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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94   

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https://dejure.org/1994,2067
VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, § 10 AuslG, § 16 AuslG, § 28 AuslG, § 29 AuslG
    (Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat; außergewöhnliche Härte iSv AuslG 1990 § 30 Abs 2 Nr 2; Aufenthaltsrecht von Kindern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Bestehen von öffentlichem Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Auswirkungen der Mitgliedschaft in einem Ausländerbeirat auf das Bestehen von öffentlichem Interesse; Abhängigkeit des Aufenthaltsrechts der Kinder von der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 157 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 163
  • FamRZ 1995, 735 (Ls.)
  • DVBl 1995, 582 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Ein Ausländer, der - wie der Kläger - zu jeder Zeit um die Begrenztheit des Zwecks und der Dauer seines Aufenthalts in der Bundesrepublik wußte, sich aber dennoch zu Unrecht auf einen Daueraufenthalt einrichtet, muß die daraus - auch für seine Familie - entstehenden Härten selbst tragen und kann dies nicht gegen eine Aufenthaltsbeendigung einwenden (BVerfG - Richterausschuß -, 27.11.1984, NVwZ 1985, 259 f.).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Bei Nachprüfung des Ermessens ist hingegen auf die bei Erlaß der Widerspruchsentscheidung gegebene Tatsachenlage abzustellen (vgl. Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Sind somit für die im Falle des Klägers in Betracht kommenden Aufenthaltsgründe die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen einem Ausländer ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verliehen bzw. der Ausländerbehörde erlaubt wird, dem Ausländer nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, nicht erfüllt, ist für eine allgemeine Ermessensentscheidung über den Aufenthaltsgenehmigungsantrag gemäß § 7 AuslG kein Raum (vgl. Hess. VGH, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333).
  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Es ist vielmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse daran anzuerkennen, daß ein Ausländer, dem - wie dem Kläger - über einen längeren Zeitraum befristete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten erteilt worden sind, nach Abschluß der Ausbildung in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (BVerwG, 04.11.1991, EZAR 025 Nr. 2 = BayVBl. 1992, 313 = DVBl. 1992, 295).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    b) Ob die Regelung des § 30 Abs. 5 AuslG auch dem Begehren des Klägers entgegensteht, der seinen Asylantrag zurückgenommen, aber später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat (vgl. dazu z.B. Dienelt, in: GK-AuslR, § 30 AuslG Rn. 141 f.; VGH Kassel, Urteil vom 21. September 1994 - VGH 10 UE 548/94 - NVwZ-RR 1995, 163 ), kann auf sich beruhen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Daran zeigt sich, dass der Gesetzgeber auch beim Aufenthaltsgesetz an der Konzeption festgehalten hat, wonach das Aufenthaltsrecht von Kindern bis zum 16. Lebensjahr dem der Eltern folgt; damit wird im übrigen auch ihre Integrationsfähigkeit in andere Lebensverhältnisse generell unterstellt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 21.9.1994 - 10 UE 548/94 -, NVwZ-RR 1995, 163).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Zwar folgt nach der Konzeption des Ausländerrechts das Aufenthaltsrecht der Kinder bis zum 16. Lebensjahr dem der Eltern (vgl. §§ 35 Abs. 1 und 80 Abs. 1 AufenthG), womit auch die Integrationsfähigkeit der Kinder in andere Lebensverhältnisse generell unterstellt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2006, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 21. September 1994 - 10 UE 548/94 - NVwZ-RR 1995, 163).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 1 LB 181/05

    Recht der Ausländerbehörde zur nachträglichen Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

    Diese Auffassung ist im Instanzenzug zu Recht korrigiert worden (vgl. HessVGH, Urt. v. 21.9.1994 - 10 UE 548/94 -, ESVGH 45, 157 = NVwZ-RR 1995, 163 = AuAS 1995, 2) und Mindermeinung geblieben (vgl. zum Folgenden z. B. GK-AuslG/ Dienelt, Stand Juli 2001, § 30 Rdnr. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 13 S 1896/01

    Frage der Aufenthaltsbefugnis für Libanesin mit Kindern nach langjährigem

    Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass § 30 Abs. 5 AuslG nicht anwendbar ist, wenn dem Ausländer nach unanfechtbarer Ablehnung oder Zurücknahme des Asylantrags eine "asylverfahrensunabhängige" Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden ist (Hess. VGH, Urteil vom 21.9.1994, NVwZ-RR 1995, 163; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 12.3.1999, InfAuslR 1999, 446; GK-AuslR II § 30 AuslG RdNr. 141; offengelassen von Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die

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  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98

    Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen

    Eine außergewöhnliche Härte i.S.v. § 30 Abs. 2 AuslG liegt nur dann vor, wenn die Beendigung des Aufenthalts in der Bundesrepublik als regelmäßige Folge des Ablaufs bisheriger Aufenthaltsgenehmigungen gänzlich unvertretbar wäre (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.9.1994, NVwZ-RR 1995, 163 = ESVGH 45, 157 und Sächs. OVG, Urt. v. 17.10.1995, SächsVBl 1996, 120; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 zum Begriff der außergewöhnlichen Härte nach § 22 AuslG: "... wenn die Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar ist"; vgl. auch Hailbronner, AuslG, Stand Mai 1998, § 30 RdNr. 31).
  • OVG Bremen, 09.06.2000 - 1 B 122/00

