Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93   

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https://dejure.org/1994,2856
OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93 (https://dejure.org/1994,2856)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.08.1994 - 2 UF 140/93 (https://dejure.org/1994,2856)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. August 1994 - 2 UF 140/93 (https://dejure.org/1994,2856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertungen von Grundstücken bei Eheauseinandersetzungen; Wertzuwachs als privilegierter Vermögenserwerb im Sinne des § 1374 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Berücksichtigung während der Ehezeit eintretenen Vermögenszuwachses bei Scheidung; Bewertung von Anfangsvermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 19 Abs. 1
    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und Widerklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 258
  • FamRZ 1995, 492
  • FamRZ 1995, 607
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14

    Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege

    (2) Demgegenüber wird in Übereinstimmung mit der Beschwerdeentscheidung vertreten, Verbindlichkeiten aus dem Betrieb seien im Ertragswertverfahren nur bezogen auf den Zinsaufwand im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen (OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609; Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 4. Aufl. Rn. 60; Kronthaler Landgut, Ertragswert und Bewertung im bürgerlichen Recht S. 129; so wohl auch MünchKommBGB/Ann 6. Aufl. § 2049 Rn. 5).

    Demgegenüber geht es bei der Verkehrswertermittlung um einen Vermögensstatus zu einem bestimmten Stichtag (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609).

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05

    Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs-

    Diese richtet sich u.a. gegen die Methode, die mit dem Sinken der Belastung einhergehende Wertsteigerung schlechthin dadurch auszugleichen, dass die Belastung im Anfangs- wie im Endvermögen unberücksichtigt gelassen wird (OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1374 Rdn. 24).
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Zum Teil richtet sich die Kritik gegen die Methode, die mit dem Sinken der Belastung einhergehende Wertsteigerung schlechthin dadurch auszugleichen, dass die Belastung im Anfangs- wie im Endvermögen unberücksichtigt gelassen wird (OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609; Johannsen/Henrich/ Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1374 Rdn. 24).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2014 - 15 UF 120/14

    Zugewinnausgleich: Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Die Verbindlichkeiten spiegeln sich also im Zinsaufwand wider (OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609).

    Betriebliche Verbindlichkeiten beeinflussen regelmäßig den Unternehmenswert und sind daher bereits bei der Bewertung des Vermögensgegenstandes zu berücksichtigen, wobei Einzelheiten von der gewählten Bewertungsmethode abhängen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609).

    Über die Fremdkapitalzinsen sind die Betriebsverbindlichkeiten angemessen berücksichtigt, sodass sie - auch soweit der Antragsteller persönlich haftet - nicht als Passivposten in das Endvermögen einfließen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609).

  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Nur durch Zusammenrechnung der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge wird in diesen Fällen das Ausmaß des Streits der Parteien umfassend berücksichtigt (so auch OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Köln FamRZ 1997, 41 und OLGR 2001, 9; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 39 FamGKG Rdnr. 2).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06

    Zusammenrechnung des Streitwerts von Klage und Widerklage: Gegenläufige Anträge

    Diese Ansicht hat sich im übrigen in der Literatur (Schwab/Maurer/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., I Rdnr. 777 m.w.N.) und Rechtsprechung (OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; OLG Köln FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41) durchgesetzt.
  • AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01

    Bestimmung der Höhe der Zugewinnforderung i.R. der Zugewinnausgleichsberechnung

    Teilweise wird versucht, in Anlehnung an einen ( zeitlich vor der zitierten BGH-Entscheidung entwickelten ) Lösungsansatz des OLG Bamberg ( FamRZ 1995, 607 ff ) zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes eine pauschale Hinzurechnung zum Anfangsvermögen i. H. v. 50% des Nominalwertes vorzunehmen, der dann hinzuzurechnen wäre, wenn der gesamte Wertzuwachs bereits zu Beginn der Ehezeit eingetreten wäre.
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01

    Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn

    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.
  • OLG München, 25.10.2006 - 12 WF 1613/06

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Unterhaltsabänderungsprozess

    Da sich die Anträge nicht von vornherein gegenseitig ausschließen und das Gericht sich bei einem Misserfolg der Klage mit der Begründetheit der Widerklage befassen muss, ist es sachgerecht, im Falle einer Abänderungsklage Klage und Widerklage zu addieren (so zutreffend OLG Bamberg, FamRZ 1995, 492, 493; OLG Naumburg, JurBüro 2004, 379; Senat, Beschluss vom 17.3.2006 - 12 WF 884/06; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 45 Rdn. 25; Handbuch Fa-FamR/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rdn. 56 a.E.).
  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 7 WF 20/02

    Zivilprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Widerklage;

    Die ganz herrschende Meinung (Göttlich-Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Stichwort Widerklage; Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl., Stichwort Widerklage, Rdn. 5 ff.; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 2625 ff.; Oestereich/ Winter/Hellstab, Streitwerthandbuch, 2. Aufl., Stichwort Widerklage; Markl-Meyer, GKG, 4. Aufl., § 19 Rdn. 12 ff.; OLG Bamberg, FamRZ 1995, 492) macht für Fälle der vorliegenden Art und für strukturell ähnliche Fälle Ausnahmen.
  • OLG Köln, 27.06.2000 - 25 WF 108/00

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren auf Zugewinnausgleich

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.1994 - 2 W 1/94   

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https://dejure.org/1994,11236
OLG Karlsruhe, 21.02.1994 - 2 W 1/94 (https://dejure.org/1994,11236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.1994 - 2 W 1/94 (https://dejure.org/1994,11236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 2 W 1/94 (https://dejure.org/1994,11236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2001 - 6 WF 111/01

    Streitwert für Beweisgebühr bei Beweiserhebung nur zur Feststellung der

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass die Beweisgebühr in diesen Fällen auch bei Beweiserhebung nur über die Abstammung nach dem entsprechend § 12 Abs. 3 GKG hier maßgebenden höheren Unterhaltsstreitwert zu bemessen ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 492; OLG Oldenburg, JurBüro 1992, 190; OLG Hamm, JurBüro 1985, 572; Schneider/Herget, a.a.O., Rz. 2616; Mümmler, JurBüro 1994, 736, 737; a.A.: OLG Bamberg, JurBüro 1990, 95; Lappe, Die Entwicklung des Gerichts- und Notarkostenrechts im Jahr 1992, NJW 1993, 1365, 1366).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 3 WF 38/01

    PKH, Abrechnung der Anwaltskosten, Staatskasse; Feststellung der Vaterschaft,

    Auch haben sich dieser vorgenannten Auffassung das Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluß vom 17.10.1991, Az. 4 W 21/91, veröffentlicht im Juristischen Büro 1992, S. 190, 191 sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 21.02.1994, Az. 2 W 1/94, veröffentlicht in FamRZ 1995, 492 angeschlossen.
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