Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4499
OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94 (https://dejure.org/1995,4499)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1995 - 2 UF 290/94 (https://dejure.org/1995,4499)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 2 UF 290/94 (https://dejure.org/1995,4499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7 Abs. 3 § 11; ZPO § 606
    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in Umzug in ein Frauenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1220
  • FamRZ 1995, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91

    Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94
    Nach alledem ist davon auszugehen, daß die Antragstellerin ihren bisherigen Wohnsitz in Emmendingen aufgegeben und einen neuen Wohnsitz, den das Kind mit ihr teilt, in Karlsruhe begründet hat (anders OLG Köln, FamRZ 1992, 976 ).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94
    Für den nach allgemeiner Meinung neben der tatsächlichen Niederlassung erforderlichen Wohnsitzbegründungs- oder Domizilwille, den der BGH in seiner Entscheidung vom 26.8.1992 (NJW-RR 1993, 4 ) für den Fall der "Verlegung" von einem Frauenhaus in ein anderes verneint hat, wobei er aber ausdrücklich dahingestellt ließ, ob eine Frau allein durch ihren Aufenthalt in einem Frauenhaus regelmäßig schon einen Wohnsitz am Ort des Frauenhauses begründet, kann die polizeiliche An- und Abmeldung einen Anhaltspunkt bieten (BVerfG NJW 1990, 2193, 2194).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92

    Kein Wohnungswechsel einer Frau, die den Aufenthalt von einem Frauenhaus in ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94
    Für den nach allgemeiner Meinung neben der tatsächlichen Niederlassung erforderlichen Wohnsitzbegründungs- oder Domizilwille, den der BGH in seiner Entscheidung vom 26.8.1992 (NJW-RR 1993, 4 ) für den Fall der "Verlegung" von einem Frauenhaus in ein anderes verneint hat, wobei er aber ausdrücklich dahingestellt ließ, ob eine Frau allein durch ihren Aufenthalt in einem Frauenhaus regelmäßig schon einen Wohnsitz am Ort des Frauenhauses begründet, kann die polizeiliche An- und Abmeldung einen Anhaltspunkt bieten (BVerfG NJW 1990, 2193, 2194).
  • OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93

    Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94
    Eine Umschulung oder Schulanmeldung des Kindes in Karlsruhe (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ) als möglicher weiterer Anhaltspunkt für den Domizilwillen kam wegen des Alters des Kindes hier nicht in Betracht.
  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
    Es kommt nicht darauf an, ob die Räume nach ihrer Einrichtung für einen dauernden Aufenthalt geeignet sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 UF 290/94, juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Wohnung sind die Räume, in denen der Adressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich lebt und insbesondere schläft, die damit einen räumlichen Mittelpunkt seines Lebens darstellen und die er regelmäßig aufsucht, auch wenn dieser Aufenthalt nur ein vorübergehender ist (vgl. BGH WuM 2007, 712; NJW-RR 1997, 1161; NJW-RR 1994, 564; NJW 1992, 1963; NJW 1988, 713; NJW 1985, 2197; NJW 1978, 1858; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1220; Zöller/Stöber, a.a.O., § 180 Rdnr. 4).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 10 UF 49/97

    Elterliche Sorge während der Zeit der Trennung

    Aber so lange der Aufenthalt andauert ist das Frauenhaus der räumliche Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse der dort aufgenommenen Frauen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 10 WF 3644/96 und 11 WF 1097/93).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96

    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

    Würde man bei dieser Sachlage weitergehende Anforderungen an die Begründung eines neuen Wohnsitzes stellen, käme es zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis, daß insbesondere Frauen aus wirtschaftlich beengten Verhältnissen und ohne finanzielle Rücklagen in allen Orten, in denen keine Frauenhäuser bestehen, bei der bekannten Schwierigkeit, in absehbarer Zeit eine ausreichende, finanzierbare neue Wohnung zu bekommen, ihre Trennungsabsicht zwar durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und Umzug in ein Frauenhaus verwirklichen könnten, dann aber bis zur Erlangung einer Wohnung wohnsitzlos, § 7 III BGB , wären (OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5574
BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94 (https://dejure.org/1995,5574)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1995 - 1Z BR 176/94 (https://dejure.org/1995,5574)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 1Z BR 176/94 (https://dejure.org/1995,5574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts durch das international zuständige deutsche Gericht; Anhörungspflichten im Verfahrenüber die Aufhebung einer Adoption; Stellen des Antrags unter mißbräuchlicher Verwendung der Blankounterschrift der Mutter von Verwandten des Kindes in ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts durch ein international zuständige deutsche Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94
    Von einem derartigen trotz des Wortlauts zwingenden (vgl. Roth-Stielow Adoptionsgesetz § 56f Anm. 1) und auch im Beschwerdeverfahren gebotenen (Keidel/Kuntze aaO. Rn. 16) Erörterungstermin kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden (BayObLGZ 1986, 57/60; Keidel/Kuntze aaO.; Bumiller/Winkler FGG 5. Aufl. § 56f Anm. 4).

    Dies könnte außer in den Fällen der fehlenden Antragsberechtigung im Sinn des § 1762 BGB (vgl. BayObLGZ 1986, 57/60) auch im Verfahren gemäß § 1763 BGB ausnahmsweise zulässig sein, wenn es an konkreten Anhaltspunkten dafür fehlt, daß die Aufhebung der Adoption zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

  • BayObLG, 05.05.1988 - 1a BReg Z 21/88

    Erfordernis der Beschwerdeberechtigung als Zulässigkeitsvoraussetzung nach

    Auszug aus BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94
    a) Ungeachtet der mangels eindeutiger Feststellungen zur Staatsangehörigkeit der Beteiligten zu 2 und 3 in den maßgeblichen Zeitpunkten derzeit nicht sicher zu beantwortenden Frage, ob sich die Aufhebung des Annahmeverhältnisses nach polnischem oder deutschem Recht beurteilt, ist von den jedenfalls gemäß § 43b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGG international zuständigen deutschen Gerichten deutsches Verfahrensrecht anzuwenden (vgl. BayObLG NJW 1988, 2745/2746; Palandt/Heldrich BGB 54. Aufl. Einl. vor Art. 3 EGBGB Rn. 33; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 4 FGG Anm. I 5), nämlich das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FGG ).
  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Das Vormundschaftsgericht hätte den Beteiligten zu 3, bevor es eine Entscheidung traf, anhören müssen (§ 50 a Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLG FamRZ 1995, 1210/1211; vgl. Bassenge/ Herbst § 55 c FGG Rn. 3).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

    Dies kann außer in den Fällen der fehlenden Antragsberechtigung im Sinne des § 1762 BGB (vgl. BayObLGZ aaO) auch im Verfahren gemäß § 1763 BGB der Fall sein, wenn es von vornherein an konkreten Anhaltspunkten dafür fehlt, daß die Aufhebung der Adoption zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1210/1211).
  • KG, 26.09.2011 - 24 U 111/10
    Deutsche Gerichte haben nach dem Grundsatz der lex fori regelmäßig nur ihr eigenes Prozessrecht anzuwenden, und zwar auch denn, wenn sie nach dem IPR ausländisches Sachrecht anzuwenden haben (Thorn in Palandt, BGB, 70. Aufl., 2011, Einl. vor Art. 3 EBGBG Rdnr. 33; BayObLG, FamRZ 1995, 1210, Rdnr. 8 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht