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   OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93   

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https://dejure.org/1994,2323
OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93 (https://dejure.org/1994,2323)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.1994 - 2 UF 228/93 (https://dejure.org/1994,2323)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 1994 - 2 UF 228/93 (https://dejure.org/1994,2323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung; Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587o Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1414
  • FamRZ 1995, 361
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast für das Fortbestehen einer verfestigten

    Soweit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich das Rechtsmittel der Drittbeteiligten erfolgreich war, waren die Kosten den Parteien gemäß §§ 91, 100 Abs. 1 ZPO je zur Hälfte aufzuerlegen (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 361).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02

    Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der

    Da die Beschwerde der BfA als Drittbeteiligte Erfolg hat, waren deren außergerichtliche Kosten den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Senat FamRZ 1995, 361, 363).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 16 UF 86/05

    Versorgungsausgleich: Berechnung des ehezeitbezogenen Anteils aus einer

    Da die Beschwerde der Drittbeteiligten Erfolg hat, waren deren außergerichtliche Kosten den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen; § 13a FGG gilt nicht (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 361).
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