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   OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94   

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https://dejure.org/1995,3659
OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94 (https://dejure.org/1995,3659)
OLG München, Entscheidung vom 02.01.1995 - 12 UF 1346/94 (https://dejure.org/1995,3659)
OLG München, Entscheidung vom 02. Januar 1995 - 12 UF 1346/94 (https://dejure.org/1995,3659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung der Ehewohnung; Eigentümer; Ermessensspielraum; Unbillige Härte; Zuweisung an Nichteigentümer; Vergleichbarkeit der neuen Wohnung; Unterhalt; Naturalunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 3
    Zuweisung der Ehewohnung an den Nichteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Diese Regelung ist auf Antrag zu treffen (BGHZ 67, 217; 71, 216; Johannsen FamRZ 1976, 691).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Diese Regelung ist auf Antrag zu treffen (BGHZ 67, 217; 71, 216; Johannsen FamRZ 1976, 691).
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 21/79

    Auflösung und Verteilung von Hausrat unter Ehegatten als Familiensache -

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Eine Einigung der Parteien über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, die nach § 1 HausratsVO einer richterlichen Regelung entgegenstehen würde (BGH FamRZ 1979, 789 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Da die Frage der Wohnungszuweisung bereits bei den Härtegründen, die nach § 1568 BGB einer Scheidung entgegenstehen, zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 1984, 559 ), die Antragsgegnerin aber im Scheidungsverfahren (Az. 10 F 205/93 Amtsgericht - Familiengericht - Traunstein) dem Scheidungsbegehren des Antragstellers zugestimmt hat, kann hier schwerlich von einer unbilligen Härte ausgegangen werden.
  • OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91

    Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen;

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 3 HausratsVO liegt nur vor, wenn die Zuweisung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung bedeutet (OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 171 und 1978, 604/605; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 53; OLG Köln NJW-RR 1992, 1155/1156; Schwab(-Maurer), Scheidungsrecht 2. Auflage, Teil VIII RdNr. 153; Rolland, 1. EheRReformG, 2. Auflage, RdNr. 4 zu § 3 HausratsVO ; Fehmel in Fgb RdNr. 9 zu § 3).
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94
    Da das Gericht bei der Regelung derlBesitzverhältnisse an der Ehewohnung aber an Parteianträge nicht gebunden ist und diese lediglich eine Anregung an das Gericht darstellen (BGHZ 18, 143; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 114; Keidel-Kuntze/Winkler, FGG , 12. Auflage, RdNr. 19 zu § 12; Soergel, aaO., RdNr. 6 zu § 1 HausratsVO ) ist unbeschadet des gestellten Antrages der Antragsgegnerin zu prüfen, ob nicht eine Zuweisung der Ehewohnung an die Antragsgegnerin in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 6 UF 87/22

    Zuweisung der ehelichen Wohnung

    Die Schwelle wird auch nicht herabgesetzt, wenn der dinglich Berechtigte keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt und der andere aus finanziellen Gründen keine der Ehewohnung vergleichbare Ersatzwohnung finden kann (OLG München, FamRZ 1995, 1205).

    Bei der Abwägung sind insbesondere die Belange der Kinder, die besonderen Verhältnisse auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, der individuelle Umzugsaufwand sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Interessen des verbleibenden Ehepartners zu berücksichtigen (OLG München, FamRZ 1995, 1205).

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit im FGG

    In einem solchen Fall ist dabei zudem die Zuweisungsdauer unter Festsetzung eines Nutzungsentgelts (BayObLG FamRZ 1974, 22, 24) oder Begründung eines Mietverhältnisses (BayObLG FamRZ 1965, 513) zeitlich zu begrenzen (Johannsen/Henrich a.a.O., Rn. 8 zu § 3 HausratsVO; OLG München FamRZ 1995, 1205 ff, 1206).

    Überdies kann eine unbillige Härte aber auch nur dann angenommen werden, wenn die Zuweisung der Ehewohnung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung darstellen würde (OLG Naumburg, FamRZ 2002, 672; OLG München, FamRZ 1995, 1205 f; Palandt-Brudermüller, aaO., jeweils m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 02.08.2001 - 14 UF 85/01

    Zuweisung ehelicher Wohnung - unbillige Härte - strenge Anforderungen - Abwendung

    Allein der Umstand aber, dass sowohl aufgrund des erforderlich werdenden Umzuges als auch wegen der dann naturgemäß künftig von der Antragsgegnerin zu zahlenden Miete neue finanzielle Belastungen auf sie zukommen dürften, stellt für sich genommen keine außergewöhnliche schwere Härte dar (vgl. OLG München, FamRZ 1995, S. 1205).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1999 - 3 UF 46/99
    Eine unbillige Härte i. S. des § 3 HausrVO liegt indessen nur vor, wenn die Zuweisung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung bedeutet ( vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 171; 1978, 604, 605; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1978, 53; OLG Köln FamRZ 1992, 322 = NJW-RR 1992, 1155, 1156; OLG München FamRZ 1995, 1205 ).

    Eine unbillige Härte i. S. des § 3 HausrVO liegt indessen nur vor, wenn die Zuweisung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung bedeutet ( vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 171; 1978, 604, 605; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1978, 53; OLG Köln FamRZ 1992, 322 = NJW-RR 1992, 1155, 1156; OLG München FamRZ 1995, 1205 ).

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