Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.11.1993 - 3 W 165/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 Abs. 1
Anordnung eines Vormundschaftsgerichts gegenüber einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Täters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kinder ; Mann; Sexueller Mißbrauch; Handlungen; Freiheitsstrafe; Bewährung; Vormundschaftsgericht; Kontakt; Wohnung; Umkreis; Gefährdung des Kindeswohls
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1741
- FamRZ 1994, 976
- Rpfleger 1994, 163
Wird zitiert von ... (3)
- AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
Corona, Maskenpflicht, Schule. Familiengericht, Zuständigkeit, Wertfestsetzung
Dazu gehören nach ganz einhelliger Rechtsprechung jedoch lediglich natürliche Personen wie Verwandte (BayObLG FamRZ 1995, 948: ältere Schwester des Kindes), Freunde eines Elternteils (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970), der Stiefelternteil (BayObLG FamRZ 1994, 1413), eine Pflegeperson (…anders MüKoBGB/Olzen Rn. 40), ein Nachbar (BT-Drs. 8/2788, 59; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 976), aber auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie eine sonstige auf das Kind einwirkende Person, z. B. der neue Lebensgefährte, ersichtlich nicht jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts. - AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21
Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in …
Dazu gehören nach ganz einhelliger Rechtsprechung jedoch lediglich natürliche Personen wie Verwandte (BayObLG FamRZ 1995, 948: ältere Schwester des Kindes), Freunde eines Elternteils (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970), der Stiefelternteil (BayObLG FamRZ 1994, 1413), eine Pflegeperson (…anders MüKoBGB/Olzen Rn. 40), ein Nachbar (BT-Drs. 8/2788, 59; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 976), aber auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie eine sonstige auf das Kind einwirkende Person, z. B. der neue Lebensgefährte, ersichtlich nicht jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts. - AG Stuttgart, 22.07.1997 - 18 C 6467/97 Neben der Möglichkeit, den Rechtsschutz für Kinder durch vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen, bleibt den Sorgeberechtigten der allgemein zivilrechtliche Rechtsschutz offen (vgl. Staudinger, 29. Aufl., § 1666 Rn. 9, OLG Zweibrücken, NJW 1994, 1741).