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   BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94   

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https://dejure.org/1994,4355
BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94 (https://dejure.org/1994,4355)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.1994 - 3Z BR 175/94 (https://dejure.org/1994,4355)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 1994 - 3Z BR 175/94 (https://dejure.org/1994,4355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Pflegschaft; Bestellung eines Ehemanns zum Pfleger; Bestellung eines Gegenvormunds; Umstellung einer Pflegschaft auf eine Betreuung; Antrag auf teilweise Aufhebung einer Betreuung; Erforderlichkeit einer Betreuung im Bereich der Vermögenssorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung, wenn jederzeit Handlungsbedarf entstehen kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Ehemannes hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 7.10.1993 (FamRZ 1994, 323 ) diesen Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs zugunsten des Vermögens des Betreuten nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (BayObLG FamRZ 1995, 117; BayObLG FamRZ 1997, 902, 903; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 112; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 Rn. 22).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Dies schließt aber die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge dann nicht aus, wenn der Betroffene im vermögensrechtlichen Bereich weiter tätig ist und die Notwendigkeit das Erforderliche zu veranlassen, jederzeit auftreten kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117 ).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Mit Blick hierauf besteht auch in diesem Punkt weiterhin Regelungsbedarf (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117; 1997, 902/903).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    So kann eine Vermögensbetreuung erforderlich sein im Sinn von § 1896 Abs. 2 BGB , wenn der Bedarf, das Notwendige zu veranlassen, jederzeit auftreten kann (BayObLG Beschluß vom 22.9.1994 3Z BR 175/94).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Gemäß den vom Landgericht getroffenen Feststellungen läßt sich eine dauerhafte Stabilisierung des Gesundheitszustands des Betroffenen nicht mehr erreichen, dieser bedarf vielmehr einer ständigen Überwachung, gesundheitsfürsorglicher Handlungsbedarf kann jederzeit auftreten (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1995, 117 ; Dodegge NJW 1995, 2389, 2393).
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03

    Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder

    Eine Betreuung kann in solchen Fällen dann angeordnet werden, wenn die Notwendigkeit künftiger nervenärztlicher Behandlung konkret abzusehen ist und im Fall eines akuten Verwirrtheitszustandes sofort durch einen Betreuer gehandelt werden muss (vgl. BayObLG BtPrax 1, 993, 171; BayObLGZ 1994, 209/213; BayObLG FamRZ 1995, 117 für den Bereich der Vermögenssorge; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 10).
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