Weitere Entscheidung unten: LG München I, 28.02.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94   

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BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94 (https://dejure.org/1994,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 19.05.1994 - 3Z BR 70/94 (https://dejure.org/1994,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 3Z BR 70/94 (https://dejure.org/1994,2407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an Sachverständigengutachten, Aufgabenkreis, freie Willensbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 2, § 104 Nr. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit o der Behinderung seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1908d Rn. 9), d. h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1908d Abs. 3 Satz 2, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1995, 116; BtPrax 1998, 30/31).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    a) Zwar ist anerkannt, dass die Aufgabenkreise des Betreuers so klar und so konkret wie möglich angegeben werden müssen und dass dabei jeweils eine strenge Prüfung der Erforderlichkeit durchzuführen ist (BayObLGRep 1994, 63 = FamRZ 1995, 116).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

    Aus der Beurteilung des Sachverständigen, die Betroffene sei in völlig beherrschender Weise von ihren Wahnvorstellungen okkupiert, sie könne die Folgen ihres Handelns nicht ohne Beeinträchtigung abwägen, konnte das Landgericht folgern, sie sei auch bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge nicht in der Lage ihren Willen frei und unbeeinflußt von ihrer Krankheit zu bilden und der zutreffend gewonnenen Einsicht entsprechend zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Der Beschwerdeentscheidung läßt sich auch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Betreuung für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 209) und Vermögenssorge erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm Fam.RZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

    Aus der Beurteilung des Sachverständigen, der Betroffene sei bezüglich Vermögensangelegenheiten partiell geschäftsunfähig, konnte das Landgericht folgern, er sei auch bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge nicht in der Lage, seinen Willen frei und unbeeinflußt von seiner Krankheit zu bilden und zutreffend gewonnenen Einsichten entsprechend zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, da die Betroffene nach der vom Landgericht übernommenen Beurteilung des Sachverständigen geschäftsunfähig ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Der Aufgabenkreis des Betreuers ist zu erweitern, wenn dies erforderlich wird (§ 1908d Abs. 3 Satz 1 BGB ), d.h. wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt auch die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen kann und auch insoweit zu einer freien Willensbestimmung nicht fähig und auf Hilfe angewiesen ist (§ 1908d Abs. 3 Satz 2, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31).

    Aus der Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen hat die Kammer ersichtlich und rechtsfehlerfrei gefolgert, daß er zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116/117).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 23).
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05

    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des

    Das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 13.09.1994 - 3Z BR 238/94

    Bestimmung der Aufgabenkreise eines Betreuers

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Rechtsprechung
   LG München I, 28.02.1994 - 13 T 24251/93   

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https://dejure.org/1994,7581
LG München I, 28.02.1994 - 13 T 24251/93 (https://dejure.org/1994,7581)
LG München I, Entscheidung vom 28.02.1994 - 13 T 24251/93 (https://dejure.org/1994,7581)
LG München I, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 13 T 24251/93 (https://dejure.org/1994,7581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Der gegenteiligen Auffassung, daß der Betreuerin die begehrte Aufwandsentschädigung nicht gewahrt werden könne, weil sie mit der Betreuung ihres geistig behinderten Sohnes eigene Unterhaltspflichten (§ 1610 Abs. 2 BGB) erfülle und § 1836a BGB nicht dem Zweck diene, Unterhaltspflichten zu Lasten der Allgemeinheit zu mindern (vgl. LG Passau JurBüro 1993, 734, LG Ingolstadt Rpfleger 1994, 354, LG München I FamRZ 1995, 116, LG Bamberg JurBüro 1995, 604 sowie Kittel, Betreuungsrecht, Loseblattausgabe, Stand 1. Juli 1995, § 1836a BGB Rdn. 2 a) kann nicht gefolgt werden.
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    (1) Wie das Landgericht verneinen einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Elternteile, die Betreuer ihres Kindes sind, u. a. das Landgericht Passau (JurBüro 1993, 734 ), das Landgericht Ingolstadt (Rpfleger 1994, 354 ) und das Landgericht München I (FamRZ 1995, 116 ) sowie Knittel ( BtG § 1836a BGB Rn. 2a).
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