Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 31.03.1995

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.12.1994 - 4 W 3551/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5439
OLG Nürnberg, 05.12.1994 - 4 W 3551/94 (https://dejure.org/1994,5439)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.1994 - 4 W 3551/94 (https://dejure.org/1994,5439)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 4 W 3551/94 (https://dejure.org/1994,5439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehelichkeitsanfechtungsklage; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung; Anerkennung der Vaterschaft; Anordnung nachträglicher Ratenzahlungen; Kosten des Abstammungsprozesses; Unterhaltsanspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1593
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.1995 - 25 UF 53/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7341
OLG Köln, 31.03.1995 - 25 UF 53/95 (https://dejure.org/1995,7341)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.1995 - 25 UF 53/95 (https://dejure.org/1995,7341)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 1995 - 25 UF 53/95 (https://dejure.org/1995,7341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 49 a Abs. 1 Z. 2
    Unzureichende Anhörung des Jugendamtes als Verfahrensmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1410
  • FamRZ 1995, 1593
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.1995 - 25 UF 53/95
    Die Antwort auf diese Frage erschließt sich jedoch aus dem Sinn der Regelung: Das zuständige Jugendamt soll "nicht nur über die entscheidungserheblichen tatsächlichen Verhältnisse berichten, sondern auch aufgrund seiner besonderen Erfahrungen dem Gericht einen bestimmten Entscheidungsvorschlag unterbreiten" (BGH FamRZ 1986, 895 (896) = NJW 1987, 1024 (1026); vgl. BayObLGZ 1951, 330 (333) und 1953, 353 (356); BayObLG FamRZ 1975, 223 (226)).

    Es mag dahinstehen, ob § 49 a FGG es grundsätzlich zuläßt, auf einen Bericht oder eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes in einem anderen Verfahren zurückzugreifen (vgl. hierzu z.B. BGH FamRZ 1986, 895 (896)).

  • BGH, 21.05.1954 - IV ZB 8/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.1995 - 25 UF 53/95
    "Daß die Kenntnisse und Erfahrungen des Jugendamtes im Verfahren vor dem" Familiengericht "mit ihrem vollem Gewicht zur Geltung kommen, liegt grundsätzlich nicht nur im Interesse des Kindes, sondern auch im öffentlichen Interesse" (BayObLG FamRZ 1975, 223 (226); vgl. auch BGH FamRZ 1954, 219 (220)).
  • AG Lüdenscheid, 12.07.2019 - 5 F 194/16
    Vorliegend erscheint es auch unter dem Gesichtspunkt, dass das Jugendamt innerhalb des Verfahrens gem. § 162 Abs. 1 FamFG zwingend anzuhören ist, was in der Regel auch eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung voraussetzt (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1593), erforderlich, dass jedenfalls solche Schriftsätze und Gutachten zugeleitet werden, die Gegenstand der jeweiligen Anhörung sind.
  • OLG Frankfurt, 22.06.1999 - 20 W 482/98
    Die Beteiligungsversuche des Amtsgerichts durch eine Übersendung der Antragsschrift, des Anhörungsprotokolls und der Entscheidung vom 13.12.1996 genügen den Anforderungen an eine Anhörung nicht, weil das zuständige Jugendamt nicht nur über die entscheidungserheblichen tatsächlichen Verhältnisse berichten, sondern auch aufgrund seiner besonderen Erfahrungen dem Gericht einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten soll und dazu auch aufgefordert werden muss (OLG Köln, NJW-RR 95, 1410 m.w.N.).
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