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   OLG Frankfurt, 14.12.1993 - 4 UF 34/93   

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https://dejure.org/1993,5502
OLG Frankfurt, 14.12.1993 - 4 UF 34/93 (https://dejure.org/1993,5502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.1993 - 4 UF 34/93 (https://dejure.org/1993,5502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 4 UF 34/93 (https://dejure.org/1993,5502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung türkischer Eheleute; Türkisches Recht; Rechtsmißbrauch; Widerspruch des Antragsgegners; Zerrüttung der Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1112
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 19/95

    Zerrüttung einer Ehe nach türkischem Recht - Unterhaltsanspruch

    Das türkische Recht verlangt insofern ein wenigstens ehewidriges Verhalten dieses Ehegatten oder ein Verhalten von diesem, das den Vorwurf verdient, es sei geeignet, zur Zerstörung der Ehe beizutragen (vgl. hierzu: OLG Hamm, FamRZ 1991, 1306, 1308 und 1993, 1207, 1208; OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 329, 330 und 1994, 1112).

    Die Antragsgegnerin kann sich hierauf jedoch nicht mit Erfolg berufen, weil ihr Einspruch einen Mißbrauch dieses Rechts darstellt und bei ihr an der Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 442 ,443; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1308, 1309; OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 946 ,947; OLG Hamm, FamRZ 1992, 1436, 1993, 1207, 1208 und 1994, 1113, 114; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1112 ).

  • OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02

    Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe

    Nach der amtlichen Begründung des türkischen Gesetzbuches könne z.B. Gesundheitszustand, das Alter des Partners, gemeinsame Kinder und die Dauer der Ehe solche Interessen begründen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1112).
  • OLG München, 11.01.1995 - 12 UF 1065/94

    Sachbefugnis bei Scheidungsantrag nach türkischem Recht

    Im übrigen handelt es sich bei den zitierten Entscheidungen, soweit sie nach Bekanntwerden der Entscheidung des türkischen Kassationshofs erfolgten, im wesentlichen um Entscheidungen, in denen nach den Gründen ein beiderseitiges Verschulden der Eheleute vorlag (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994/1112).
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