Rechtsprechung
BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Rückverweisung - Unterhaltspflicht - Stufenklage - Erstverweisung - Bindungswirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 513
- FamRZ 1995, 729
- FamRZ 1995, 792
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Die eingetretene Folge ergibt sich aus dem vom Gesetzgeber bewußt festgelegten Vorrang der Bindungswirkung, deren Sinn darin besteht, den für die Beteiligten stets mißlichen Streit über die Zuständigkeit bald zu beenden und zur Sachentscheidung zu gelangen (vgl. BGHZ 71, 15, 18; 71, 69, 74). - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Die eingetretene Folge ergibt sich aus dem vom Gesetzgeber bewußt festgelegten Vorrang der Bindungswirkung, deren Sinn darin besteht, den für die Beteiligten stets mißlichen Streit über die Zuständigkeit bald zu beenden und zur Sachentscheidung zu gelangen (vgl. BGHZ 71, 15, 18; 71, 69, 74). - BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Diese entfällt nur ausnahmsweise mit der Folge, daß eine erneute Prüfung der örtlichen Zuständigkeit gerechtfertigt wäre, etwa wenn der Streitgegenstand nach der Erstverweisung verändert wird (vgl. BGH Beschluß vom 17. Mai 1989 - I ARZ 254/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rückverweisung 1 m.w.N.).
- BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93
Fortbestehen der Rechtshängigkeit einer Ehesache
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Insbesondere endete die Rechtshängigkeit der Stufenklage nicht dadurch, daß der Rechtsstreit von den Parteien nicht betrieben wurde und der Richter nach der Aktenordnung verfügt hatte, die Akten wegzulegen (vgl.Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ARZ 3/93 - BGHR ZPO § 621 Abs. 2 Anhängigkeit 1 m.w.N.;… Zöller/Greger ZPO 19. Aufl. § 261 Rdn. 7). - BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Durch die Zustellung der Klageschrift war auch der im Wege der Stufen klage erhobene, seinerzeit noch nicht bezifferte Zahlungsanspruch rechtshängig geworden (Senatsbeschlüssevom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 - undvom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 - BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 1 und 2 m.w.N.). - BGH, 13.04.1988 - IVb ARZ 13/88
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Durch die Zustellung der Klageschrift war auch der im Wege der Stufen klage erhobene, seinerzeit noch nicht bezifferte Zahlungsanspruch rechtshängig geworden (Senatsbeschlüssevom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 - undvom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 - BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 1 und 2 m.w.N.). - BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
Auszug aus BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Denn selbst ein ausdrückliches Einverständnis oder ein gleichlautender Antrag des Beklagten würde die Rechtslage nicht verändert haben, weil die Vorschrift des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch der Wirksamkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung entgegensteht, wenn diese erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird (vgl. dazuSenatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1).
- BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00
Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage; …
Stellt der Kläger einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung, ist das angerufene Gericht befugt, seine Zuständigkeit für dieses Begehren zu prüfen (…Stein/Jonas/Schumann, aaO § 261 Rn. 83;… Musielak/Foerste, ZPO 2. Aufl. § 261 Rn. 14;… Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 261 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 14. Juni 1962 - III ARZ 117/62, NJW 1962, 1819; v. 17. Mai 1989 - I ARZ 254/89, NJW 1990, 53, 54; v. 6. Oktober 1993 - XII ARZ 22/93, FamRZ 1994, 437, 438; v. 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94, FamRZ 1995, 729). - BGH, 13.11.2014 - IX ZR 267/13
Stufenklage auf Mietzahlung für eine Rechtsanwaltskanzlei: Klageänderung bei …
Im Falle einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO werden sämtliche Ansprüche rechtshängig, auch der noch unbestimmte Zahlungsanspruch (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94, NJW-RR 1995, 513;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 254 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 109/02, WM 2003, 1522, 1523). - OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10
Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen" …
Mit der Erhebung der Stufenklage wird die sofortige Rechthängigkeit auch des Hauptanspruchs begründet (siehe nur BGH, Beschl. v. 18.1.1995 - XII ARZ 36/94 - NJW-RR 1995, 513).
- BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21
Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen …
b) Es kann offenbleiben, unter welchen Voraussetzungen eine Rückverweisung ausnahmsweise zulässig ist und dann ihrerseits nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO binden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995, XII ARZ 36/94, FamRZ 1995, 792 [juris Rn. 5] und 6. Oktober 1993, XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 [juris Rn. 7];… Beschluss vom 17. Mai 1989, I ARZ 254/89, NJW 1990, 53 [juris Rn. 8]; OLG Hamm…, Beschluss vom 8. Juni 2012, 32 SA 38/12, NJW-RR 2012, 1464 Rn. 15 und 19; auch BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 30;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 281 Rn. 13;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 19). - OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
Möglichkeit der Geltendmachung rückständiger Unterhaltszahlungen ; Zeitpunkt der …
Rechtshängigkeit tritt in der Höhe ein, in der der Hauptanspruch später geltend gemacht wird (BGH FamRZ 1988, 1257; FamRZ 1995, 729).Auf diese einmal eingetreten Rechtsfolge hat es an sich keinen Einfluss, dass die Parteien das Verfahren seit 1999 nicht mehr betrieben haben und die Akte vom Gericht weggelegt worden ist (BGH FamRZ 1995, 729).
- OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12
Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich …
Mit der Erhebung der Stufenklage wird die sofortige Rechtshängigkeit auch des Hauptanspruchs begründet (siehe nur BGH, Beschl. v. 18.1.1995 - XII ARZ 36/94 - NJW-RR 1995, 513). - OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06
Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch …
Da bereits die Erhebung der Stufenklage die Rechtshängigkeit auch des noch unbezifferten Zahlungsanspruchs begründet hat (vgl. BGH NJW-RR 1995, 513;… Greger in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 254 Rz. 1), hindert die Rechtshängigkeit beim Landgericht die Klägerinnen daran, denselben Anspruch im Berufungsverfahren geltend zu machen. - BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
b) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei der Erhebung einer Stufenklage nach § 254 ZPO sowohl der Auskunftsanspruch als auch der Herausgabeanspruch rechtshängig werden, auch wenn dessen nähere Bestimmung dem Ergebnis des Auskunftsverlangens vorbehalten bleibt (BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 58 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 29, zu 4 der Gründe; BGH 8. Februar 1995 - XII ZR 24/94 - NJW-RR 1995, 770, zu 2 a der Gründe; 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94 - NJW-RR 1995, 513, zu II 2 der Gründe;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 254 Rn. 18;… Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 15. Aufl. § 97 II 3 b (1)). - OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 108/96
Der Abfindungsanspruch eines GmbH-Gesellschafters
Denn auch die Geltendmachung eines unbezifferten Anspruchs im Rahmen einer Stufenklage reicht zur Rechtshängigkeit der Geldschuld aus (BGHZ 80, 269 [277] zu § 284 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH NJW-RR 1995, 513;… Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. § 254 Rn. 1 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18
Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung …
Im Falle einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO werden sämtliche Ansprüche rechtshängig, auch der noch unbestimmte Zahlungsanspruch (…BGH, Versäumnisurteil vom 13. November 2014 - IX ZR 267/13, Rz. 9, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; Beschluss vom 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94, Rz. 4;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rn. 1). - BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23
Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit
- OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 24 U 184/19
Ansprüche aus einer Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten; …
- BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
- OLG München, 23.05.2016 - 34 AR 65/16
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine im laufenden …
- OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage
- OLG Hamm, 28.04.2004 - 11 WF 103/04
Beschwerde eines Mandanten über den Prozesskostenhilfebeschluss bei einer eigens …
- OLG München, 08.08.2001 - 7 U 5118/00
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters in der Textilbranche
- OLG Brandenburg, 21.05.2013 - 13 WF 91/13
Anhängigkeit eines Verfahrens nach der Bewilligung und Hereinnahme der …
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 221/06
PKH: Rückwirkende Mutwilligkeit der Erhebung der Klage auf den bezifferten …
- OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
Kindesunterhalt: Rechtshängigkeit des Zahlungsantrags durch Stufenklage; …
- OLG Dresden, 12.04.2000 - 6 U 3646/99
Rechtsweg; Aussetzung des Verfahrens; Vorbehaltsurteil; öffentlich-rechtlicher …
- LAG Hamm, 25.08.1999 - 18 Sa 2197/98
Ansprüche auf Vergütung nach einem Betriebsübergang; Unzulässigkeit einer Klage …
- BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung
- BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem …
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20
Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit
- OLG Hamm, 28.04.2004 - 11 WF 84/04
Beschwerde eines Mandanten über den Prozesskostenhilfebeschluss bei einer eigens …
- OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4585/10
Anspruch auf Freistellungsentschädigung im Handelsvertreterverhältnis
- BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21
Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem …
- OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsurteils nach Stufenklage gegen …
- OLG Koblenz, 25.01.2008 - 1 W 792/07
- BayObLG, 07.06.2023 - 102 AR 119/23
Internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage …
- BayObLG, 07.06.2023 - 101 AR 126/23e
Reichweite der Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertrag zugunsten Dritter
- OLG Düsseldorf, 20.09.2011 - 24 W 83/11
Verfahrensrecht - Beschwerdewert in Streitwertsachen: Mindestens 200 Euro!
- OLG Hamm, 28.04.2004 - 11 WF 103/03
Streitwert bei Stufenklage; Kostenentscheidung nach Rücknahme des Zahlungsantrags
- OLG Frankfurt, 12.10.2012 - 19 W 58/12
Streitwert für Stufenklage nach erteilter Auskunft
- AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
Bezifferung des Zugewinnes im Scheidungsverbundverfahren; Gerichtliche Klärung …
- BayObLG, 02.12.2021 - 101 AR 163/21
Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, solange lediglich ein Gericht seine …
- OLG München, 20.06.2005 - 17 UF 801/05
Zugewinnausgleich nach griechischem Ehegüterrecht
- BGH, 16.07.1997 - XII ARZ 17/97
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Bindungswirkung eines …
- OLG München, 30.10.2006 - 12 WF 1575/06
Rechtsprechung
BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhaltsrente - Teilklage - Freiwillige Leistungen - Titulierung - Berufung - Urteilstenor
- rechtsportal.de
Rechtskraft eines Unterhaltstitels bei teilweise freiwillig geleisteten Unterhaltsbeiträgen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 729
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83
Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
a) Im Ansatz zu Recht beruft das Oberlandesgericht sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge ein Urteil, das eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht aber auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. Senat BGHZ 93, 330, 334 f; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 660 f; Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995, 1996 für einen Prozeßvergleich).Bis zur Höhe dieses Betrages ist der Unterhaltsanspruch aber nicht Streitgegenstand des Verfahrens, sondern nur ein für die zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis, das als bloßes Urteilselement an der Rechtskraft nicht teilnimmt (Senat BGHZ 93, 330, 335 m.N.).
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
Unbeschadet der Frage, inwieweit die Anfechtung der Titulierung des Spitzenbetrages Erfolg verspricht, wenn der Beklagte nur noch Unterhalt von insgesamt 410 DM monatlich zu zahlen bereit ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 584), ist die Berufungsbegründung bei dieser Sachlage dahin auszulegen, daß der Beklagte die volle Beschwer durch die Titulierung des Spitzenbetrages bekämpfen will. - BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung …
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
a) Im Ansatz zu Recht beruft das Oberlandesgericht sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge ein Urteil, das eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht aber auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. Senat BGHZ 93, 330, 334 f; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 660 f; Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995, 1996 für einen Prozeßvergleich).
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
a) Im Ansatz zu Recht beruft das Oberlandesgericht sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge ein Urteil, das eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht aber auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. Senat BGHZ 93, 330, 334 f; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 660 f; Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995, 1996 für einen Prozeßvergleich). - BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
a) Im Ansatz zu Recht beruft das Oberlandesgericht sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge ein Urteil, das eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht aber auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. Senat BGHZ 93, 330, 334 f; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 660 f; Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995, 1996 für einen Prozeßvergleich). - BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
Bei gleichzeitiger Einreichung eines Gesuches um Prozeßkostenhilfe und einer Klageschrift hat diese keine selbständige Bedeutung und gilt nicht als bei Gericht eingereicht, wenn deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daß die Klage nur für den Fall der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe als eingereicht gelten soll (vgl. BGHZ 7, 268, 270;… Göppinger/Wax/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl. Rdn. 2829 m.N.). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86
Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags
Auszug aus BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94
b) Im vorliegenden Fall muß jedoch nach dem Inhalt der Berufungsbegründung, die der Senat ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts auszulegen und zu würdigen hat (Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86 - FamRZ 1987, 802, 803), davon ausgegangen werden, daß sich der Beklagte gegen den gesamten Spitzenbetrag von 428, 05 DM monatlich wendet.
- OLG Saarbrücken, 11.07.2013 - 6 UF 24/13
Unterhalt aus Anlass der Geburt: Abänderung eines über die Unterhaltsspitze …
Ist im Vorprozess nur der - über den freiwillig vom Unterhaltspflichtigen gezahlten Betrag hinausgehende - Betrag tituliert worden, so ist der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten in Höhe des freiwillig geleisteten Sockelbetrages nicht Streitgegenstand des vorangegangenen Verfahrens, sondern nur ein für die damals zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis gewesen, das als bloßes Urteilselement an der Rechtskraft des abzuändernden Beschlusses nicht teilgenommen hat (Anschluss an BGH, FamRZ 1995, 729, 1986, 661; 1985, 371).In Höhe von 320 EUR ist daher der Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin nicht Streitgegenstand des vorangegangenen Verfahrens, sondern nur ein für die damals zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis gewesen, das als bloßes Urteilselement an der Rechtskraft des abzuändernden Beschlusses nicht teilgenommen hat (BGH FamRZ 1995, 729; 1986, 661; 1985, 371).
- BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95
Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen …
Denn für die Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts ist § 9 ZPO maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO. und Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1994 - XII ZB 112/94 - FamRZ 1995, 729, 730). - OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01
Höhe der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren
Ihm fehlt eine Beschwer (BGH FamRZ 1995, 729 (730)), solange der Antragsgegner nicht wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit einen niedrigeren Zahlbetrag zu entrichten hat.In Rechtskraft erwächst nur der titulierte Zahlbetrag, nicht der geschuldete Tabellenunterhalt und der angerechnete oder von der Anrechnung ausgeschlossene Kindergeldanteil (Graba NJW a.a.O. unter Hinweis auf BGH FamRZ 1995, 729).
- BGH, 19.07.2007 - IX ZR 201/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Unterhaltsklagen
In allen Fällen, in denen auf Leistung künftigen Unterhalts oder auf Schadensersatz wegen des Verlustes berechtigter oder der Auferlegung unberechtigter Unterhaltsforderungen geklagt wird, bemisst sich die Beschwer nach § 3 i.V.m § 9 ZPO (BGH, Beschl. v. 2. November 1978 - VI ZR 76/77, MDR 1979, 302; v. 20. Januar 1981 - VI ZR 202/79, NJW 1981, 1318;… v. 28. September 1993 - III ZR 81/93, BGHR ZPO § 9 - Schadensrente 1; v. 30. September 1993 - IX ZR 247/92, WM 1994, 182; v. 7. Dezember 1994 - XII ZB 112/94, FamRZ 1995, 729; v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016; v. 30. Mai 2000 - IX ZR 450/99, n.v.; v. 5. April 2001 - IX ZR 27/01, BGH-Report 2001, 530). - OLG Hamm, 26.07.1995 - 12 UF 525/93
Entscheidung bezüglich Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag …
Die Berufung des Beklagten ist zulässig, wie durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07. Dezember 1994 - XII ZB 112/94 - fest steht.