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   BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93   

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BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,1051)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1993 - 1Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,1051)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - 1Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,1051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten Testament-Nachtrags; Ausgestaltung der Ermittlung der Echtheit eines Testaments mittels Heranziehung eines Schriftsachverständigen; Erbrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 593
  • Rpfleger 1994, 338
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    vorrangige Ausschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten Da jedoch der Feststellungslast erst dann Bedeutung zu kommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit eines Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256, 261; vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1989, 271, 275).

    Dazu bedarf es i.d.R. umfangreicher und sorgfältiger Ermittlungen unter Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände (BayObLGZ 1979, 256, 263; OLG Hamm aaO., S. 273).

    Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln kann (BayObLGZ 1979, 256 und BayObLG, FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.).

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    Derartige Zweifel waren hier geboten, wenngleich die Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 2 und Abs. 3 BGB a.E., nunmehr Betreuung gemäß § 1896 Abs. 1 BGB ) grundsätzlich weder die Geschäfts- noch die Testierfähigkeit berührt (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313 und BayObLG, FamRZ 1988, 1099; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 2 und 13).

    Diese ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (BayObLGZ 1982, 309, 312).

  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90

    Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Überprüfung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständ. Rechtspr.; vgl. BayObLGZ 1991, 59, 64).

    Die in § 2229 Abs. 4 BGB umschriebene Einsichtsfähigkeit setzt zum einen eine allgemeine Vorstellung des Testierenden voraus, daß er ein Testament errichtet und welchen Inhalt dieses hat; sie erfordert aber zum anderen auch, daß er die Tragweite der letztwilligen Verfügung klar erkennen und beurteilen kann (vgl. BayObLGZ 1991, 59, 63; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.; vgl. auch MünchKomm/Burkart aaO., § 2229 Rdn. 18).

  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    Zur Beurteilung der Testierfähigkeit bedarf es nach der ständ. Rechtspr. des Senats in aller Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1419, 1420, und BayObLG, NJW-RR 1991, 1287, 1288; Palandt/Edenhofer aaO.).

  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Zwar kommen für die Beurteilung einer geistigen Erkrankung aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrungen auch die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG, FamRZ 1989, 319, 320, und BayObLG, Report 1992, 12), selbst wenn sie - wie hier - nicht als Ärzte für Nerven und Geisteskrankheiten ausgewiesen sind (vgl. BGH, NJW 1970, 1981).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Zwar kommen für die Beurteilung einer geistigen Erkrankung aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrungen auch die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG, FamRZ 1989, 319, 320, und BayObLG, Report 1992, 12), selbst wenn sie - wie hier - nicht als Ärzte für Nerven und Geisteskrankheiten ausgewiesen sind (vgl. BGH, NJW 1970, 1981).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Zwar kommen für die Beurteilung einer geistigen Erkrankung aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrungen auch die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG, FamRZ 1989, 319, 320, und BayObLG, Report 1992, 12), selbst wenn sie - wie hier - nicht als Ärzte für Nerven und Geisteskrankheiten ausgewiesen sind (vgl. BGH, NJW 1970, 1981).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Zur Beurteilung der Testierfähigkeit bedarf es nach der ständ. Rechtspr. des Senats in aller Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1419, 1420, und BayObLG, NJW-RR 1991, 1287, 1288; Palandt/Edenhofer aaO.).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln kann (BayObLGZ 1979, 256 und BayObLG, FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
    vorrangige Ausschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten Da jedoch der Feststellungslast erst dann Bedeutung zu kommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit eines Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256, 261; vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1989, 271, 275).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

  • BayObLG, 28.05.1991 - BReg. 1 Z 3/91

    Folgen der Unrichtigkeit eines Erbscheins; Vermutung der Richtigkeit der

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    aa) Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (vgl. BayObLG v. 28.5.1993 - 1Z BR 7/93, BayObLGReport 1993, 68 = FamRZ 1994, 593/594).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    1 Z 45/91|BayObLG; 19.11.1991; 1 BReg.Z 35/91">1992, 724; 1994, 593/594; allgemein zur Bedeutung tatsächlicher Vermutungen: Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 292 Rn. 6, § 286 Rn. 87 ff.; insbesondere 97 f.; MünchKomm/Prütting ZPO 2. Aufl. § 292 Rn. 7, 26 und 27), als jedenfalls erschüttert angesehen werden.

