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   OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93   

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https://dejure.org/1993,7723
OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7723)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.11.1993 - 4 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7723)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. November 1993 - 4 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung wegen eines vermeintlich zu Unrecht gelöschten Nacherbenvermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung wegen eines vermeintlich zu Unrecht gelöschten Nacherbenvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 443
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 06.03.1939 - V 194/38

    Kann es, wenn ein befreiter Vorerbe zur Sicherung des einem der mehreren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Unentgeltlichkeit i.S.d. § 2113 Abs. 2 BGB setzt subjektiv voraus, daß die Vorerbin die Unzulänglichkeit der Gegenleistungsverpflichtung der Beklagten erkannt hat oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses hätte erkennen müssen (RGZ 159, 385, 389; Staudinger-Behrends, a.a.O., Rdnr. 62).

    Eine unentgeltliche Verfügung des Vorerben verstößt auch dann gegen § 2113 Abs. 2 BGB , wenn sie nicht zugunsten Dritter, sondern eines von mehreren Nacherben erfolgt (vgl. RGZ 159, 385, 388; BayObLGZ 1974, 312, 314 ff).

    Anders wäre es nur, wenn in dem Vertrag zwischen Vorerben und Beklagter bestimmt wäre, daß sich die Beklagte, soweit in der Übertragung der mit der Nacherbfolge belasteten Wohnungshälfte eine Zuwendung liegt, diese auf ihren Nacherbteil anrechnen lassen müsse (RGZ 159, 385, 391 ff).

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Denn unabhängig von der Art der rechtstechnischen Durchführung des Geschäfts ist die Beklagte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so gestellt gewesen, als hätte sie von vornherein die mit einem Nießbrauch belastete Wohnung erworben (vgl. jew. zu § 107 BGB RGZ 148, 321, 324 -für bewegliche Sachen-, BayObLGZ 1979, 49, 54; vgl. auch BGHZ 24, 372, 374 f) [BGH 06.06.1957 - IV ZB 53/57] .
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Der Nacherbenvermerk wäre zwar gegenstandslos geworden und die zum Nachlaß gehörende Wohnungshälfte endgültig und auch den Nacherben gegenüber wirksam aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden, wenn Frau ... als befreite Vorerbin entgeltlich verfügt hätte (BayObLG Rpfl. 1988, 525 und Rpfl. 1982, 467, 468; KG NJW-RR 1993, 268, 269).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Eine unentgeltliche Verfügung des Vorerben verstößt auch dann gegen § 2113 Abs. 2 BGB , wenn sie nicht zugunsten Dritter, sondern eines von mehreren Nacherben erfolgt (vgl. RGZ 159, 385, 388; BayObLGZ 1974, 312, 314 ff).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Der Nacherbenvermerk wäre zwar gegenstandslos geworden und die zum Nachlaß gehörende Wohnungshälfte endgültig und auch den Nacherben gegenüber wirksam aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden, wenn Frau ... als befreite Vorerbin entgeltlich verfügt hätte (BayObLG Rpfl. 1988, 525 und Rpfl. 1982, 467, 468; KG NJW-RR 1993, 268, 269).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Die Veräußerung an die Beklagte ist jedoch als teilweise unentgeltlich anzusehen und kann deshalb nach § 2113 Abs. 2 BGB bei Eintritt des Nacherbfalles unwirksam werden (BGHZ 7, 274, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] : teilweise steht der vollen Unentgeltlichkeit gleich).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 166/87

    Ermittlung der Höhe einer durch eine Schenkung herbeigeführten Benachteiligung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Der Zusatz "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" , dem eine solche Anrechnungsbestimmung entnommen werden könnte (vgl. BGH FamRZ 1989, 175), bezieht sich gerade nur auf den nicht durch die Nacherbfolge belasteten Wohnungsanteil, während er die Übertragung der zum Nachlaß des Erblassers Kurt Gemballa gehörenden Wohnungshälfte nicht betrifft.
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Gegen diese Auffassung könnte sprechen, daß es für die Beurteilung der Unengeltlichkeit auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BayObLGZ 1957, 285, 289) und daß zu diesem Zeitpunkt der Grundstückswert durch die Belastung mit dem Nießbrauch gemindert ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 552, 553 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 254/88] und 1992, 802 f, jew.m. abl.
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Denn unabhängig von der Art der rechtstechnischen Durchführung des Geschäfts ist die Beklagte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so gestellt gewesen, als hätte sie von vornherein die mit einem Nießbrauch belastete Wohnung erworben (vgl. jew. zu § 107 BGB RGZ 148, 321, 324 -für bewegliche Sachen-, BayObLGZ 1979, 49, 54; vgl. auch BGHZ 24, 372, 374 f) [BGH 06.06.1957 - IV ZB 53/57] .
  • BayObLG, 27.09.1957 - BReg. 2 Z 131/57
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93
    Gegen diese Auffassung könnte sprechen, daß es für die Beurteilung der Unengeltlichkeit auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BayObLGZ 1957, 285, 289) und daß zu diesem Zeitpunkt der Grundstückswert durch die Belastung mit dem Nießbrauch gemindert ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 552, 553 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 254/88] und 1992, 802 f, jew.m. abl.
  • RG, 10.09.1935 - III 42/35

    1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen

  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Der im Grundbuch eingetragene Nacherbenvermerk schützt den Nacherben vor einem Rechtsverlust aufgrund gutgläubigen Dritterwerbs durch Verfügungen des Vorerben selbst, aber auch durch Weiterveräußerung des Erwerbers (Anschluss an OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443).

    (1) Der Nacherbenvermerk nach § 51 GBO schützt den Nacherben auch vor einem Rechtsverlust infolge einer Weiterveräußerung des Nachlassgegenstands durch denjenigen, der ihn aufgrund Verfügung des Vorerben erworben hat (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443 Leitsatz 1; Schöner/Stöber Rn. 3495 mit Rn. 3477; Weidlich ZErb 2014, 325).

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17

    Nachweis der Entgeltlichkeit bei Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem

    Wird im Kaufvertrag ein Recht am Grundstück vereinbart, wie etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht, so ergibt sich der Wert der Leistung des Vorerben, indem man von dem Wert des Grundstücks noch den Wert des Rechts in Abzug bringt (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445 bei Vereinbarung eines Nießbauchs).

    Denn ein Recht, den der Erwerber zugunsten des Vorerben bestellt, ist keine Gegenleistung des Erwerbers, sondern mindert den Wert der Leistung des Vorerben (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 9).

  • OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13

    Grundbuchlöschung eines Nacherbenvermerks: Nachweis der Entgeltlichkeit bei

    Der Wert der Leistung des Vorerben ergibt sich, wenn man von dem so berichtigten Preis noch den Wert des Nießbrauchs in Abzug bringt (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445).
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