Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 19.10.1993

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   BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93   

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BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93 (https://dejure.org/1993,2481)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 1 BvR 54/93 (https://dejure.org/1993,2481)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 (https://dejure.org/1993,2481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Anspruchs auf Erziehungsgeld an die Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erziehungsgeld - Personensorge - Pflege - Erziehung - Aufsicht - Betreuung - Pflegemutter - Adoptionspflege

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 363
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Der Nichtsorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies gegebenenfalls aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1986 [1 BvR 637/85] = SozR 2200 § 200 Nr. 10; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]).

    Aus der Unvereinbarkeit des § 1738 Abs. 1 BGB mit der Verfassung folgt nicht ohne weiteres die Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BErzGG (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]).

  • BVerfG, 14.06.1989 - 1 BvR 594/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des BErzGG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    b) Durch das Erziehungsgeld sollen weder tatsächliche Einkommenseinbußen ausgeglichen noch der tatsächliche Betreuungsaufwand entschädigt werden; vielmehr soll lediglich die Betreuung und Erziehung eines Kindes durch eine nicht oder nicht voll erwerbstätige, sorgeberechtigte Person in der ersten Lebensphase des Kindes allgemein gefördert werden (vgl. BTDrucks. 10/3792 S. 13; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 1989 [1 BvR 594/89] = SozR 7833 § 3 Nr. 2).
  • BVerfG, 05.08.1986 - 1 BvR 637/85

    Mutterschutz - Mutterschaftsurlaub - Nichteheliche Väter -

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Der Nichtsorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies gegebenenfalls aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1986 [1 BvR 637/85] = SozR 2200 § 200 Nr. 10; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Die Forderung, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit überall strikte Gleichförmigkeit schaffen und auch bei künftigen Änderungen wahren, könnte dazu führen, daß Reformen, die sich aus finanziellen Gründen oder wegen der beschränkten Kapazität des Gesetzgebungs- und Verwaltungsapparates nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterblieben (vgl. BVerfGE 40, 121 [140]).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Selbst wenn der Gesetzgeber damit im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 84, 168 für das Erziehungsgeldrecht eine künftige Regelung im Bereich des Familienrechts zur Einführung einer gemeinsamen elterlichen Sorge bei bestehender eheähnlicher Lebensgemeinschaft in Aussicht gestellt haben könnte, ergäbe sich aufgrund dieser Neuregelung nicht, daß der Gesetzgeber bereits 1988/1989 von Verfassungs wegen gehalten gewesen wäre, bei Pflegemüttern auf das Erfordernis der "Personensorge" nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BErzGG zu verzichten.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 21/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 2 Nr. 3 BBesG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Dies ist sachgerecht, denn ein Stiefvater hat zu dem Kind eine rechtlich nähere Beziehung als ein Pflegevater (vgl. BVerfGE 31, 101 [110 f.]).
  • BVerfG, 02.11.1992 - 1 BvR 700/90

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 61 Abs. 1 Satz 1 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
    Es verstößt deshalb auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG , daß beispielsweise Pflegemütter von der Gewährung von Kinderziehungsleistungen ausgeschlossen sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 1992 [1 BvR 700/90] = NZS 1993, S. 212 ).
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R

    Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Insoweit darf - wie das BVerfG darlegt - berücksichtigt werden, dass "eine Verpflichtung des Gesetzgebers, schon bei Überleitungsvorschriften überall strikte Gleichförmigkeit zu wahren, die allgemeine Einführung sozialer Leistungsverbesserungen zeitlich erheblich verschieben müsste - ein Ergebnis, das gewiss sozialer Gerechtigkeit nicht entsprechen würde" (BVerfG Beschluss vom 19.4.1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283 - juris RdNr 18; BVerfG vom 22.12.1993 - 1 BvR 54/93 - juris RdNr 10).
  • BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04

    Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht

    Weil das Erziehungsgeld weder tatsächliche Einkommenseinbußen ausgleichen noch für den tatsächlichen Betreuungsaufwand entschädigen soll, wird durch den Bezug die Betreuung und Erziehung eines Kindes durch eine nicht oder nicht voll erwerbstätige, sorgeberechtigte Person in der ersten Lebensphase des Kindes allgemein gefördert (BVerfG FamRZ 1994, 363).
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

    Auch dies hat der Senat im Urteil vom 9. September 1992 (aaO) bereits deutlich gemacht, obgleich es seinerzeit um eine Bezugszeit ging, die vor dem Inkrafttreten des § 38 SGB VIII am 1.1.1991 lag.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 9. September 1992 (aaO) deutlich gemacht, daß gerade bei den Änderungen der Ausnahmetatbestände in den Gesetzgebungsverfahren mehrfach deutlich gemacht worden ist, daß die bloße Familienpflege ohne Sorgerechtsübertragung und ohne das Ziel der Adoption nicht zu einer Anspruchsberechtigung führen soll (BSGE 71, 128, 130; SozR aaO, S 38 mwN).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Anschluß an das Urteil des Senats vom 9. September 1992 entschieden (Beschluß vom 22. Dezember 1993, 1 BvR 54/93, FamRZ 1994, 363, SozVers 1994, 77).

  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R

    Anspruch auf Altersrente

    Insoweit darf - wie das BVerfG darlegt - berücksichtigt werden, dass "eine Verpflichtung des Gesetzgebers, schon bei Überleitungsvorschriften überall strikte Gleichförmigkeit zu wahren, die allgemeine Einführung sozialer Leistungsverbesserungen zeitlich erheblich verschieben müsste - ein Ergebnis, das gewiss sozialer Gerechtigkeit nicht entsprechen würde" (BVerfG Beschluss vom 19.4.1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283, juris RdNr 18; BVerfG vom 22.12.1993 - 1 BvR 54/93 - juris RdNr 10).
  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

    Mit Recht hat das LSG erkannt, daß die Klägerin nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 4 BErzGG Anspruch auf die begehrte Leistung hat, weil ihr entgegen den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG das Sorgerecht (§§ 1626 Abs. 1 Satz 2, 1630 Abs. 3 BGB) für A. fehlte und die tatsächliche, dauerhaft ausgeübte Sorge insoweit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl BSGE 71, 128 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 sowie BVerfG vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 in SozSich 1994, 235, 236) nicht ausreicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - L 13 EG 37/11

    Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege

    der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die verfassungsrechtliche Frage für den Fall der Ausübung der vollen personensorge anders zu beantworten wäre, weil insoweit eine rechtliche Bindung von anderer Qualität besteht als bei der Pflege eines Kindes, dessen Personensorge weiterhin bis auf Ausnahmen durch das Jugendamt ausgeübt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.12.1993 1 BvR 54/93 juris Randziffer 1).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 7/94

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

    Durch das Erzg sollen weder tatsächliche Einkommenseinbußen ausgeglichen noch der tatsächliche Betreuungsaufwand entschädigt, sondern lediglich die Betreuung und Erziehung eines Kindes allgemein gefördert werden (BVerfG, 1. Senat 2. Kammer vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 - FamRZ 1994, 363 [BVerfG 22.12.1993 - 1 BvR 54/93] ).
  • BVerfG, 07.09.2000 - 1 BvR 1833/98

    Außerachtlassung des einem Elternteil zugebilligten Behinderten-Pauschbetrags

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer soll sie weder tatsächliche Einkommenseinbußen als Folge der Kindererziehung ausgleichen noch den tatsächlichen Betreuungsaufwand entschädigen (vgl. BVerfG, SozR 7833 § 3 Nr. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 52/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Verlängerung der

    Dies geschieht regelmäßig durch Einleitung eines Adoptionsvermittlungsverfahrens bzw eine auf ein bestimmtes Kind konkretisierte Adoptionsbewerbung, wie sie nach den Regelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes (idF der Bekanntmachung vom 27. November 1989, BGBl 1, 2016) zur Vorbereitung der Aufnahme in eine Adoptionspflege iS von § 1744 BGB und der späteren Adoption vorgesehen ist (vgl dazu im einzelnen BSGE 71, 128, 131 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 und ergänzend BSG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 14 REg 3/95 - unveröffentlicht; ferner Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluß vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 - SozSich 1994, 235, 236; BSG, Urteil vom 15. August 2000, SozR 3-7833 § 1 S 116 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14

    Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die

    Das BVerfG hat insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Pflegekindern gesehen, denn die auf Dauer angelegte Familienbeziehung bei der Adoptionspflege stellt ein sachliches Unterscheidungskriterium für den Bezug von Erziehungsgeld dar (BVerfG 22.12.1993, 1 BvR 54/93, juris; vgl BSG 15.08.2000, B 14 EG 4/99 R, juris).
  • BSG, 02.10.2015 - B 10 EG 9/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Elterngeldberechtigung von

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2018 - L 1 EG 2/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Elterngeld bei beabsichtigter Adoption eines

  • OLG Schleswig, 16.10.2006 - 13 WF 179/06

    Gegenstandswert: Scheidung

  • SG Detmold, 03.02.2010 - S 15 EG 20/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2003 - L 5 EG 2/03

    Tatsächliche Inobhutnahme; Beginn und Dauer des Erziehungsgeldanspruchs;

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93   

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OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93 (https://dejure.org/1993,4418)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.10.1993 - 18 UF 131/93 (https://dejure.org/1993,4418)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 18 UF 131/93 (https://dejure.org/1993,4418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 6; ZPO § 935 § 940
    Beweislastverteilung im Verfahren der einstweiligen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1361 Abs. 3 BGB ; § 1579 Nr. 6 BGB ; § 935 ZPO; § 940 ZPO
    Glaubhaftmachung; Einstweilige Verfügung; Unterhaltsverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; Beweislastverteilungen; Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubhaftmachung; Einstweilige Verfügung; Unterhaltsverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; Beweislastverteilungen; Hauptsacheverfahren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 900
  • FamRZ 1994, 363
  • FamRZ 1994, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93
    Dem haben sich Stein/Jonas, Rdn. 10 zu § 920 Abs. 2 angeschlossen, die der Meinung sind, dass auch im Verfahren der einstweiligen Verfügung die Beweislastregeln wie im ordentlichen Verfahren gelten (vgl. hierzu weiter Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Rdn. 848 zu § 48 ; MünchKomm zur ZPO , Rdn. 21 zu § 920 ; Thomas/Putzo, Rdn. 9 Vorbemerkung § 916; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Rdn. 7 zu § 25 UWG ; Zimmermann, ZPO , Rdn. 6 zu § 921 ; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 87 f.; dasselbe NJW-RR 1991, 174, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93
    Dem haben sich Stein/Jonas, Rdn. 10 zu § 920 Abs. 2 angeschlossen, die der Meinung sind, dass auch im Verfahren der einstweiligen Verfügung die Beweislastregeln wie im ordentlichen Verfahren gelten (vgl. hierzu weiter Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Rdn. 848 zu § 48 ; MünchKomm zur ZPO , Rdn. 21 zu § 920 ; Thomas/Putzo, Rdn. 9 Vorbemerkung § 916; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Rdn. 7 zu § 25 UWG ; Zimmermann, ZPO , Rdn. 6 zu § 921 ; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 87 f.; dasselbe NJW-RR 1991, 174, jeweils m.w.N.).
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