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   BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93   

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https://dejure.org/1993,6013
BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93 (https://dejure.org/1993,6013)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 3Z BR 193/93 (https://dejure.org/1993,6013)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 3Z BR 193/93 (https://dejure.org/1993,6013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geistige Behinderung, Ergänzungsgutachten, rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachverständigengutachten; Tatsachenbasis; Gutachter; Ergänzung; Gutachten; Beschluß; Einrichtung; Betreuung; Bekanntgabe; Tatsachen; Betreuter; Prozeßbevollmächtigter; Grundrecht auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 68b Abs. 1; GG Art. 103

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86

    Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93
    Zudem sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrungen unrichtig (vgl. BayObLGZ 1986, 259/261).
  • Drs-Bund, 25.11.1975 - BT-Drs 7/4201
    Auszug aus BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93
    Nach der Psychiatrie-Enquête (BT-Drucks. 7/4201, S. 3) versteht man unter geistig Behinderten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, deren geistige Entwicklung durch angeborene oder erworbene Störungen hinter der altersgemäßen Norm zurückgeblieben ist, so daß sie für ihre Lebensführung besonderer Hilfen bedürfen (abgedruckt etwa bei Bienwald, § 1896 Rn. 57).
  • LG Kleve, 07.03.2013 - 4 T 29/13

    Betreuung; Analphabet; Analphabetismus; geistige Behinderung

    Nach der Psychiatrie-Enquete (BT-Drucks. 7/4201 S. 3) versteht man unter geistig Behinderten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, deren geistige Entwicklung durch angeborene oder erworbene Störungen hinter der altersgemäßen Norm zurückgeblieben ist, so dass sie für ihre Lebensführung besonderer Hilfen bedürfen (BayObLG, Beschluss vom 07.10.1993, Az.: 3Z BR 193/93, Juris-Rn. 6).
  • OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    Für die Begründung der Angemessenheit genügt es regelmäßig, wenn aus der Entscheidung in wesentlichen Zügen zu erkennen ist, aus welchen Gründen die Tatsacheninstanz die zuerkannte Vergütung für angemessen hält (vgl. BayObLG FamRZ 94, 318).
  • OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    welchen Gründen die Tatsacheninstanz die zuerkannte Vergütung für angemessen hält (vgl. BayObLG FamRZ 94, 318).
  • LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20

    "Krieg" mit den Behörden - Gründe für die Erweiterung einer Betreuung

    Die geistige Behinderung beruht auf einen messbaren Intelligenzmangel verbunden mit einer mangelhaften Differenzierung der Persönlichkeit (BayObLG FamRZ 02, 494; 94, 318).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Dies gilt auch für den im Aktenvermerk vom Juli 1996 mitgeteilten Sachverhalt, da dieser vom Landgericht in seiner Entscheidung verwertet wurde (BayObLG BtPrax 1994, 29 ).
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