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   BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95, 1 BvR 610/95   

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https://dejure.org/1995,3969
BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95, 1 BvR 610/95 (https://dejure.org/1995,3969)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.1995 - 1 BvR 323/95, 1 BvR 610/95 (https://dejure.org/1995,3969)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 1995 - 1 BvR 323/95, 1 BvR 610/95 (https://dejure.org/1995,3969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe eines Kleinkindes - Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Zivilrechtliche Aspekte - Rückführung in die USA - Evidente Aussichtslosigkeit - Vertragsziel - Verhinderung von Kindesentführungen - Gefährdung des Kindeswohls - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückführung eines Kindes in die USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 897
  • FamRZ 1995, 663
  • FamRZ 1996, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98

    Verwerfung des Widerspruchs gegen einstweilige Anordnung, die Rückführung von

    c) Seit dem Verfahren 2 BvR 982/95 (vorher 1 BvR 323/95) besteht Einigkeit zwischen den betroffenen Dezernaten, daß Verfahren nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in die Zuständigkeit des Dezernats von Herrn Bundesverfassungsrichter Kirchhof fallen, weil die Auslegung von Völkerrecht eine erhebliche Rolle spielt.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95

    Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil

    Der Verfahrensablauf ergibt sich aus dem Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1995, Az. 1 BvR 323/95 und 1 BvR 610/95, auf den insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1999 - 6 UF 100/99

    Darlegung der tatsächlichen Ausübung des Mitsorgerechts

    Die Antragsgegnerin behauptet nicht, dass das Kind durch die Rückgabe selbst bereits einen seelischen Schaden erleiden könnte; sie trägt aber in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1995 (in FamRZ 1995, 663, 664) vor, die Rückgabe führe hier wegen der zwingend damit verbundenen Trennung von Mutter und Kind - mittelbar - zu einem seelischen Schaden für weil ihr - der Antragsgegnerin - eine Rückkehr in die südafrikanische Republik weder möglich noch zumutbar sei.
  • OLG Stuttgart, 27.12.2021 - 17 UF 282/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kleinkindes nach Italien bei

    Das BVerfG hat in einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Rückführung eines zweijährigen Kindes ohne seine Mutter die Frage aufgeworfen, ob "im Einzelfall" eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, und hat aufgrund einer Folgenabwägung die Vollstreckung der Rückführungsanordnung vorläufig ausgesetzt (BVerfG FamRZ 1995, 663 f.J.
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