Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2344
OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92 (https://dejure.org/1993,2344)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.1993 - 1 U 50/92 (https://dejure.org/1993,2344)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 1 U 50/92 (https://dejure.org/1993,2344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation bei einer Abtretungsvereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten über eine anwaltliche Honorarforderung ohne Zustimmung des Mandanten; Verschwiegenheitspflicht eines Anwalts gegenüber seinen Sozien; Höhe der Vergütung eines Testamentsvollstreckers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundlagen zur Berechnung der Höhe der Testamentsvollstreckervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 269
  • FamRZ 1994, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65

    Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker -

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26. Juli 1967 (NJW 1967, 2400, 2402 = BB 1967, 1063) die Auffassung vertreten, daß die Richtlinien des Rheinpreussischen-Notarvereins nach wie vor als eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung anzuerkennen sind.

    Gerade diesen Gesichtspunkt hat auch der Bundesgerichtshof (NJW 1967, 2400, 2402) herangezogen, um die Notwendigkeit einer generellen Anhebung der Regelsätze zu verneinen.

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Es ist zwar den Beklagten recht zu geben, daß nach der neueren Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1638; OLG Köln NJW 1992, 2772; OLG Hamburg NJW 1993, 1335, 1336) die Abtretungsvereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten über eine anwaltliche Honorarforderung ohne Zustimmung des Mandanten nichtig ist, weil sie auf ein unbefugtes Offenbaren des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gerichtet ist.
  • KG, 10.12.1973 - 12 U 2115/72
    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Bei der Testamentsvollstreckervergütung handelt es sich nach einhelliger Auffassung, von der abzuweichen der Senat für den voprliegenden Fall keinen Anlaß sieht, um eine Bruttovergütung, so daß die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich verlangt werden kann (vgl. KG OLGZ 1974, 225 = NJW 1974, 752; Soergel/Damrau, § 2221 Rdnr. 19; Staudinger/Reimann, § 2221 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 24.06.1992 - 17 U 30/91

    Nichtigkeit einer Abtretung wegen Weitergabe von Informationen aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Es ist zwar den Beklagten recht zu geben, daß nach der neueren Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1638; OLG Köln NJW 1992, 2772; OLG Hamburg NJW 1993, 1335, 1336) die Abtretungsvereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten über eine anwaltliche Honorarforderung ohne Zustimmung des Mandanten nichtig ist, weil sie auf ein unbefugtes Offenbaren des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gerichtet ist.
  • OLG Hamburg, 11.12.1992 - 11 U 154/92

    Rechtswirksamkeit einer Abtretung ; Verletzung des Anwaltsgeheimnisses; Abtretung

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Es ist zwar den Beklagten recht zu geben, daß nach der neueren Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1638; OLG Köln NJW 1992, 2772; OLG Hamburg NJW 1993, 1335, 1336) die Abtretungsvereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten über eine anwaltliche Honorarforderung ohne Zustimmung des Mandanten nichtig ist, weil sie auf ein unbefugtes Offenbaren des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gerichtet ist.
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 228/69

    Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung seiner Tätigkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Maßgebend für die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH LM zu § 2221 BGB; BGH WM 1972, 101; Staudinger/Reimann, § 2221 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 14/87
    Auszug aus OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
    Ebenso hat auch das Oberlandesgericht Köln noch im Jahre 1987 (OLG Köln Rpfleger 1987, 458) die Richtlinien des Rheinpreussischen-Notarvereins als maßgeblich für die Höhe der Testamentsvollstrekkervergütung anerkannt.
  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Die Gewährung dieses Zuschlags setzt voraus, dass auf eine Konstituierung und lange Verwaltung noch eine Auseinandersetzung folgt, die dann selbst anspruchsvoll und mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist (OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993 - 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328, 329; Bengel/Reimann/Eckelskemper, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2001, S. 598, Rn. 52).

