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   BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92   

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https://dejure.org/1994,851
BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92 (https://dejure.org/1994,851)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - XII ZR 225/92 (https://dejure.org/1994,851)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 (https://dejure.org/1994,851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfeträger - Erklärung des Hilfeempfängers - Abtretung von Unterhaltsbeträgen - Nichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretungsvereinbarung i. S. des § 32 SGB I

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1733
  • MDR 1994, 1222
  • NVwZ 1994, 827 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 829
  • WM 1994, 1728
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 168/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag durch Fürsorgeverband

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Diese teils in sich abgeschlossenen Gesetze, zu denen das BSHG gehört, dienen nicht nur dem Schutz des Leistungsträgers, sondern auch dem des Leistungsempfängers (vgl. schon BGHZ 33, 243, 245) [BGH 07.11.1960 - VII ZR 168/59].
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86

    Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Versorgungsansprüche hat der Bundesgerichtshof entschieden, die zur Ausführung eines Gesetzes berufene Verwaltungsbehörde sei nicht befugt, über die in einem solchen Gesetz abschließend enthaltenen Regeln hinaus weitergehende Erstattungsmöglichkeiten etwa im Wege der bürgerlich-rechtlichen Abtretung zu suchen (Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86 - BGHR BGB § 400 Unfallrente 1 = NJW 1988, 819, 820).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.1992 - 2 UF 272/91
    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1993, 999).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, ein Sozialhilfeträger, der von der - zwecks Wahrung des Nachrangs gegebenen - Möglichkeit der Überleitung eines Anspruchs des Hilfeempfängers gegen vorrangig Verpflichtete keinen Gebrauch gemacht habe, könne seine Säumnis nicht dadurch kompensieren, daß er die ursprünglich rechtmäßig geleistete Sozialhilfe nachträglich - im Hinblick auf anderweitig zugeflossene deckungsgleiche Zahlungen - wieder zurückfordere (BVerwGE 58, 146, 152).
  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72

    Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Eine gleichwohl erwirkte Abtretung sei unwirksam (BVerwGE 41, 216, 220).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    Bei dieser Rechtslage kommt es nicht mehr darauf an, ob Vereinbarungen des Sozialamtes mit einem Hilfeempfänger, die durch einen Unterhaltsprozeß erlangten rückständigen Unterhaltsbeträge bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe abzuführen, auch wegen einer unzulässigen Umgehung der Schuldnerschutzvorschriften des § 91 Abs. 1 und Abs. 3 BSHG a.F. unwirksam sind (Künkel aaO.; Schellhorn FuR 1990, 20, 22 m.w.N. bei Fußn. 16; Empfehlungen des 7. Deutschen Familiengerichtstages FamRZ 1988, 469 unter A I 2 c bb; vgl. auch BVerwGE 34, 219 ff.).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
    In den §§ 90, 91 BSHG a.F. stellt das Gesetz dem Träger der Sozialhilfe hierfür ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, das diesen in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition den gewollten Vorrang der Verpflichtungen anderer nachträglich zu verwirklichen (BVerwG FamRZ 1993, 183, 184).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19

    Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung

    Zwar hat der Gesetzgeber im Sozialrecht erstmals im Jahr 1996 die Möglichkeit einer Rückübertragung der Ansprüche von dem Leistungsträger auf den Unterhaltsberechtigten eingeführt (s. u.a. BT-Drucks. 13/3904 S. 46 zum BSHG und BT-Drucks. 16/1410 S. 26), nachdem der Senat eine solche Vereinbarung zuvor als unwirksam erachtet hatte (Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829; s. auch Senatsurteil vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    bb) Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Überleitung wie des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG allerdings angenommen, daß eine treuhänderische Rückabtretung übergegangener Ansprüche an den Leistungsempfänger zum Zweck der Prozeßführung unwirksam sei und daß insoweit auch eine Umdeutung in eine rechtswirksame Einziehungsermächtigung ausscheide (Urt. v. 16. März 1994 - XII ZR 225/92, NJW 1994, 1733 f. = FamRZ 1994, 829 ff.; Urt. v. 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95, NJW 1996, 3273 = FamRZ 1996, 1203).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    aa) Nachdem der Senat die treuhänderische Rückabtretung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche an den Leistungsberechtigten zum Zwecke der Prozessführung - ebenso wie die Einziehungsermächtigung und die gewillkürte Prozessstandschaft - für unwirksam gehalten hatte (Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 und XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1203, 1204 ff. bzw. 1207, 1208 und vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608, 609; vgl. bereits Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829, 830 f.), fasste der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) § 91 BSHG mit Wirkung ab dem 1. August 1996 neu.
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Gegen eine wirksame Übertragung sprachen überdies die Erwägungen, die der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1994 (XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829) angestellt habe.

    c) Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. März 199 (aaO.) zu §§ 90, 91 BSHG a.F. entschieden, daß es Sache des Trägers der Sozialhilfe ist, auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen den Nachrang der Sozialhilfe durch Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, insbesondere gegen einen Unterhaltsschuldner, zu realisieren und er sich hierbei nicht beliebig auch bürgerlich-rechtlicher Gestaltungsformen bedienen kann.

