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   OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 W 269/94   

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https://dejure.org/1995,5255
OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 W 269/94 (https://dejure.org/1995,5255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.1995 - 15 W 269/94 (https://dejure.org/1995,5255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 15 W 269/94 (https://dejure.org/1995,5255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunft; Krankheit; Arzt; Schweigepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1634 Abs. 3
    Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches des nichtsorgeberechtigten Vaters gegenüber der personensorgeberechtigten Mutter - Verpflichtung des Sorgeberechtigten auf Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1028
  • FGPrax 1995, 107
  • FamRZ 1995, 1288
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16

    Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob und inwieweit ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung vorliegt, ist derjenige der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. OLG Hamm FamRZ 1995, 1288, 1289; BeckOK BGB/Veit [Stand: 1. Mai 2016] § 1686 Rn. 3; jurisPK-BGB/Poncelet [Stand: 15. Oktober 2016] § 1686 Rn. 16, 20).
  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 4 UF 99/16

    Auskunftsrecht der Kindeseltern gegenüber Ergänzungspfleger bzw. Einrichtung

    Der Umfang der Auskunft erfährt lediglich eine Beschränkung mit Rücksicht auf das Kindeswohl, soweit es um Umstände aus der Privat- und Intimsphäre geht, die bereits in den Entscheidungsbereich des Minderjährigen selbst fallen (vgl. BayObLG, NJW 1993, 1081; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1288).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 10 UF 21/15

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10.1.1995 - 15 W 269/94 -, nach juris: Rn. 26).
  • KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10

    Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische

    Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Privat- und Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (so zutreffend OLG Hamm FamRZ 1995, 1288).

    Mindestens eine gleich starke Bedeutung ist dem Willen des Kindes beizumessen, wenn es um den engsten persönlichen Bereich geht, wozu eine psychotherapeutische Behandlung gehört (ebenso OLG Hamm FamRZ 1995, 1288; MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 9; Staudinger/Rauscher, Bearbeitung 2006, § 1684 BGB Rz 11; Oelkers NJW 1995, 1335).

  • OLG München, 19.01.2017 - 12 WF 1816/16

    Auskunftsanspruch der Eltern bei Entzug der Gesundheitssorge

    Der Umfang der Auskunft erfährt lediglich eine Beschränkung mit Rücksicht auf das Kindeswohl, soweit es um Umstände aus der Privat- und Intimsphäre geht, die bereits in den Entscheidungsbereich des Minderjährigen selbst fallen (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1487; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1288; zuletzt NZFam 2016, 1052 = MDR 2016, 1389 Rn 8).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 13 UF 62/23
    Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10.1.1995 - 15 W 269/94 -, nach juris: Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines

    Im übrigen ist nach § 1686 BGB lediglich der andere Elternteil auskunftsverpflichtet, dagegen kann der Auskunft fordernde Elternteil nicht die Zustimmung dazu verlangen, dass er selbst unter Entbindung von der Schweigepflicht Auskünfte von den das Kind behandelnden Ärzten, von der Schule oder vom Ausbilder einholen kann (vgl. Johannsen / Henrich / Jaeger, Eherecht 4. Aufl., § 1686 BGB Rdn. 4; OLG Hamm FamRZ 1995, 1288, 1290 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2021 - 3 WF 64/21
    Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (vgl.auch OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.1995, 15 W 269/94, NJW-RR 1995, 1028 = FamRZ 1995, 1288; juris: Rn. 26; KG, Beschluss vom 28.10.2010 - 19 UF 52/10 - NJW-RR 2011, 438).
  • OLG Bremen, 16.12.1998 - 4 W 18/98

    Verpflichtung zur Informierung eines nicht sorgeberechtigten Kindesvaters über

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  • OLG Oldenburg, 20.12.1995 - 5 W 194/95

    Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Vergütung, Mittellosigkeit, Sozialhilfe,

    Der Ausschluß der weiteren Beschwerde gemäß §§ 1836 Abs. 2 Satz 4, 1835 Abs. 4 BGB, 16 Abs. 2 ZSEG bezieht sich nicht auf Festsetzungsverfahren gegen Betreute (vgl. OLG Schleswig-Holstein BTPrax 1994, 139; OLG Köln MDR 94, 70; OLG Hamm FamRZ 1995, 1288).
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