Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 17.10.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93, 7 VA 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3803
OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93, 7 VA 7/93 (https://dejure.org/1994,3803)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.1994 - 7 VA 6/93, 7 VA 7/93 (https://dejure.org/1994,3803)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 7 VA 6/93, 7 VA 7/93 (https://dejure.org/1994,3803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 35; EGGVG § 28
    Grenzen der dem Finanzgericht gewährten Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes Interesse an der Feststellung; Bundesverfassungsgericht; Grundsätze über Akteneinsicht; Ehescheidungsverfahren; Offenbarungspflicht gegenüber Finanzamt und Finanzgericht; Akteneinsicht in ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes Interesse an der Feststellung; Bundesverfassungsgericht; Grundsätze über Akteneinsicht; Ehescheidungsverfahren; Offenbarungspflicht gegenüber Finanzamt und Finanzgericht; Akteneinsicht in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1075
  • FamRZ 1995, 751
  • VersR 1994, 363
  • Rpfleger 1994, 296
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines

    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über die

    Das Oberlandesgericht Köln habe daher in einem Parallelfall die Annahme eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs befürwortet, die Frage aber letztlich wegen ohnehin bestehender Wiederholungsgefahr offen gelassen (OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 1994 - 7 VA 6 - 7/93 -, NJW 1994, S. 1075).
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08

    Beiziehung familiengerichtlicher Akten im Strafverfahren

    Von nachrangiger Bedeutung ist hingegen, gegenüber welchem Personenkreis der Akteninhalt bekannt würde (i.Erg. OLG Köln VersR 1994, 363f).
  • OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte

    Die Prüfung der Zulässigkeit des Vorgehens ist nach der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung (so auch OLG Köln, Beschluss vom 03.01.1994, NJW 1994, 1075) anhand der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1970 dargestellten Grundsätze über die Gewährung von Einsicht in die Akten eines Ehescheidungsverfahrens vorzunehmen, die erst recht für Aktenanforderungen bezüglich eines Sorgerechtsverfahrens und auch für Aktenanforderungen durch ein Gericht gelten müssen.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
    Denn die Gerichtsverhandlung in Ehescheidungsverfahren ist zum Schutze der Privat- und Intimsphäre der Verfahrensbeteiligten grundsätzlich nicht öffentlich (§ 170 GVG) und Akten des Scheidungsverfahrens unterliegen wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Achtung der Privatsphäre grundsätzlich der Geheimhaltung und können Dritten daher nur im Einverständnis beider Ehegatten zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.1970 - 1 BvR 13/68, BVerfGE 27, 344; OLG Köln, Beschl. v. 3.1.1994 - 7 VA 6/93, NJW 1994, 1075; v. Gerlach, AfP 2001, 1, 2).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2017 - 11 VA 2/16

    Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung über Vergütungsansprüche für eine

    Ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG besteht jedenfalls dann, wenn der Antragsteller ernsthaft damit rechnen muss, dass einem Akteneinsichtsgesuch ebenfalls entsprochen wird (OLG Köln, Beschluss vom 3.1.1994, 7 VA 6/93, LS 1).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4446
OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94 (https://dejure.org/1994,4446)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.10.1994 - 7 WF 3140/94 (https://dejure.org/1994,4446)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1994 - 7 WF 3140/94 (https://dejure.org/1994,4446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anordnung einer Ratenzahlung auf die Prozesskostenhilfe

  • Anwaltsblatt

    § 120 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 1 § 127 Abs. 3
    Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt der Anordnung von Ratenzahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 751
  • AnwBl 1996, 52
  • Rpfleger 1995, 259
  • Rpfleger 1995, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 15.08.1990 - 14 W 382/90