    Unterhaltsvorschuß und Sozialhilfe werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ohne Rückerstattungsverpflichtung gewährt (Senatsurteil vom 16. März 1994 aaO., S. 830).

    Die Beurteilung, ob eine privatrechtliche Vereinbarung den Sozialleistungsberechtigten im Sinne des § 32 SGB I benachteiligt, hat zwar auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller konkreten Umstände zu erfolgen (Senatsurteil vom 16. März 1994 aaO., S. 830, Verbandskommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung § 32 SGB I Rdn. 4, Peters, Krankenversicherung I § 32 SGB I Anm. 6).

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Damit wird dieser in die Lage versetzt, mit Hilfe des auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruchs den Unterhaltspflichtigen auf Erstattung der dem Hilfebedürftigen erbrachten Leistungen in Anspruch zu nehmen mit der Folge, daß das gesetzlich gewollte Verhältnis des Nachrangs der Sozialhilfe gegenüber der Unterhaltspflicht - im Umfang des Anspruchsübergangs - verwirklicht wird (vgl. Oestreicher/Schelter/Kunz aaO § 91 Rdn. 6; Schellhorn in FuR 1999 S. 4 unter I 1 und 2; Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 = FamRZ 1994, 829, 830 zu §§ 90 und 91 BSHG a.F.; BVerwG FamRZ 1993, 183, 184).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Denn es ist Sache des Leistungsträgers, auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen den Nachrang seiner Leistung durch Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte zu realisieren; dabei kann er sich nicht beliebig bürgerlichrechtlicher Gestaltungsformen bedienen (vgl. BGH NJW 1994, 1733, 1734 zu §§ 90, 91 BSHG a.F.).
  • OLG Nürnberg, 29.12.1994 - 7 WF 4055/94

    Klage des Unterhaltsberechtigten trotz Anspruchsübergang nach dem

    §§ 31, 32 SGB I (BGH, FamRZ 1994, 829 ) stehen diesen Klageanträgen nicht entgegen.«.

    Es verweist auf die Entscheidung des BGH in FamRZ 1994, Seite 829 .

    Für zukünftige Ansprüche ergibt sich auch aus dem Urteil des BGH vom 16.03.1994, FamRZ 1994, Seite 829 , nichts, was einer Aktivlegitimation der Klägerin entgegenstehen könnte.

    Diese Rückübertragung wurde selbst bei Leistungen nach dem BSHG vor der Entscheidung des BGH vom 16.03.1994 (FamRZ 1994, Seite 829 ) nicht notwendig als unwirksam angesehen (vgl. Seetzen, NJW 1994, Seite 2507).

  • OLG Karlsruhe, 03.11.1994 - 2 UF 121/94

    Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1994, 829 = NJW 1994, 1733 ), der sich der Senat anschließt, entbehrt die gegenüber einem Träger der Sozialhilfe abgegebene privatrechtliche Erklärung eines Hilfeempfängers, die durch einen Unterhaltsprozeß erlangten Beträge zur Abtragung der entstehenden Sozialhilfeaufwendungen abzuführen, der gesetzlichen Grundlage und ist nichtig.

    Für die Vergangenheit gilt deshalb der Grundsatz, daß die vor Rechtshängigkeit übergegangenen Ansprüche nur von dem Sozialhilfeträger selbst eingeklagt werden können, und daher eine Rückübertragung und Einziehungsermächtigung auf den bisherigen Unterhaltsgläubiger nach § 32 SGB I unwirksam sind (BGH, FamRZ 1994, 829 = NJW 1994, 1733 - Revisionsentscheidung zu OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 999 - Göppinger/Wax/van Els, Unterhaltsrecht, 6. Aufl. 1994, Rn. 1657; Hampel, Die Bemessung des Unterhalts, 1994, Rn. 390 b; H. Vogel, Anm. zu OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 1733, 1734).

    Wie der BGH hervorhebt (FamRZ 1994, 829, 830), ist es Sache des Trägers der Sozialhilfe, auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen den Nachrang der Sozialhilfe durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, insbesondere gegen den Unterhaltsschuldner, zu realisieren.

