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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3455
OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93 (https://dejure.org/1993,3455)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.1993 - 27 UF 62/93 (https://dejure.org/1993,3455)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 27 UF 62/93 (https://dejure.org/1993,3455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Ehefrau; Rechnerische Ausgleichspflichtigkeit; Haushaltsführung; Betreuung der Kinder; Mitfinanzierung des Familienunterhalts; Berufsänderung; Lebensplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei einseitiger Lastenverteilung in der Ehe - Versorgungsausgleich, Ausschluß, grobe Unbilligkeit, einseitige Lastenverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1028
  • FamRZ 1994, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 807/81

    Prüfungskompetenz des weiteren Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Versorgungsausgleich vornehmlich die soziale Lage des geschiedenen Ehegatten verbessern, der - wie im Regelfall die Ehefrau - wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat (BGHZ 74, 38, FamRZ 1983, 1217).

    Für die Anwendung der Härteklausel müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten (BGH FamRZ 1983, 1217; OLG Stuttgart NJW 1982, 241; OLG Koblenz NJW 1986, 1762).

  • OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81

    Verfahren bezüglich des Versorgungsausgleichs; Ausschluss des

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Für die Anwendung der Härteklausel müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten (BGH FamRZ 1983, 1217; OLG Stuttgart NJW 1982, 241; OLG Koblenz NJW 1986, 1762).

    Ein solcher Umstand ist etwa dann anzunehmen, wenn der Ausgleichsberechtigte nur unwesentlich zum Familienhaushalt beigetragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1982, 241).

  • OLG Koblenz, 17.02.1986 - 13 UF 734/85
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Für die Anwendung der Härteklausel müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten (BGH FamRZ 1983, 1217; OLG Stuttgart NJW 1982, 241; OLG Koblenz NJW 1986, 1762).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Versorgungsausgleich vornehmlich die soziale Lage des geschiedenen Ehegatten verbessern, der - wie im Regelfall die Ehefrau - wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat (BGHZ 74, 38, FamRZ 1983, 1217).
  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Die Anwendung der Härteklausel setzt voraus, daß aufgrund besonderer Verhältnisse die Durchführung des Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 1982, 258; 1993, 1217).
  • KG, 01.04.1981 - 18 UF 4365/80
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93
    Zu beachten ist ferner, welche Planung der ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die Alterssicherung, zugrundelag (vgl. KG FamRZ 1982, 78; Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587 c Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2001 - 6 UF 83/00

    Ehescheidung und Folgesachen; Ausschluss des Versorgungsausgleichs

    So ist der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB z.B. auszuschließen, wenn die rechnerisch ausgleichspflichtige Ehefrau im Wesentlichen den Haushalt geführt, die gemeinschaftlichen Kinder betreut und während erheblicher Zeiträume den Unterhalt der Familie durch eigene Teilerwerbstätigkeit mitfinanziert hat, während der Ehemann entgegen der gemeinsamen Lebensplanung nach seiner vor der Eheschließung begonnenen Lehrerausbildung den Beruf eines Möbelkaufmanns ergriffen hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 1028).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5537
OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93 (https://dejure.org/1993,5537)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.1993 - 25 UF 204/93 (https://dejure.org/1993,5537)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 25 UF 204/93 (https://dejure.org/1993,5537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361b; HausratsVO § 18a
    Verfahren nach § 18a Hausrats-VO in Verbindung mit § 1361b BGB neben dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1160
  • FamRZ 1994, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.01.1989 - 5 UF 433/88

    Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach einer vollzogenen Trennung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93
    Denn durch den Auszug eines Ehegatten verliert die Wohnung nicht ihren Charakter als Ehewohnung (OLG Hamm in FamRZ 89, 739).

    Ist ein Ehepartner Eigentümer der Ehewohnung, werden die seinerseits zu stellenden Anforderungen an das Vorliegen einer schweren Härte herabgesetzt (vgl. OLG Hamm in FamRZ 1989, 739 f.).

  • OLG Zweibrücken, 24.09.1987 - 2 WF 171/87

    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Regelung der Benutzung des Hausrats in

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93
    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung an, daß das Verfahren nach § 18 a HausratsVO i.V.m. § 1361 b BGB auch neben den Verfahren nach § 620 Nr. 7 ZPO zulässig ist (vgl. OLG Zweibrücken in FamRZ 1988, 86 ; KG in FamRZ 1990, 183 ).
  • KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89

    Zulässigkeit; Wohnungszuweisung; Zuweisung; Wohnung; Verfahren; Scheidung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93
    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung an, daß das Verfahren nach § 18 a HausratsVO i.V.m. § 1361 b BGB auch neben den Verfahren nach § 620 Nr. 7 ZPO zulässig ist (vgl. OLG Zweibrücken in FamRZ 1988, 86 ; KG in FamRZ 1990, 183 ).
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    190/03 - FamRZ 2004, 876; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 1997 - 1 UF 103/96 EA I - OLGR Frankfurt 1997, 188; OLG Köln, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - 25 UF 204/93 - FamRZ 1994, 632 zum Alleineigentümer).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    In keinem dieser Fälle erfolgte die Zuweisung der Ehewohnung vor Ablauf des Trennungsjahrs, in einem Fall sogar erst nach einem Zeitraum von erheblich mehr als einem Jahr seit Trennung - die Entscheidung spricht von "langjähriger Trennung" (OLG Köln vom 14.12.1993 - 25 UF 204/93, FamRZ 1994, 632, 633).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.1993 - 25 UF 234/93   

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OLG Köln, 30.11.1993 - 25 UF 234/93 (https://dejure.org/1993,5470)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.1993 - 25 UF 234/93 (https://dejure.org/1993,5470)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 1993 - 25 UF 234/93 (https://dejure.org/1993,5470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361b; HausratsVO § 5
    Keine Anwednung des § 5 Hausrats-VO im Rahmen eines isolierten Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überlassung; Ehewohnung; Getrenntleben; Zuweisung; Regelung; Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1160
  • FamRZ 1994, 632
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