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   OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93   

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https://dejure.org/1994,4402
OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93 (https://dejure.org/1994,4402)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1994 - 11 U 176/93 (https://dejure.org/1994,4402)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 11 U 176/93 (https://dejure.org/1994,4402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegatten; Gemeinsames Haus; Alleiniges Wohnen; Nutzungsentgelt des anderen Ehegatten ; Künftige Leistungen; Gegenansprüche; Aufrechnung; Ungewisse Höhe der Gegenansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 387, § 426, § 745, § 748; ZPO § 258, § 259

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1094
  • FamRZ 1994, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93
    Denn der Anspruch auf Nutzungsentgelt einerseits und der Anspruch auf Ausgleich der für das Haus gezahlter Lasten andererseits stehen sich zunächst als selbständige, aufrechenbare Forderungen gegenüber (BGH NJW 83, 1845, 1847; BGH FamRZ 93, 676, 678; Münchener Kommentar-Schmidt, BGB, 2. Aufl., § 748 Rn. 13).

    Zwar ist der BGH in der zuletzt genannten Entscheidung bei der Berechnung der Ausgleichsforderung des die Lasten des Hauses tragenden Ehepartners von einer Saldierung mit dem Anspruch auf Nutzungsentgelt (ohne ausdrückliche Aufrechnungserklärung) ausgegangen (BGH FamRZ 93, 676, 679).

  • OLG Köln, 06.02.1992 - 1 U 51/91

    Ehegatten; Ausgleich; Berücksichtigung; Haus; Lasten; Vorteile; Ausgleichsklage;

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93
    Der Beklagte kann darüber hinaus hälftige Hauskosten geltend machen, soweit es sich nicht um (zum Teil verbrauchsabhängige) Lasten handelt, die üblicherweise auf Mieter abgewälzt werden (wie Müllabfuhrgebühren, Abwassergebühren, Schornsteinfeger; vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 06.02.1992 - 1 U 51/91 - JMBl NW 1992, Seite 137).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93
    Denn der Anspruch auf Nutzungsentgelt einerseits und der Anspruch auf Ausgleich der für das Haus gezahlter Lasten andererseits stehen sich zunächst als selbständige, aufrechenbare Forderungen gegenüber (BGH NJW 83, 1845, 1847; BGH FamRZ 93, 676, 678; Münchener Kommentar-Schmidt, BGB, 2. Aufl., § 748 Rn. 13).
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00

    Grundstücksrecht; Bankrecht

    Für die Gesamtberechnung ist im übrigen darauf hinzuweisen, dass durch Senatsurteil vom 09.02.1994 - 11 U 176/93 - (Bl. 152 ff. AH) festgestellt ist, dass der Beklagte von der Klägerin keinen Ausgleich wegen seiner Zahlungen an die Deutsche G. Hypothekenbank und die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW für die Zeit ab Februar 1992 verlangen kann.
  • OLG Koblenz, 25.08.2021 - 13 UF 266/21

    Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung eines im gemeinsamen Eigentum von

    Insoweit bleibt vorliegend hinsichtlich des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung auch kein Raum für eine etwaige Saldierung des Nutzungsentschädigungsanspruchs mit Ausgleichsansprüchen wegen Lastentragung nach § 748 BGB , die im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 745 Abs. 2 BGB grundsätzlich in Betracht kommen kann (so OLG Köln, FamRZ 1994, 962 wegen Ungewissheit des Ausgleichsanspruchs).
  • AG Darmstadt, 11.03.2021 - 53 F 391/20

    Berechnung Nutzungsentschädigung für Haus nach Trennung

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass in den Fällen, in denen der allein nutzende Ehegatte die Hauskredite (und die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten) bedient, diese Zahlungen auf die zu entrichtende Nutzungsentschädigung anzurechnen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 99, 1271, OLG Köln, FamRZ 94, 962, OLG Braunschweig FamRZ 96, 548).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 08.10.1993 - 2 S 112/93   

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https://dejure.org/1993,12341
LG Mönchengladbach, 08.10.1993 - 2 S 112/93 (https://dejure.org/1993,12341)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08.10.1993 - 2 S 112/93 (https://dejure.org/1993,12341)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 2 S 112/93 (https://dejure.org/1993,12341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 53/01

    Rückforderung durch den Versorgungsträger ausgezahlter Unterhaltsbeiträge

    Auch diese Vorschrift soll es der Finanzbehörde im Interesse der Verwaltungsvereinfachung ersparen, die materielle Berechtigung der Ehegatten im Innenverhältnis im einzelnen prüfen zu müssen (zum nachfolgenden Ausgleich im Innenverhältnis der Ehegatten vgl. LG Mönchengladbach FamRZ 1994, 962, 963).
  • LSG Sachsen, 13.03.2014 - L 3 AS 249/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer

    War nur ein Ehegatte erwerbstätig, steht ihm zivilrechtlich die Steuererstattung im Innenverhältnis allein zu, da Steuern nur derjenige zurückerhalten kann, der auch Steuern bezahlt hat (vgl. LG Mönchengladbach, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 2 S 112/93 - FamRZ 1994, 962 = JURIS-Dokument; LG Göttingen, Beschluss vom 18. April 2008 - 6 S 64/07 - NJW-RR 2009, 73 = JURIS-Dokument Rdnr. 5; Griesbach, a. a. O, Rdnr. 424).
  • LG Köln, 04.08.2003 - 9 S 150/03
    Sie führt insbesondere nicht zu einer Schlechterstellung des anderen Ehegatten, so dass sie nicht auf dessen Kosten erlangt ist im Sinne des § 812 BGB (vgl. hierzu LG Stuttgart a.a.O. sowie LG Mönchengladbach, FamRZ 1994, 962 f., AG Bremen, Streit 1984, 19 f., AG Lehrte FamRZ 1984, 915 f.).
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   LG Mönchengladbach, 08.10.1993 - 2 S 212/93   

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https://dejure.org/1993,18482
LG Mönchengladbach, 08.10.1993 - 2 S 212/93 (https://dejure.org/1993,18482)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08.10.1993 - 2 S 212/93 (https://dejure.org/1993,18482)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 2 S 212/93 (https://dejure.org/1993,18482)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 962
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