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 269/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs

    Umstritten ist, ob diese Legalzession rückwirkend auch Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 27. Juni 1993 erfaßt, wenn deren Voraussetzungen für eine Geltendmachung für die Vergangenheit - sei es durch Verzug gemäß § 1613 BGB oder Rechtswahrungsanzeige - zwar gegeben waren, aber noch keine Überleitung auf den Sozialhilfeträger nach § 90 Abs. 1 BSHG a.F. erfolgt war (bejahend: OLG Hamburg FamRZ 1994, 126 [OLG Hamburg 05.11.1993 - 12 UF 103/93]; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 1223; OLG Karlsruhe, NJW 1994, 2902 [OLG Karlsruhe 05.05.1994 - 2 UF 293/93]; OLG Köln FamRZ 1994, 970 [OLG Köln 31.01.1994 - 10 WF 292/93]; AG Kerpen FamRZ 1994, 1425 [AG Kerpen 02.02.1994 - 51 F 142/93]; Brudermüller FuR 1995, 17; Künkel aaO. S. 549; Scholz aaO. S. 1; verneinend: OLG Koblenz FamRZ 1995, 171, 172 [OLG Koblenz 09.06.1994 - 11 UF 700/93]; OVG Münster FamRZ 1994, 594; Wohlgemuth FamRZ 1995, 333 [BGH 16.03.1994 - XII ZR 225/92]).

    Es kann auch davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber ein Ergebnis vermeiden wollte, bei dem der Unterhaltsbedürftige in Altfällen, in denen eine Überleitung nicht erfolgt und auch eine bürgerlich-rechtliche Abtretung der Unterhaltsansprüche an den Sozialhilfeträger nicht wirksam war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829), trotz gewährter Sozialhilfe Zahlung des vollen Unterhalts an sich verlangen könnte (vgl. Brudermüller aaO.).

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Der Träger der Sozialhilfe darf eine Abtretung nur dann nicht verlangen, wenn er sich dadurch weitergehende Erstattungsmöglichkeiten erschließen würde, als sie ihm durch § 90 BSHG eröffnet sind (BGH, Urteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - NJW 1994, 1733, 1734 unter 2 b m.w.N.).
  • OLG München, 25.11.1994 - 12 WF 1037/94

    Übergegangene Unterhaltsforderungen; Sozialamt; Rückabtretung an

  • OLG München, 23.08.1994 - 12 WF 915/94

    Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten; Klage auf Unterhalt;

  • BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen

  • OLG Düsseldorf, 26.08.1994 - 5 WF 73/94

    Prozeßkostenhilfe für die Klage eines Sozialhilfeempfängers auf zukünftigen

  • OLG Bamberg, 24.04.1995 - 7 WF 49/95

    Form der Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche

  • OLG Bremen, 09.01.1995 - 5 WF 138/94

    Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung von rückübertragenen Unterhaltsansprüchen

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 L 1790/00

    Ausbildungsförderung; Bankdarlehen; Deutsche Ausgleichsbank; Erfüllungsfiktion;

  • OLG Köln, 13.03.1998 - 3 U 131/97

    Sozialhilfeträger, Rückabtretung, Schadensersatzansprüche

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 2 UF 225/92

    Rechtswirkung des Verbundurteils wegen Kindesunterhalts des Kreisgerichts der

  • OLG Braunschweig, 25.08.1995 - 1 UF 37/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt; Übergang von

  • OLG Nürnberg, 05.09.1994 - 10 UF 1827/94

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei Übergang des Unterhaltsanspruchs nach

  • OLG Braunschweig, 03.08.1995 - 2 WF 68/95

    Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe; Geltendmachung

  • OLG Nürnberg, 21.03.1995 - 11 UF 3419/94

    Rückabtretung der wegen geleisteter Unterhaltsvorschüsse auf die öffentliche Hand

  • OLG Hamm, 28.07.1994 - 2 WF 195/94

    Klagebefugnis hinsichtlich übergegangener Unterhaltsansprüche

  • OLG Saarbrücken, 16.01.1995 - 9 WF 1/95

    Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei

  • OLG Saarbrücken, 19.01.1995 - 6 WF 8/95

    Prozeßkostenhilfe für Klage eines Sozialhilfeempfängers auf künftigen Unterhalt

  • OLG Hamburg, 24.05.1994 - 2 WF 50/94

    Wirksamkeit der Abtretung von auf öffentliche Leistungsträger und Träger der

  • OLG Koblenz, 25.03.1996 - 13 UF 1018/95

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe

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