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   BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93   

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https://dejure.org/1994,1145
BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1154
  • FamRZ 1995, 540
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Das Berufungsgericht hat das Verhalten der Klägerin und ihre Beziehung zu dem neuen Partner S. in rechtlich nicht zu beanstandender Weise unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten geprüft, die hier nach der Rechtsprechung des Senats als Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB in Betracht kommen (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 = BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 3 bis 5 = FamRZ 1989, 487 ff m.w.N.).

    Das kann dann anzunehmen sein, wenn sich die Beziehung des geschiedenen Ehegatten zu seinem neuen Partner in einem solchen Maße verfestigt, daß damit - nach einer zu fordernden gewissen Mindestdauer - gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist (Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO. Härtegrund 5).

  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die dargelegten Belastungen grundsätzlich - voll - als abzugsfähig anzuerkennen wären, insbesondere, soweit es sich um Aufwendungen handelt, mit deren Hilfe der Beklagte letztlich Eigentum bildet (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 n.v.; und vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82 = FamRZ 1984, 358, 360; auch Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 772).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Daraus ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen, weil auch solche Einkünfte die Bedürftigkeit mindern, die zwar tatsächlich nicht gezogen werden, aber in zumutbarer Weise gezogen werden könnten (Senatsurteil vom 4. November 1987 - IVb ZR 81/86 = BGHR BGB § 1577 Abs. 1 Vermietung 1 = FamRZ 1988, 145, 149 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die dargelegten Belastungen grundsätzlich - voll - als abzugsfähig anzuerkennen wären, insbesondere, soweit es sich um Aufwendungen handelt, mit deren Hilfe der Beklagte letztlich Eigentum bildet (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 n.v.; und vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82 = FamRZ 1984, 358, 360; auch Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 772).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Zu ihr gehört, von hier nicht gegebenen Ausnahmefällen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - [NJW-RR 1994, 1154/1155]) abgesehen, grundsätzlich auch die Wohngemeinschaft.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03

    Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind

    Dabei obliegt es letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des nichtehelichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 543).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 21. Dezember 1988 aaO 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.; vom 12. März 1997 aaO S. 672).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487, 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.; vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 672 und vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - FamRZ 2002, 23, 25).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch

    Eine objektive Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung kann sich aber auch ergeben, wenn die Partner gemeinsam wirtschaften und der Berechtigte in der neuen Gemeinschaft sein Auskommen findet, faktisch also eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird - sog. Unterhaltsgemeinschaft oder sozioökonomische Gemeinschaft (BGH, FamRZ 1995, 540, 542, 543).

    Die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft setzt dabei nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, wenngleich eine solche Form des Zusammenlebens ein typisches Anzeichen hierfür sein dürfte (BGH, FamRZ 1995, 540, 543 sowie FamRZ 1984, 986 ).

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

    Eine objektive Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung kann sich aber auch ergeben, wenn die Partner gemeinsam wirtschaften und der Berechtigte in der neuen Gemeinschaft sein Auskommen findet, faktisch also eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird - sog. Unterhaltsgemeinschaft oder sozioökonomische Gemeinschaft (BGH, FamRZ 1995, 540, 542, 543).

    Die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft setzt dabei nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, wenngleich eine solche Form des Zusammenlebens ein typisches Anzeichen hierfür sein dürfte (BGH, FamRZ 1995, 540, 543 sowie FamRZ 1984, 986 ).

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Es obliegt letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des "nichtehelichen Zusammenlebens" aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 543) .
  • OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Die Entscheidung, in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben oder aber ihre jeweiligen Lebensbereiche getrennt halten zu wollen, treffen beide Partner in eigener Verantwortung (BGH, FamRZ 1995, 540, 542).

    Das Gesamtbild der Beziehung der Beklagten zu dem Zeugen G lässt daher eine weitere Heranziehung des Klägers zu Unterhaltszahlungen weder insgesamt noch teilweise als (objektiv) unzumutbar erscheinen (vgl. auch BGH, FamRZ 1995, 540, 542 f.; 1997, 671, 672, jeweils unter Hinweis auf den Beurteilungsspielraum des Tatrichters).

  • OLG Oldenburg, 10.06.2010 - 14 UF 3/10

    Verwirkung des Anspruchs auf titulierten Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung kann bereits ein länger dauerndes, verfestigtes Verhältnis zu einem neuen Partner als ein Härtegrund erweisen, der eine dauerhafte Unterhaltsbelastung für den Pflichtigen unzumutbar macht (BGH FamRZ 1984, 986; FamRZ 1989, 487; FamRZ 1995, 540).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2001 - 2 WF 66/01

    Prozesskostenhilfe, Versäumnisurteil, Verwirkung gem. § 1579 Nr. 7 BGB

    Neben dem vom Kläger behaupteten Sachverhalt, bei dessen Vorliegen Nr. 7 der Vorschrift verwirklicht werden kann, nämlich wenn der Berechtigte von einer Eheschließung mit seinem neuen Partner nur deshalb absieht, weil er den Unterhaltsanspruch nicht verlieren will (BGH, FamRZ 1995, 540, 542), kann sich die Unzumutbarkeit nach § 1579 Nr. 7 BGB auch aus objektiven Gegebenheiten und Veränderungen der Lebensverhältnisse ergeben.

    Die wirtschaftliche Lage des neuen Partners des Berechtigten spielt bei dem wegen eines auf Dauer angelegten Verhältnisses gestützten Ausschlussgrund - anders als bei der Verweisung auf die Unterhaltsgemeinschaft - für das Vorliegen des Tatbestands keine Rolle (BGH, FamRZ 1995, 540, 542).

  • OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02

    Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund

  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 175/20

    Nachehelicher Unterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Gutgläubigkeit iSv §

  • OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Lebens in

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer

  • OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01

    Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner

  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

  • OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01

    Begrenzung des Trennungsunterhalts: Ausschluss bzw. Herabsetzung des Unterhalts

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2009 - 2 UF 95/09

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei Vorbehalt der Geltendmachung der

  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 167/20

    Trennungsunterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Modifikation des

  • OLG Hamm, 12.09.2011 - 8 UF 230/10

    Trennungsunterhalt; Verwirkung; verfestigte Lebensgemeinschaft; Beweisführung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

  • OLG Schleswig, 10.10.1996 - 13 UF 138/95

    Anschlussunterhalt nach Wegfall des Aufstockungsunterhalts

  • OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97

    Trennungsunterhaltsanspruch wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch Umzug ins

  • OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96

    Unterhaltsausschluss bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft des

  • OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung eines

  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 7 UF 470/03

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Begründung einer

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01

    Unzumutbarkeit der Weiterzahlung nachehelichen Unterhalts

  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 8 WF 120/02

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen

  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

  • LSG Bayern, 29.01.2004 - L 9 EG 43/03

    Anspruch auf Bundeserziehungsgeld bei Leben der Eltern in getrennten Wohnungen;

  • OLG Celle, 14.05.1999 - 18 UF 165/97

    Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ; Berechnung des nachehelichen

  • OLG Frankfurt, 15.01.1999 - 1 UF 208/98

    Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Verwirkung des

  • OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96

    Berechnung des Ehegattenunterhalts bei hohen Einkünften

  • OLG Saarbrücken, 21.11.1996 - 6 UF 35/96

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Aufnahme einer selbständigen

  • OLG Karlsruhe, 19.11.2004 - 13 UF 567/03
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