Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.08.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3332
OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93 (https://dejure.org/1993,3332)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.1993 - 2 Wx 23/93 (https://dejure.org/1993,3332)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 1993 - 2 Wx 23/93 (https://dejure.org/1993,3332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Ernennung zum Testamentsvollstrecker; Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Anforderungen an eine Testamentsanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247, § 2270 Abs. 2, § 2271 Abs. 1
    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 74
  • MDR 1993, 1210
  • FamRZ 1994, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer aaO Rn. 18; Bamberger/ Roth/Litzenburger aaO Rn. 18; Soergel/Mayer aaO Rn. 30; Voit aaO Rn. 26; Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2247 Rn. 62 ff.).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99

    Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments durch neben den Text des

    Es hat nicht verkannt, daß die Unterschrift des Erblassers beim eigenhändigen Testament - auch im hier gegebenen Fall eines gemeinschaftlichen Testaments, bei der einer der Ehegatten das Testament in der in § 2247 BGB vorgesehenen Form errichtet, es also eigenhändig schreibt und unterschreibt (§ 2247 Abs. 1 BGB), während der anderes Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mit unterzeichnet (§ 2267 Satz 1 BGB), - eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung ist, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert (vgl. Senat, OLGZ 1967, 69 [70]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearb. 1996, § 2247, Rdn. 84).

    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10

    Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von

    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
    Auch durch Zeugenbeweis über die Urheberschaft des Textes und die Ernstlichkeit der Erklärung kann die Namensunterschrift nicht ersetzt werden; die Unterschriftsleistung ist vielmehr unabdingbares Gültigkeitserfordernis, von dem aus Gründen der Rechtssicherheit nicht abgegangen werden kann (OLG Köln, Urteil vom 3. September 1993, FamRZ 1994, 330; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 1984, RPfleger 1984, 468; Bay0bLG, Beschluss vom 7. Mai 1991, …
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4064
BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93 (https://dejure.org/1993,4064)
BayObLG, Entscheidung vom 03.08.1993 - 1Z BR 58/93 (https://dejure.org/1993,4064)
BayObLG, Entscheidung vom 03. August 1993 - 1Z BR 58/93 (https://dejure.org/1993,4064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2369; EGBGB Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3; Code Civile Art. 602 Abs. 1, Art. 606 Abs. 1; Disposizioni preliminarie zum Code Civile Art. 23, 30
    Erbfolge nach italienischem Erblasser

  • Wolters Kluwer

    Gleichlauf von materiellem Recht und Verfahrensrecht als Voraussetzung für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Fälschung eines Testaments; Formgültigkeit eines privatschriftlichen Testaments nach deutschem Recht; Formgültigkeit eines privatschriftlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 393
  • FamRZ 1994, 330
  • Rpfleger 1994, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer

    1 Z 4/86">1986, 466/469 f.; 1995, 47/49 f.; ZEV 1994, 175; MittBayNot 1994, 274/275; KG OLGZ 1977, 309; OLG Hamm OLGZ 1973, 289/291; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180/181 ff.; OLG Zweibrücken OLGZ 1985, 413/414; Palandt/Edenhofer § 2369 Rn. 1 f.; Staudinger/Schilken § 2368 Rn. 38, § 2369 Rn. 1, Staudinger/Dörner Art. 25 EGBGB Rn. 795 bis 809; MünchKomm/Promberger § 2369 Rn. 1; Soergel/Schurig BGB 12. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 48; von Bar, Internationales Privatrecht 2. Band Rn. 385 bis 390).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

    Ungeachtet des damit nicht gegebenen Gleichlaufs von materiellem Recht und Verfahrensrecht als Voraussetzung der internationalen Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 25 m.w.Nachw.) ergibt sich diese - entgegen der Meinung des Nachlaßgerichts - aus § 2369 BGB (BayObLG aaO. und BayObLGZ 1961, 4/8; vgl. auch Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2369 Rn. 2).
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