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   BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95   

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https://dejure.org/1995,4262
BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,4262)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.1995 - 3Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,4262)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - 3Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,4262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Partielle Geschäftsunfähigkeit eines Betroffenen; Rechtliche Wirksamkeit vermögensrechtlicher Willenserklärungen; Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Erhebliche Gefährdung des Betroffenen; Objektive ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt, Anordnung bei einem (partiell) Geschäftsunfähigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903; FGG § 12 § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95
    Der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts steht nicht entgegen, daß der Betreute (partiell) geschäftsunfähig ist (BayObLG BtPrax 1994, 136 ).

    In diesem Rahmen genügt es, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag selbst eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder näher gelegen haben (BayObLGZ BtPrax 1994, 136/137).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht.(§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweisführung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f.).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95
    a) Ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, soweit dies erforderlich ist zur Abwendung einer erheblich Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen (§ 1903 Abs. 1 BGB ; BayObLGZ 1993, 346/347).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt voraus, daß der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Die Gefahr für das Vermögen des Betreuten kann sich auch daraus ergeben, dass er sein umfangreiches Vermögen, das aus Grundstücken oder einem Betrieb besteht, nicht überblicken und verwalten kann (BayObLG FamRZ 1995, 1518, 1519; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Auf die Frage der Geschäftsunfähigkeit in diesem Bereich kommt es nicht an (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1518; FamRZ 2000, 567/568).

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).

  • BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04

    Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsanordnung einzig zur

    Für das Begehren der Aufhebung des Beschlusses vom 19.7.2002 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die nachträgliche Aufhebung der Betreuerbestellung den mit dieser Maßnahme verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre der Betroffenen nicht rückwirkend beseitigen kann (BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Hamm FamRZ 1995, 1518/1520).
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