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   OLG Karlsruhe, 08.08.1994 - 2 WF 88/94   

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https://dejure.org/1994,7658
OLG Karlsruhe, 08.08.1994 - 2 WF 88/94 (https://dejure.org/1994,7658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.1994 - 2 WF 88/94 (https://dejure.org/1994,7658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 1994 - 2 WF 88/94 (https://dejure.org/1994,7658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Ablauf; Frist; Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 240
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99

    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach rechtskräftigem Abschluß der Hauptsache

    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511; MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).

    Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß ist damit vor Beendigung des Verfahrens nicht mehr möglich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 240 m.w.N).

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