Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.05.1994 - 5 U 1723/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Bereicherungsrechtliche Vorgänge; Unterhaltsverpflichtungen als Leistungsverpflichtung im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 1. BGB a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 21.10.1993 - 1 O 119/93
- OLG Koblenz, 19.05.1994 - 5 U 1723/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 582
- FamRZ 1995, 731
Rechtsprechung
AG Neustadt/Weinstraße, 27.09.1994 - 27 C 1160/94 |
Zitiervorschläge
AG Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 27. September 1994 - 27 C 1160/94 (https://dejure.org/1994,9537)
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 731
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf …
Teilweise wird ein derartiger Anspruch für möglich erachtet (vgl. LG Bonn, Urteil vom 2. Juli 2009 - 8 S 122/09, bei juris für den Anspruch der nichtehelichen Lebensgefährtin des Erblassers gegen dessen Kinder; AG Neustadt/Rübenberg FamRZ 1995, 731 für den Anspruch der geschiedenen Ehefrau gegen ihren früheren Ehemann auf anteiligen Ersatz der Beerdigungskosten für ein gemeinsames Kind trotz Ausschlagung der Erbschaft durch die Eltern;… MünchKomm-BGB/Küpper, § 1968 Rn. 3). - VG Berlin, 25.03.2011 - 34 A 100.08
Rückzahlung gewährter Konsularhilfe in Form von Bestattungskosten
Dies folgt, soweit der Erstattungsanspruch der Beklagten aus § 1615 Abs. 2 BGB herzuleiten ist, aus § 195 BGB i.V.m. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. und § 23 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts und im Übrigen - d.h. hinsichtlich der Beklagten zustehender Ansprüche aus § 812 f. oder §§ 683, 677 BGB (vgl. AG Neustadt, Urteil vom 27. September 1994 - 27 C 1160/94 -, FamRZ 1995, 731; KG, Beschluss vom 12. Februar 1979 - 12 W 289/79 -, VersR 1979, 379) - aus § 53 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, denn Verjährungshemmung durch Erlass eines Leistungsbescheides soll, soweit keine Nichtigkeit vorliegt, nach h.M. unabhängig davon eintreten, ob die Handlungsform des Bescheiderlasses zur Durchsetzung der betreffenden Forderung zulässig oder - wie hier - unzulässig ist (…vgl. Stelkens-Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 53 Rnr. 46; a.A. VG Koblenz, Urteil vom 23. Januar 1980 - 6 K 76/79 -, RiA 1980, 177).