Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.06.1993 - 1 UF 89/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sorgerecht; Trennungszeit; Fortgang der Mutter; Versorgung der Kinder durch den Vater in Abwesenheit der Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 91
- FamRZ 1994, 918
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.09.1993 - 16 WF 171/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige; Anordnung; Streitwert; Anwaltsgebühr
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 118 Abs. 1; HausratsVO § 13 Abs. 4
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 918
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 20 WF 117/02
Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Geschäftswert nach Gesetzesänderung
Für den Regelfall wird der sechsmonatige Mietwert der Wohnung zugrunde gelegt (so OLG Karlsruhe, 16. ZS., FamRZ 1994, 918; ebenso KG, FamRZ 1987, 850, 851 f, FamRZ 1988, 98, FamRZ 1991, 1190 f; OLG München, FamRZ 1988, 1187; OLG Schleswig, FamRZ 1991, 82, 83; OLG Köln, FamRZ 1995, 562; OLG Bamberg, FamRZ 1995, 560; OLG Hamm, FamRZ 1997, 380; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1387; MünchKomm/Müller-Gindullis, § 21 HausratVO Rn 6; Staudinger/Weinreich, § 21 HausratVO, Rn 8; Fehmel, in Baumeister u.a., Familiengerichtsbarkeit, 1992, § 21 HausratVO Rn 9; Eckebrecht, in Scholz/Stein, Praxishandbuch Familienrecht, D (Stand: 1998) Rn 102; Stollenwerk in Rahm/Kunkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, IV 254;… Brudermüller, in Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1361 b Rn 26, und in Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., § 1361 b Rn 73 - abweichend OLG Saarbrücken, 6. ZS., JurBüro 1988, 230: nur dreimonatiger Mietwert). - OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 6 WF 130/99 Das Interesse an der Benutzungsregelung wird in der Regel mit etwa 1/5 bis 1/4 des Hausratswerts angenommen (vgl. Senatsbeschluß vom 22.12.1993 - 6 UF 231/93; Fehmel, HausratsVO, 1986, § 21, Rdnr. 89. Danach erscheint ein Geschäftswert bis 2.400,00 DM angemessen. Hingegen ist ein weiterer Abschlag im Hinblick darauf, daß zunächst ein Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 13 Abs. 4 HausrVO gestellt worden ist, nicht gerechtfertigt. Ein isolierter Anordnungsantrag ist unzulässig. Die Antragsschrift ist daher so zu verstehen, daß ein entsprechender Hauptsacheantrag mit Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt worden ist, wie der Antragsteller im Schriftsatz vom 30.10.1998 nach der Teileinigung auch zu verstehen gegeben hat. Da Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in sogenannten isolierten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gebührenrechtlich und kostenrechtlich keine eigenständigen Nebenverfahren einleiten, vielmehr als Teil des Hauptsacheverfahren anzusehen sind (vgl. z.B. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 918;… Fehmel, a.a.O. § 13, Rdnr. 47), bedarf es auch keiner gesonderten Wertfestsetzung für das Anordnungsverfahren.