    Das Argument, dass die Vergütung eine Bruttovergütung sei und deshalb die Umsatzsteuer nicht hinzugerechnet werden könne, wird auch noch weiterhin vertreten (OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993 - 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328, 329; Soergel/Damrau, 13. Aufl., 2003, § 2221, Rn. 19; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 4).

  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 4 K 7055/99

    Erbschaftsteuer; Testamentsvollstreckervergütung; Erblasser; Angemessenheit;

    Der tatsächliche Ablauf der Testamentsvollstreckung im vorliegenden Fall stellt sich nach dem dem Senat vorliegenden Material sowohl von der Bedeutung als auch vom Einsatz des TV als wesentlich einfacher dar als beispielsweise die vom OLG Köln im Urteil v. 08.07.1993, 1 U 50/92, NJW-RR 1994, 269 ff., 269 und vom Hessischen FG, Urteil vom 23.10.1990, 10 K 221/85, EFG 1991, 332 f.; entschiedenen Fälle.

    Um für alle Fälle von Testamentsvollstreckung eine einigermaßen gleiche Handhabung zu erzielen, haben sich auf der Praxis der tatsächlichen Handhabung beruhende Tabellen eingebürgert, die von der Rechtsprechung als geeignete oder akzeptable Grundlage oder zumindest als brauchbarer Anhalt gebilligt werden (vgl. z. B. RFH Urteil vom 28.04.1938, IIIe 33/37, Reichssteuerblatt 1938, 517; BGH Urteil vom 28.11.1962, V ZR 225/60, MDR 1963, 293 f.; BGH Urteil vom 26.06.1967, III ZR 95/65, NJW 1967, 2400 ff., 2402; OLG Köln Urteil vom 08.07.1993, 1 U 50/92, aaO.; Hessisches FG, Urteil vom 23.10.1990, aaO.; zustimmend auch die Literatur, Palandt-Edenhofer, 61. Aufl. § 2221 Rz. 10; Soergel-Damrau BGB 12. Aufl., § 2221 Rz. 9; MünchKomm-Brandner, § 2221 Rz. 9 f.; Schmidt in Erman Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Aufl., - Erman-Schmidt - § 2221 aaO. Rz. 6 f.; Kapp/Ebeling Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - Kapp/Ebeling -, § 10 Rz. 124; Gebel in Troll, Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz. 224).

    Die Konstituierungsgebühr steht dem TV nur zu, wenn sie mit den Erben vereinbart ist oder wenn der TV zu Beginn seiner Testamentsvollstreckung eine besonders arbeitsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit hat entfalten müssen (OLG Köln v. Urteil v. 08.07.1993, 1 U 50/92, NJW-RR 1994, 269 ff., 270; Palandt-Edenhofer BGB 61. Aufl. § 2221 Rz. 7 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass zur Verwaltung des Nachlasses im letzten Jahr nichts besonderes vorgetragen wurde, ist die Verwaltungsgebühr, die üblicherweise mit 1/3% - 1/2% vom Bruttonachlasswert oder 2 bis 4% der Bruttoeinnahmen (vgl. MünchKomm-Brandner § 2221 Rz. 14; Palandt-Edenhofer § 2221 Rz. ; OLG Köln Urteil v. 08.07.1993, 1 U 50/92, NJW-RR 1994, 269 ff., 270) zu bemessen ist, eher an der unteren Grenze anzusetzen.

    Hierfür sprechen weiter die Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Angemessenheit der Vergütungen für TV, die zu den angesprochenen Berufskreisen gehören, befassen (vgl. z. B. RFH, Urteil vom 28.04.1938, III e 33/37, Reichssteuerblatt 1938, 517; BFH, Urteil vom 06.09.1990, IV R 125/89, aaO.; Kammergericht, Urteil vom 10.12.1973, 12 U 2115/72, NJW 1974, 752 f.; OLG Köln, Urteil vom 08.07.1993, NJW-RR 1994, 269 ff.).

    Als Bruttobetrag enthielt der dem Kl als Unternehmer für die von ihm erbrachte sonstige Leistung zugeflossene Betrag auch Umsatzsteuer (vgl. auch Kammergericht, Urteil vom 10.12.1973, 12 U 2115/72, NJW 1974, 752 f., 753; OLG Köln, Urteil vom 08.07.1993, 1 U 50/92, NJW-RR 1994, 269 ff., 270).

  • LG Köln, 26.09.2006 - 18 O 140/05

    Testamentsvollstreckervergütung

    Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1962, V ZR 225/60 in LM § 2221 BGB, Nr. 2, Bl. 906; BGH, Urt. v. 26.06.1967, III ZR 95/65 in LM § 2221 BGB, Nr. 5, Bl. 457 = NJW 1967, 2400; OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993, 1 U 50/92 in ZEV 1994, 118, 119 = FamRZ 1994, 328).

    Die Rechtsprechung hat bisher die Bestimmung der angemessenen Testamentsvollstreckergebühr auf Basis von Tabellen und Prozentsätzen vorgenommen (vgl. BGH Urteil v. 26.6.1967, III ZR 95/65 in NJW 1967, 2400; OLG Köln, Urteil v. 8.7.1993, 1 U 50/92 in NJW-RR 1994, 269 = OLGR Köln 1993, 297 = FamRZ 1994, 328 = ZEV 1994, 118.).

    Während in der Rechtsprechung bisher die Ansicht vertreten wurde, dass die Umsatzwertsteuer nicht zusätzlich verlangt werden könne (vgl. KG Urteil v. 10.12.1973, 12 U 2115/72 in NJW 1974, 752; OLG Köln, Urteil v. 8.7.1993, 1 U 50/92 in NJW-RR 1994, 269 = OLGR Köln 1993, 297 = FamRZ 1994, 328 = ZEV 1994, 118.), kann jedoch nach zutreffender Ansicht ein umsatzsteuerpflichtiger Testamentsvollstrecker auch Umsatzsteuer verlangen (vgl. MünchKomm/Zimmermann BGB 4. Aufl., § 2221 Rz. 15; Tiling, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, ZWE 1998, 331, 336.).

  • LG Freiburg, 12.01.2018 - 11 O 138/17

    Testamentsvollstreckung: Bemessung der billigen Testamentsvollstreckervergütung

    Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1962, V ZR 225/60 in LM § 2221 BGB, Nr. 2, Bl. 906; BGH, Urt. v. 26.06.1967, III ZR 95/65, NJW 1967, 2400; OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993, 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328; LG Köln, Urteil vom 26. September 2006 - 18 O 140/05 -, Rn. 43, juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97

    Vergütung eines Nachlasspflegers

    Gleichfalls rechtlich unbedenklich ist die Heranziehung der Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins (JW 1935, 1831), die auch heute noch für die Bemessung der Vergütung Bedeutung haben (vgl. BGH NJW 1967, 2400, 2402; OLG Köln FamRZ 1994, 328 f.; OLG Köln Rechtspfleger 1987, 458).

    Eine unmittelbare Anwendung der Richtwerte verbietet sich überdies schon deshalb, weil diese nicht auf den Nachlaßpfleger, sondern auf die Bewertung der Testamentsvollstreckertätigkeit des Notars zugeschnitten ist (siehe OLG Köln FamRZ 1994, 328 ).

    Eine, gegebenenfalls auch deutliche, Überschreitung dieses für normale Verhältnisse und glatte Abwicklungen geltenden (OLG Köln FamRZ 1994, 328 ) Richtwertes kann in den konkreten Umständen ihre Berechtigung finden.

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 9 U 203/99

    Testamentsvollstrecker - Vergütung - zwei Gesamtvollstrecker mit teilweise

    Neben dieser Regelgebühr kann von den Beklagten keine gesonderte Konstituierungsgebühr beansprucht werden, da die Konstituierung des Nachlasses zur regelmäßigen Testamentsvollstreckertätigkeit gehört (vgl. OLG Köln, 22. Senat, NJW-RR 1995, 202 und OLG Köln 1. Senat NJW-RR 1994, 269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht