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   BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93   

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BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93 (https://dejure.org/1994,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1994 - 1Z BR 152/93 (https://dejure.org/1994,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1994 - 1Z BR 152/93 (https://dejure.org/1994,2199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von Erbverträgen; Wechselbezügliche Verfügungen; Auslegungsbedürftigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270, § 2271 Abs. 2, § 2069
    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 251
  • Rpfleger 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    bb) Im übrigen führt das Landgericht zutreffend aus, daß der erste Erbfall erst eingetreten ist, nachdem das Testamentsgesetz am 4.8.1938 in Kraft getreten war, und daß deshalb für das privatschriftlich (§ 2247 BGB n.F.) errichtete gemeinschaftliche Testament die Einhaltung der durch § 28 Abs. 2 TestG eingeführten, seit 1.4.1953 als § 2267 BGB n.F. geltenden (vgl. BayObLGZ 1993, 240/243 f.) Form genügt.

    Ein nach dem Tod der ersten Ehefrau eingetretener Sinneswandel des Erblassers hatte außer Betracht zu bleiben (vgl. BayObLGZ 1993, 240/247).

    Die der Schlußerbeinsetzung des Sohnes widersprechende Einsetzung der zweiten Ehefrau als Alleinerbin, die der Erblasser in den mit der Beteiligten zu 1 geschlossenen Erbverträgen vom 13.5.1982 und 15.11.1991 vorgenommen hat, ist unwirksam, weil sie die Rechte der Beteiligten zu 2 bis 4 als Ersatzschlußerben beeinträchtigen würde (vgl. BayObLGZ 1993, 240/247 f.).

  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Für die Wirksamkeit der zugunsten der Beteiligten zu 1 getroffenen letztwilligen Verfügungen ist daher ausschlaggebend, ob die vom Erblasser in dem gemeinschaftlich mit seiner ersten Ehefrau errichteten Testament vorgenommene Erbeinsetzung des Sohnes im Sinn von § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich zu einer Verfügung der Ehefrau war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366 ), und ob sie durch den Tod des Sohnes im Jahr 1980 gegenstandslos geworden ist (vgl. Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 15).

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366/367; Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2265 Rn. 12).

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366/367).

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muß diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung gesondert ermittelt werden (BayObLGZ 1991, 173/176 m.w.Nachw.).

    Sie darf im Verfahren der weiteren Beschwerde nur beschränkt nachgeprüft werden, nämlich ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1991, 173/176).

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden (BayObLGZ 1981, 79/82 und ständige Rechtsprechung).

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen entsprochen hat (BayObLGZ 1981, 79/81 f. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Diese Auslegung kann der Senat jedoch selbst vornehmen, weil der Sachverhalt keine weiteren Ermittlungen erfordert (vgl. BayObLGZ 1982, 159/164 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 11.02.1991 - BReg. 1a Z 66/90

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Begründete Zweifel an

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    a) Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die jeweils mit "Unser letzter Wille" überschriebenen, handschriftlich verfaßten und unterzeichneten Erklärungen des Erblassers und seiner ersten Ehefrau vom 1.4.1934 als gemeinschaftliches Testament gewertet (§ 2265 BGB , vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1485/1486 und FamRZ 1993, 240/241) und dessen formwirksame Errichtung bejaht.
  • RG, 14.02.1927 - IV 766/26

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Der Fall, daß ein Ehegatte vermögend ist, während der andere kein oder nur geringes Vermögen besitzt, gibt zwar besonderen Anlaß zur Prüfung der Wechselbezüglichkeit, zwingt aber nicht zu ihrer Verneinung (vgl. RG DR 1940, 723/724 f.; RGZ 116, 148/150).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Dabei kommt es auf den übereinstimmenden Willen der Ehegatten zur Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments an (BGHZ 112, 229/233).
  • BayObLG, 21.07.1992 - BReg. 1 Z 62/91

    Auslegung getrennter inhaltsgleicher Urkunden als gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    a) Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die jeweils mit "Unser letzter Wille" überschriebenen, handschriftlich verfaßten und unterzeichneten Erklärungen des Erblassers und seiner ersten Ehefrau vom 1.4.1934 als gemeinschaftliches Testament gewertet (§ 2265 BGB , vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1485/1486 und FamRZ 1993, 240/241) und dessen formwirksame Errichtung bejaht.
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
    Dabei hat es nicht entscheidend auf den Grad der Verwandtschaft des Schlußerben zum Erblasser abgestellt, der für sich allein betrachtet nichts besagt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1102/1103; Palandt/Edenhofer § 2270 Rn. 5).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Zwar kann der Umstand, dass ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere, bei der Auslegung dazu führen, dass die Schlusserbeneinsetzung durch den vermögenden Ehegatten nicht wechselbezüglich zu der Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen vermögenslosen Ehegatten ist, weil der vermögende Ehegatte an der eigenen Erbeinsetzung durch seinen vermögenslosen Ehegatten häufig kein Interesse hat, sondern seine Freiheit behalten will, wen er als Schlusserben einsetzt (RGZ 116, 148, 150; OLG Celle FamRZ 2003, 887, 888; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; BayObLG ZEV 1994, 362, 364; FamRZ 1984, 1154, 1155; OLG Hamm ZEV 1995, 146, 147; OLG Saarbrücken FamRZ 1990, 1285, 1286).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Daran sieht es sich jedoch durch den ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Januar 1998 gehindert (FamRZ 1998, 772), das - im Anschluß an eine frühere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1995, 251, 253 f.) - § 2270 Abs. 2 BGB auch auf Ersatzerben angewandt hat, die allein nach § 2069 BGB berufen waren.

    Da die vorrangige individuelle Auslegung mithin ohne Ergebnis bleibt, kommt die Regel des § 2069 BGB zum Zuge, die auch bei Einsetzung eines Schlußerben im gemeinschaftlichen Testament gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277 unter a; Urteil vom 28. März 2001 - IV ZR 245/99 - ZEV 2001, 237 unter II 3; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 f.; MünchKomm/Leipold, § 2069 Rdn. 3).

    a) Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, auch wenn testierende Eheleute, die ihr gemeinsames Kind bindend als Schlußerben eines Berliner Testaments einsetzen, eine Ersatzerbfolge nicht bedacht haben, erstrecke sich bei Wegfall des eingesetzten Schlußerben vor dem Tod des überlebenden Ehegatten die Bindungswirkung aus § 2270 Abs. 2 BGB auf die gemäß § 2069 BGB als Ersatzerben berufenen Abkömmlinge (so insbesondere FamRZ 1995, 251, 253 f.).

  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 W 122/02

    Ehegattentestament; Vor- und Nacherbschaft; Auslegung des Berliner Testaments;

    Hierbei kommt es auf den übereinstimmenden Willen der Ehegatten zur Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testamentes an (BGHZ 122, 229, 233; BayObLG, FamRZ 1995, 251, 252).

    Heranzuziehen sind hierbei nicht nur der Wortlaut der Erklärung, sondern alle auch außerhalb des Testaments liegenden Umstände, die zur Erforschung des wahren Erblasserwillens beitragen (OLG Brandenburg, a. a. O.; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252).

    So können erhebliche Unterschiede in den Vermögensverhältnissen der Ehegatten ein Indiz für fehlende Wechselbezüglichkeit darstellen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1541, 1543; BayOblG, FamRZ 1995, 251, 253; 1984, 1154, 1155).

  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens im Rahmen einer ergänzenden Testamentsauslegung - die grundsätzlich auch bei der Ermittlung der Wechselbezüglichkeit Anwendung finden kann (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 03.10.1963, NJW 1963, 766 ff; BayObLG, Beschluss vom 26.11.2003, Az. 1Z BR 62/03, zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2270, Rn. 8 m.w.N., Kanzleiter in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Rn. 22c ) ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 12.08.1994, Az. 1 Z BR 152/93, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252; Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

    Im Gegensatz zum OLG Frankfurt möchte der Senat - in Modifikation seiner im Beschluss vom 12.8.1994 (FamRZ 1995, 251) vertretenen Auffassung - die Frage verneinen.

    § 2069 BGB gilt auch bei Einsetzung eines Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament (BGH ZErb 2001, 14; BayObLG FamRZ 1995, 251).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 12.8.1994 (FamRZ 1995, 251) ausgeführt, die nach dem Tod eines Ehegatten eintretende Bindungswirkung der wechselbezüglichen Verfügung erstrecke sich auf die mit der Auslegungsregel des § 2069 BGB ermittelten Ersatzerben, wenn das durch wechselbezügliche Verfügung als Schlusserbe eingesetzte gemeinsame Kind der Ehegatten vor Eintritt des Schlusserbfalls verstirbt.

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).

  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der

    Es genügt, wenn sie möglich sind (Senat in st. Rspr., vgl. etwa FGPrax 1997 aaO; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Saarbrücken FamRZ 1990, 285, 286; OLG Köln NJW-RR 1994, 397; Keidel/Meyer-Holz, FG 15. Aufl. § 27 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 26 U 31/08

    Letztwillige Verfügung: (Un-)Wirksamkeit eines Widerrufstestaments

    Auch dann muss diese jedoch nicht verneint werden (RGZ 116, 148, 150; RG DR 1940, 723, 24; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

  • BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03

    Gesetzliche Vermutung des § 2270 Abs. 1 BGB bei möglicher Ersatzerbschaft

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von

  • OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 Wx 51/95

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; Erblasser, die vor dem

  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01

    Zur Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

  • BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99

    Testamentsanfechtung

  • LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02

    Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft

  • BayObLG, 19.09.1997 - 1Z BR 261/96

    Auslegung eines Berliner Testaments bei Vorversterben des Schlußereben

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