    Verbot der Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis bei Wegfall des

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93   

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https://dejure.org/1994,3836
OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93 (https://dejure.org/1994,3836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.1994 - 6 UF 198/93 (https://dejure.org/1994,3836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 1994 - 6 UF 198/93 (https://dejure.org/1994,3836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfähigkeit des Ehemannes; Fiktion; Streitgegenständlichen Verfahrens; Ehegattenunterhalt; Abänderung eines Versäumnisurteils; Unabänderlicher Fortbestand; Erwerbsunfähigkeitsrente; Lebenshaltungskosten; Selbstbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1361; ZPO § 323
    Abänderung eines Versäumnisurteils auf Ehegattenunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 735
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.08.1987 - 1 UF 117/86

    Unterhaltsvergleich; Vergleichsabschluß; Leistungsunfähiger Schuldner;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93
    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, steht jede Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (FamRZ 1984, 358, 360), d.h., es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, ein Unterhaltsurteil, also das Versäumnisurteil vom 27.06.1991 auch dann noch aufrechtzuerhalten, wenn inzwischen feststeht, dass die im Wege einer Fiktion damals zugrundegelegte Leistungsfähigkeit des Ehemannes in diesem Umfange jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des streitgegenständlichen Verfahrens (§ 323 Abs. 3 ZPO ) so nicht (mehr) besteht (vgl. zu dieser Gesamtproblematik BGH, NJW-RR 1992, 1091 , Nr. 3 sowie auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1988, 194 ).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93
    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, steht jede Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (FamRZ 1984, 358, 360), d.h., es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, ein Unterhaltsurteil, also das Versäumnisurteil vom 27.06.1991 auch dann noch aufrechtzuerhalten, wenn inzwischen feststeht, dass die im Wege einer Fiktion damals zugrundegelegte Leistungsfähigkeit des Ehemannes in diesem Umfange jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des streitgegenständlichen Verfahrens (§ 323 Abs. 3 ZPO ) so nicht (mehr) besteht (vgl. zu dieser Gesamtproblematik BGH, NJW-RR 1992, 1091 , Nr. 3 sowie auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1988, 194 ).
  • OLG Frankfurt, 31.07.1987 - 1 WF 141/87

    Verwirkung von Ehegattenunterhalt; Abschluß eines Prozeßvergleichs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93
    Dieser Einwand kann aber erst im Rahmen des von dem Kläger noch zu beziffernden Zahlungsantrages (3. Stufe) geprüft werden, weil die im Einleitungssatz des § 1579 BGB angesprochene grobe Unbilligkeit regelmäßig nur beurteilt werden kann, wenn beide Ehegatten ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt haben, hier: die Beklagte vollständig Auskunft erteilt hat (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1988, 62 ) - daran mangelt es bisher auf Seiten der beklagten Ehefrau.
  • BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 11/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Klage auf nachehelichen Unterhalt nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 UF 198/93
    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, steht jede Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (FamRZ 1984, 358, 360), d.h., es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, ein Unterhaltsurteil, also das Versäumnisurteil vom 27.06.1991 auch dann noch aufrechtzuerhalten, wenn inzwischen feststeht, dass die im Wege einer Fiktion damals zugrundegelegte Leistungsfähigkeit des Ehemannes in diesem Umfange jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des streitgegenständlichen Verfahrens (§ 323 Abs. 3 ZPO ) so nicht (mehr) besteht (vgl. zu dieser Gesamtproblematik BGH, NJW-RR 1992, 1091 , Nr. 3 sowie auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1988, 194 ).
  • BGH, 12.05.2010 - XII ZR 98/08

    Unterhaltsabänderungsklage nach einem Versäumnisurteil über dynamischen

    Nur eine Abänderung der tatsächlichen Verhältnisse könne eine Abänderung des Versäumnisurteils unter Wahrung seiner Grundlagen nach § 323 Abs. 4 ZPO rechtfertigen und dabei zugleich die Rechtskraft der abzuändernden Entscheidung wahren (OLG Frankfurt FamRZ 1995, 735; OLG Hamm FamRZ 1990, 772, 773; OLG Oldenburg FamRZ 1990, 188; OLG Hamm 1984, 1123, 1125; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 624, 625; Spangenberg DAVorm 1984, 797, 798; Johannsen/Henrich/Brudermüller aaO § 238 FamFG Rdn. 99; differenzierend Graba Die Abänderung von Unterhaltstiteln bei fingierten Verhältnissen FamRZ 2002, 6, 8 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.09.1994 - 14 U 138/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16395
OLG Schleswig, 29.09.1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,16395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.09.1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,16395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. September 1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,16395)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 735
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