; Zöller/Philippi, 20. Aufl., § 623 Rdn. 24 m.w.N.).
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   AG Lüdenscheid, 17.03.1993 - 5 F 56/93   

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https://dejure.org/1993,7055
AG Lüdenscheid, 17.03.1993 - 5 F 56/93 (https://dejure.org/1993,7055)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 17.03.1993 - 5 F 56/93 (https://dejure.org/1993,7055)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 17. März 1993 - 5 F 56/93 (https://dejure.org/1993,7055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Scheidungsantrag; Prozeßkostenhilfe; Trennungsjahr; Unzumutbarkeit des Weiterbestandes der Ehe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1565 Abs. 1, Abs. 2; ZPO § 114

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 314
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