    Unterhaltsberechtigter; Ratenweiser Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfe mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94
    Im Hinblick auf die danach noch offene Entscheidung des Amtsgerichts, ob für die Antragstellerin Ratenzahlungen auf die Prozeßkosten anzuordnen sind, erlaubt sich der Senat darauf hinzuweisen, daß eine derartige Anordnung auch dann in Betracht kommt, wenn die Antragstellerin gegen den Antragsgegner einen von diesem - infolge eingeschränkter Leistungsfähigkeit - nur ratenweise zu erfüllenden, auch durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 621f ZPO durchsetzbaren, Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß nach § 1360a Abs. 4 BGB hat (vgl. dazu Zöller/Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 621f m.w.N.) und deshalb zu Ratenzahlungen auf die Prozeßkosten in der Lage ist (so auch OLG München FamRZ 1987, 303 ; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346 ; Thomas-Putzo, ZPO , 18. Aufl. § 115 Rn. 17).
  • OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94
    Im Hinblick auf die danach noch offene Entscheidung des Amtsgerichts, ob für die Antragstellerin Ratenzahlungen auf die Prozeßkosten anzuordnen sind, erlaubt sich der Senat darauf hinzuweisen, daß eine derartige Anordnung auch dann in Betracht kommt, wenn die Antragstellerin gegen den Antragsgegner einen von diesem - infolge eingeschränkter Leistungsfähigkeit - nur ratenweise zu erfüllenden, auch durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 621f ZPO durchsetzbaren, Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß nach § 1360a Abs. 4 BGB hat (vgl. dazu Zöller/Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 621f m.w.N.) und deshalb zu Ratenzahlungen auf die Prozeßkosten in der Lage ist (so auch OLG München FamRZ 1987, 303 ; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346 ; Thomas-Putzo, ZPO , 18. Aufl. § 115 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 1 WF 597/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hält der Senat jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem die - auch - für die Anordnung eventueller Raten gemäß § 115 ZPO maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners (vgl. dazu 2.) Gegenstand eines parallel laufenden Prozesses über eine entsprechende Auskunfts- und Stufenklage sind - hier das Verfahren AG Nürnberg 4 F 1452/94 - eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt der Ratenzahlung (nach besserer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse) für zulässig (so auch OLG Hamm MDR 1990, 345 und ihm folgend Zöller/Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 120 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    Um eine weitere Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, die sich aus einer an den Kläger gerichteten Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofs ergeben hätte, seine Einkommensverhältnisse erneut darzulegen und nachzuweisen, hält es das Gericht für angemessen, über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur dem Grunde nach zu befinden und die Entscheidung über die Höhe der Raten gemäß § 572 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 173 VwGO dem Verwaltungsgericht zu übertragen (vgl. zur Möglichkeit, abweichend vom Wortlaut des § 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Festsetzung der Ratenhöhe ausnahmsweise zurückzustellen, u. a. OLG Hamm vom 4.1.1990 MDR 1990, 345; OLG Nürnberg vom 17.10.1994 FamRZ 1995, 751; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, RdNr. 1 zu § 120; Reichold in: Thomas/Putzo, a.a.O., RdNr. 2 zu § 120; zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO auch im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren VGH BW vom 14.7.2003 DÖV 2003, 913; SaarlOVG vom 28.9.2007 NVwZ-RR 2008, 215; OVG SA vom 20.10.2008 NVwZ-RR 2009, 271).
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Ein Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe, wie er in der zivilgerichtlichen Praxis vornehmlich in UnterhaltprozExxxvorkommt und bis zum Erlaß der Hauptsacheentscheidung ausgeübt werden muß (siehe dazu OLG Hamm v. 04.01.1990 - 1 WF 597/89, MDR 1990, 345; OLG Nürnberg v. 17.10.1994 - 7 WF 3140/94, AnwBl 1996, 52 = FamRZ 1995, 751 = Rpfleger 1995, 260; OLG Hamburg v. 17.06.1996 - 15 WF 105/96, FamRZ 1996, 1424), ist vom Gesetz nicht gedeckt (Stein/Jonas/Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO Nr. 6; MüKo/Wax, 2. Aufl., § 120 ZPO Rn. 2; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 59. Aufl., § 120 ZPO Rn. 4; Zöller/Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO Rn. 1; offen gelassen OLG Düsseldorf v. 13.01.1995 - 3 W 655/94, AnwBl 1997, 355 = FamRZ 1996, 808 = OLGR Düsseldorf 1995, 191).
  • OLG Nürnberg, 22.09.1995 - 7 WF 2878/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch gegen den Ehegatten auf Zahlung

    Ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß ist im Prozeßkostenhilfeverfahren auch dann (als Vermögen i. S. des § 115 II ZPO ) zu berücksichtigen, wenn der Kostenvorschuß nur ratenweise gezahlt werden kann (vgl. OLG München, FamRZ 1987, 303 ; OLG Nürnberg, NJW 1953, 309; Beschl. v. 28.9.1994, 7 WF 3112/94; Beschl. v. 17.10.1994, 7 WF 3140/94; OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 826; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 346 ; Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 620 Rn. 84, § 621 f Rn. 10; Baumbach/Hartmann, ZPO , 50. Auflage, § 114 , Anm. 5 D "Kostenvorschuß "; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 115 , Rn. 19; MünchKomm/Wacke, BGB , 3. Aufl. 1993, § 1360 a , Rn. 24; Palandt/Diederichsen, BGB , 54. Aufl. 1995, § 1360 a , Rn. 15; BGB -RGRK/Wenz, § 1360 a , Rn. 39; Soergel/Lange, BGB , § 1360 a , Rn. 23).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01

    Nachträgliche Anordnung der Ratenzahlung im Zusammenhang mit der Bewilligung von

    Soweit aus praktischen Erwägungen die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Ratenfestsetzung zugelassen wird, namentlich in Unterhaltsverfahren wegen des eventuellen Einflusses der Unterhaltsverpflichtung auf die Ratenhöhe (OLG Hamm MDR 1990, 345), wird das jedoch überwiegend und zu Recht auf eine Zurückstellung der Entscheidung über die Höhe der Pkh-Raten bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt (OLG Hamm, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 751; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1424; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 120 Rz. 1; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., § 120 Rz. 2).
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