    Schließlich wird zu beachten sein, dass, je nach dem, wie eine etwaige Beweisaufnahme hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem das Testament tatsächlich verfasst wurde, ausfällt, die Frage nach der Testierunfähigkeit u. U. für einen anderen Zeitpunkt gestellt werden muss und eine Umkehr der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit entsprechend § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439; 1994, 593/594).

  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    (1) Steht die Frage der Testierfähigkeit in Zweifel, so bedarf es in der Regel sorgfältiger Ermittlungen unter Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände (BayObLG FamRZ 1994, 593).

    Sie durften mit dieser Begutachtung den zuständigen Landgerichtsarzt beauftragen, da diese Ärzte in Bayern aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung allgemein für die Beurteilung geistiger Erkrankungen in Betracht kommen (BayObLGZ 1986, 214, 217 und BayObLG FamRZ 1994, 593, 594), zumal der hier beauftragte Landgerichtsarzt als Arzt für Psychiatrie ausgewiesen ist.

    (3) Die Tatsacheninstanzen haben sich, wie dies geboten war, im Rahmen der Ermittlungen soweit möglich Klarheit über den medizinischen Befund verschafft (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593, 594).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

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  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    (1) Das Landgericht hat im gebotenen Rahmen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1994, 593 f.) die Ermittlungen durchgeführt, die erforderlich und möglich waren, um Klarheit über die Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit der Erblasserin am 28.9.2002 und 26.10.2002 zu gewinnen (§ 12 FGG).
  • OLG Schleswig, 16.07.2015 - 3 Wx 53/15

    Rechtsfolgen der unklaren Datierung eines Testaments

    Diese Vermutungswirkung gilt aber nur für Zeit- und Ortsangaben, die insgesamt nicht nur formgerecht eigenhändig sondern auch fehlerfrei bzw. unzweideutig geschrieben worden sind (OLG München ZEV 2009, 479 f: BayObLG ZEV 2001, 101 f und FamRZ 1994, 593 f; KG FamRZ 1991, 486 ff - alle genannten Judikate betreffen Testamente mit klaren Datierungen; s.a. Otte in Staudinger, a.a.O., § 2247 Rn. 123).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    b) Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers ist die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur begrenzt nachprüfbare Tatsachen- und Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.Nachw.) frei von Rechtsfehlern.

    Da die Frage der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB ) im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt (ständige Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1991, 59/64 m.w.Nachw.), unterliegen auch die hierzu getroffenen Feststellungen des Gerichts der Tatsacheninstanz im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer begrenzten Nachprüfung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.Nachw.).

    Nachdem kein sicherer Nachweis der Testierunfähigkeit für den Zeitpunkt der Testamentserrichtung erbracht werden konnte, hat der Beteiligte zu 4, der sich auf diesen Umstand beruft, die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache zu tragen (BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 16).

  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

  • BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden

  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

  • OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);

  • OLG Hamburg, 24.02.2020 - 2 W 60/19

    Erbscheinerteilungsverfahren - Feststellungslast für die Testierfähigkeit des

  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung -

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21

    Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

  • BayObLG, 11.02.2004 - 1Z BR 6/03

    Voraussetzungen der Feststellung der Testierunfähigkeit

  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96

    Widerruf des Widerrufs eines Testaments

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03

    Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments -

  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

  • OLG Frankfurt, 06.06.1997 - 20 W 606/94

    Anfechtung eines Vorbescheides über einen Erbscheinsantrag; Aufhebung des

  • BayObLG, 28.06.2001 - 1Z BR 15/01

    Beschwerdeberechtigung eines Miterben, der aus der Erbengemeinschaft

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

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