Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1790
OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,1790)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.09.1993 - 15 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,1790)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. September 1993 - 15 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,1790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 90; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialamt; Unterhaltsanspruch; Prozeßkostenhilfe; Unterhalt; Rechtsmißbrauch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 384
  • FamRZ 1994, 967
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1989 - 3 W 93/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn eine bedürftige Partei nur vorgeschoben wird, um den wirtschaftlichen Erfolg den Rechtsstreits einem Dritten, der die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllt, zukommen zu lassen, sofern darin ein Missbrauch des Instituts der Prozesskostenhilfe gesehen werden muss (OLG Karlsruhe, OLGZ 1990, 231; OLG Hamm, NJW 1990, 153 - zur Prozesskostenhilfeversagung für Zedenten bei Forderungsabtretung an eine Bank).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Solange Sozialhilfe noch nicht gewährt ist, stehen trotz Überleitung Sachlegitimation und Prozessführungsbefugnis dem Unterhaltsberechtigten zu (BGH, FamRZ 1982, 23, 25).
  • OVG Hamburg, 27.11.1987 - Bs I 162/87

    Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme von Prozesskosten durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Auch insoweit bilden die Vorschriften der Prozesskostenhilfe eine abschließende Regelung (OVG Hamburg, FamRZ 1988, 529; MünchKomm/Wax, aaO., § 114 Rdn. 5).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Das Recht des Sozialhilfeträgern auch künftig fällig werdenden Unterhalt gerichtlich geltend zu machen (BGH, NJW 1992, 1624, 1625) lässt diese Rechtsposition vor Klagerhebung unberührt.
  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    a) Grundsätzlich kommt es auch im Fall der Abtretung auf die Vermögenslage des Antragstellers an (BGH, NJW 1967, 1566).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Die Prozesskostenhilfe stellt als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtsstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGHZ 109, 168; BVerfG, NJW 1992, 889 ).
  • BGH, 16.09.1991 - VIII ZR 264/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung fremder Rechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
    Wenn die Abtretung jedoch nur erfolgt ist, um im Prozess eine bedürftige Partei vorzuschieben und dadurch Prozesskostenhilfe zu erhalten, kann die Abtretung sittenwidrig und damit nichtig sein (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 37) zumindest aber sind unter solchen Umständen nach herrschender Ansicht die wirtschaftlichen Verhältnisse des tatsächlichen Rechtsinhabers für die Beurteilung maßgebend, ob der prozessführenden Partei Prozesskostenhilfe gem. § 114 ZPO bewilligt werden kann (BGH, VersR 1992, 594 ).
  • OLG Köln, 15.04.2002 - 4 WF 157/01

    Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht

    Dem entspricht es, dass die Prozeßkostenhilfe als eine Art "Sozialhilfe" im Bereich der Rechtspflege nach dem in § 2 BSHG verankerten Subsidiaritätsprinzip den im BSHG getroffenen Regelungen vorgehen, die §§ 114 ff. ZPO also nach dem Willen des Gesetzgebers die Kostentragung im Prozessfalle bei Bedürftigkeit grundsätzlich abschließend regeln (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384, 385; OLG Nürnberg aaO).

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung der Rückübertragung durch § 91 Abs. 4 Satz 1 BSHG kann von einem Rechtsmissbrauch durch Vorschieben des Hilfebedürftigen allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmesituationen, für die hier nichts ersichtlich ist, die Rede sein (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 297, 298; OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384, 385; FamRZ 1996, 1019, 1020).

    unter welchen näheren Umständen die Verfolgung eigener (Unterhalts-)Ansprüche, mag es sich auch um rückübertragene handeln, angesichts der gesetzlichen Subsidiarität der Sozialhilfe überhaupt als mutwillig angesehen werden kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 297, 298; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1019, 1020; FamRZ 1994, 384, 385; vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1994, 1530, 1531).

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 9 WF 553/00

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Die Regelstudienzeiten sind dabei ein Orientierungsmaßstab (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 384 ).
  • OLG München, 23.08.1994 - 12 WF 915/94

    Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten; Klage auf Unterhalt;

    Der teilweise früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. z.B. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 970), die auch im hiesigen OLG-Bezirk gängige Praxis war, kann damit nicht mehr gefolgt werden.

    Für die Frage der Bedürftigkeit ist dabei nach Ansicht des Senats allein auf das Einkommen der Klägerin, nicht etwa bezüglich des übergegangenen Teils des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe abzustellen (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Schleswig MDR 1994, 726, Kalthoener/Büttner, NJW 1994, 1829/1831).

  • OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95

    Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession,

    Die Prozeßkostenhilfe ist Sozialhilfe zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung durch eine unvermögende Partei (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384).
  • OLG München, 25.11.1994 - 12 WF 1037/94

    Übergegangene Unterhaltsforderungen; Sozialamt; Rückabtretung an

    Der teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 970), die früher auch im Bereich des Oberlandesgerichts München gängige Praxis war, kann daher nicht mehr gefolgt werden.
  • OLG Nürnberg, 19.02.1999 - 10 WF 521/99

    Prozesskostenhilfe für Klage wegen laufenden Unterhalts und rückständiger, auf

    Im Gegensatz zu der zitierten Rechtsprechung geht der Senat jedoch mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1994, 384 ) davon aus, daß dies nicht der Fall ist.
  • OLG Köln, 17.08.1994 - 26 WF 134/94

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe auch im Falle eines Antragstellers, dem der

    Ist die Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen seitens des Sozialhilfeträgers danach nicht als rechtsmißbräuchliches Vorschieben einer armen Partei zu beurteilen, so stellt sich dies weder als ein Umgehungsver-fahren dar, das dem Begehren von Prozeßkostenhilfe das Rechtsschutzbedürfnis nähme, noch als mutwilliges Prozessieren im Sinne von § 114 ZPO (im Ergebnis ebenso, zum Teil noch für die Rechtssituation vor der Neufassung von § 91 BSHG: KG FamRZ 88, 300; OLG Stuttgart FamRZ 94, 384; Kalthoener-Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 38).
  • OLG Braunschweig, 25.08.1995 - 1 UF 37/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt; Übergang von

    Die Wirksamkeit haben in letzter Zeit bejaht OLG Stuttgart, FamRZ 1994, S. 384, OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 970 [OLG Düsseldorf 04.01.1994 - 5 WF 215/93] , OLG Hamm, FamRZ 1995, S. 626 [OLG Hamm 18.10.1994 - 13 UF 391/94] , OLG Frankfurt/Main, FamRZ 1995, S. 622, verneint jedoch OLG Hamburg, DAVorm 1994, S. 631 und OLG München, FamRZ 1995, S. 625 [OLG München 25.11.1994 - 12 WF 1037/94] .
  • OLG Köln, 10.08.1994 - 27 WF 81/94

    PKH für Unterhaltsberechtigten trotz Forderungsübergang auf Sozialamt

    Die Rückübertragung zum Zweck der prozessualen Durchsetzung durch den ursprünglichen Rechtsinhaber ist in der Regel nicht rechtsmißbräuchlich, sondern prozeßökonomisch, da im Rahmen der Prüfung der zukünftigen noch nicht übergegangenen Unterhaltsansprüche die bereits fälligen Unterhaltsansprüche mitgeprüft werden können (so auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; KG FamRZ 1988, 300 für den Fall der gewillkürten Prozeßstandschaft).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1994 - 5 WF 73/94

    Prozeßkostenhilfe für die Klage eines Sozialhilfeempfängers auf zukünftigen

    Die Rechtsfrage, ob in Fällen der vorliegenden Art eine treuhänderische Rückabtretung unzulässig ist, ihr insbesondere die Entscheidung des BGH (in FamRZ 1994, 829 ) entgegensteht (so OLG Hamburg in DAV 1994, 631) oder sie für zulässig erachtet werden muss (so OLG Düsseldorf in FamRZ 1994, 384 ; OLG Düsseldorf - 6 WF 93/93 -, in OLG-Report 1994, 182 und OLG Düsseldorf, Entscheidung dieses Senats, in FamRZ 1994, 970 ), ist höchtsrichterlich noch nicht "ausgetragen".
  • OLG Köln, 31.10.1996 - 14 WF 190/96
  • OLG München, 31.03.1995 - 12 WF 654/95

    Gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes in

  • OLG Hamm, 19.08.1994 - 5 UF 68/94

    Prozeßführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten bei Bezug von Sozialhilfe

  • OLG Saarbrücken, 01.07.1994 - 6 WF 54/94

    Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei

  • OLG Bremen, 09.01.1995 - 5 WF 138/94

    Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung von rückübertragenen Unterhaltsansprüchen

  • OLG Nürnberg, 16.02.1995 - 11 WF 3452/94

    Geltendmachung künftig fällig werdenden Unterhalts im Falle eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht