Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 04.01.1995

Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94   

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https://dejure.org/1994,768
BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94 (https://dejure.org/1994,768)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 3 AZR 279/94 (https://dejure.org/1994,768)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 (https://dejure.org/1994,768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Betriebsrente - Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung - Voraussetzung einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Verfolgung eines Versorgungszwecks, Auslösung des Versorgungsanspruchs durch ein biologisches ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 4
    Begriff der Leistung betrieblicher Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 4 Satz 1, §
    Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 4 Satz 1, § 1 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 4
    Betriebliche Altersversorgung: Begriff der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 409
  • NZA 1995, 373
  • FamRZ 1995, 1275 (Ls.)
  • VersR 1995, 730
  • BB 1995, 364
  • BB 1995, 573
  • DB 1995, 735
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94
    Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können nur begründet werden, wenn mit der Leistung ein Versorgungszweck verfolgt wird, wenn der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Merkmale der betrieblichen Altersversorgung sind deshalb der Versorgungszweck, ein den Versorgungsanspruch auslösendes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) sowie die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; Urteil des Senats vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94
    Merkmale der betrieblichen Altersversorgung sind deshalb der Versorgungszweck, ein den Versorgungsanspruch auslösendes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) sowie die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; Urteil des Senats vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94
    Auch der Senat ist in anderem Zusammenhang davon ausgegangen, daß Hilfeleistungen, die in Notfällen gewährt werden, keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind (vgl. Urteil des Senats vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 82/82

    Versorgungswerk - Versorgungszusage - Versorgungsordnung - Unverfallbarkeitsfrist

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94
    Im Regelfall wird die Versorgung nur denjenigen zugesagt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versorgungsregelung auch Arbeitnehmer des Trägerunternehmens sind (vgl. BAGE 45, 178, 182 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - betriebliche Altersversorgung -

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1994 (BB 1995, 573, 574 = NZA 1995, 373) die Einordnung als Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht deshalb als gehindert angesehen, weil eine Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

    Mit Leistungen der betrieblichen Altersversorgung soll in der Regel - zumindest auch - sowohl bereits erbrachte als auch künftige Betriebstreue entlohnt werden (vgl. etwa BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 36, BAGE 128, 199; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - zu 4 der Gründe) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 110/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 599/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 894/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 76/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 189/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 130/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • LAG Hamm, 14.03.1995 - 6 Sa 1038/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ermittlung der Anwartschaft nach dem

  • LAG Berlin, 15.11.1999 - 9 Sa 1602/99

    Matreielle Rechtskraft einer Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • LSG Hessen, 18.04.1996 - L 14 KR 1000/93

    Versorgungsbezüge - Beitragspflicht - Renten der betrieblichen Altersversorgung -

  • FG Köln, 20.09.2000 - 4 K 7517/94

    Keine Rückstellung für künftige Beihilfeleistungen

  • LAG Köln, 16.12.1996 - 11 Sa 810/96

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins für

  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.01.1995 - 18 UF 416/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6908
OLG Stuttgart, 04.01.1995 - 18 UF 416/94 (https://dejure.org/1995,6908)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.01.1995 - 18 UF 416/94 (https://dejure.org/1995,6908)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Januar 1995 - 18 UF 416/94 (https://dejure.org/1995,6908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hausratsgegenstand; Hausratsverteilung; Getrenntleben; Trennungszeitpunkt; Ehegatten; Fahrzeug; Leasingnehmer; Herausgabeanspruch; Leasingvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1275
  • FamRZ 1995. 1275
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19

    Zutreffende Klageart für Anspruch auf Herausgabe eines Dienstwagens als

    Allgemein wird es als ausreichend angesehen, dass der Anspruchssteller aufgrund eines schuldrechtlichen Anspruchs zum Besitz oder Gebrauch berechtigt ist (vgl. Staudinger aaO § 1360a Rn. 20, zum nur geleasten Pkw Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 1995, 1275).
  • LAG Köln, 24.03.2006 - 11 Sa 811/05

    Herausgabe des Geschäftswagens - keine Einwendung aus Getrenntleben der Ehegatten

    Dies gilt insbesondere für die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 04.01.1995 (- 18 UF 416/94 - FamRZ 1995, 1275), mit der ein vom Ehemann für seine Ehefrau geleaster PKW ausdrücklich als Hausrat bezeichnet wird sowie für die Entscheidung des OLG Köln vom 20.03.2001 (- 22 U 157/00 - FamRZ 2002, 322), in der es um ein Auto ging, dass im Miteigentum der Ehegatten stand.
  • OLG Hamburg, 16.11.2021 - 12 UF 178/21

    Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben: Streit um die alleinige

    Zu den Haushaltsgegenständen zählen vielmehr auch Gegenstände, an denen ein Anwartschaftsrecht besteht sowie gemietete, geleaste oder geliehene Gegenstände (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 2 UF 152/19, juris Rn. 28, FamRZ 2020, 1630; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.1.1995 - 18 UF 416/94, juris Rn. 2, FamRZ 1995, 1275; Staudinger/Voppel (2018), BGB, § 1361a Rn. 15; Weber-Monecke in: MüKoBGB, 8. Auflage 2019, § 1361a Rn. 8; Erbarth in: BeckOGK, Stand 1. September 2021, § 1361a Rn. 49).

    Denn mit der Beendigung eines Miet- oder Leasingvertrags besteht die Verpflichtung, den Haushaltsgegenstand an den anderen Ehegatten herauszugeben, damit dieser seiner Rückgabeverpflichtung nachkommen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.1.1995 - 18 UF 416/94, juris Rn. 4; Staudinger/Voppel (2018) BGB, § 1361a Rn. 38).

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    Das OLG Stuttgart hat neben der Doppelnutzung auf weitere Wertungskriterien abgestellt, namentlich auf das Angewiesensein eines Ehegatten auf das Fahrzeug, um die gemeinsame Tochter zur Schule fahren zu können (FamRZ 1995, 1275); eine andere Entscheidung stellt neben der Doppelnutzung auf die Herkunft der Mittel ab (OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 1461).
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