Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.08.1994 - 5 UF 221/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5989
OLG Düsseldorf, 17.08.1994 - 5 UF 221/93 (https://dejure.org/1994,5989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.1994 - 5 UF 221/93 (https://dejure.org/1994,5989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 1994 - 5 UF 221/93 (https://dejure.org/1994,5989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftliches Ungleichgewicht; Grobe Unbilligkeit; Versorgungsausgleich; Kriegsbeschädigtenrente; Quotierungsmethode; Sozialleistung; Deckung schadensbedingten Mehrausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1, § 1610a

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 164/14

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Bezug einer Conterganrente

    Auch wenn die Vorschriften des Versorgungsausgleichsrechts keine unmittelbare Verweisung auf § 1610 a BGB enthalten, werden die Grundsätze des § 1610 a BGB auch im Rahmen des § 27 VersAusglG bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sein, ob der Unterhalt des ausgleichsberechtigten Ehegatten durch anderweitige Einkünfte gedeckt ist (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1277, 1278).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 198/01

    Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich;

    Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs wird dann in unerträglicher Weise in sein Gegenteil verkehrt, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte das, was er im Versorgungsausgleich abgegeben hat, ganz oder teilweise unterhaltsrechtlich zurückfordern könnte (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1986 aaO; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1277 f.; MünchKomm/Dörr, BGB, 4. Aufl., § 1587 c Rdn. 25).
  • OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 167/05

    Der Versorgungsausgleich soll die Abwicklung und Aufteilung einer

    Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs wird dann in unerträglicher Weise in sein Gegenteil verkehrt, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte das, was er im Versorgungsausgleich abgegeben hat, ganz oder teilweise unterhaltsrechtlich zurückfordern könnte (Senatsbeschluss vom 03. Dezember 1986 aaO; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1277 f.; MünchKomm/Dörr, BGB, 4. Aufl., § 1587 c Rdn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht