Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.10.1993 - 15 W 74/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2232 S. 1, 2233 Abs. 3; BeurkG § 31 S. 1
Keine Testamentserrichtung durch stummen und schreibunfähigen Erblasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 593
- FamRZ 1994, 993
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
Errichtung eines notariellen Testaments durch eine Schreibund sprechunfähige …
Sie entsprechen der insoweit nicht überholten Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 593 = FamRZ 1994, 993), nach der Kopfnicken und -schütteln keine mündlichen Erklärungen darstellen und eine Testamentserrichtung in der Form des § 2232 BGB bei Mehrfachbehinderungen der vorliegenden Art ausscheidet (vgl. auch die erste Senatsentscheidung in dieser Sache vom 30. Juli 1998 - 15 W 472/97 -). - OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer …
Der Umstand, dass der Vorbescheid nur an die Beteiligte zu 1) adressiert war (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 15 W 74/93 - ), steht der Zulässigkeit der Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2) nicht entgegen (…vgl. Eylmann/Vaasen/Frenz aaO § 15 BNotO Rdnr. 40).