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   BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94   

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https://dejure.org/1994,4970
BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94 (https://dejure.org/1994,4970)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1994 - 3Z BR 308/94 (https://dejure.org/1994,4970)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 3Z BR 308/94 (https://dejure.org/1994,4970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Pflegschaft aufgrund eines mäßig ausgeprägten hirnorganischen Psychosyndroms im Rahmen eines chronischen Alkoholismus; Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zur Frage der geschlossenen Unterbringung; Wertung der Stellungnahme eines Sachverständigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Gutachten, inhaltliche Anforderungen, persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70e Abs. 1 Satz 1, § 69g Abs.
    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 695
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94
    a) Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63); diese Voraussetzung muß vom Tatrichter festgestellt werden.
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94

    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94
    Es kommt daher nicht darauf an, daß der Prozeßbevollmächtigte auch nicht dargelegt hat, was er vorgetragen hätte, wenn ihm Gehör gewährt worden wäre (BayObLG, Beschluß vom 11.10.1994 - 1Z BR 94/94).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94
    a) Rechtliches Gehör wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BayObLG BtPrax 1993, 208 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 3 Wx 500/92

    Betreuer; Bestellung von Amts wegen; Gutachten; Sachverständiger; Umfang des

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94
    Durch das Gutachten soll eine nachprüfbare und nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung des Gerichts geschaffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, BtPrax 1993, 175 ; Keidel/Kuntze aaO. § 70e Rn. 2 und 4).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 300/21

    Zu den Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung von einem Jahr

    Die Begründung darf sich dabei nicht darauf beschränken, der festgesetzte Zeitraum entspreche der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist (MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 329 Rn. 4; BayObLG FamRZ 1995, 695, 696).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

    Das Gutachten muss ihm daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG BtPrax 1993, 208/209 und FamRZ 1995, 695; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 70e Rn.16; Knittel BtG § 70e Rn. 15).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99

    Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers

    Die Nachprüfung ist nicht auf das Vorbringen des Beschwerdeführers beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 130; BayObLG FamRZ 1995, 695).
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