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   BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94   

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BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94 (https://dejure.org/1995,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 (https://dejure.org/1995,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 (https://dejure.org/1995,2049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Rechtsfolgen des Treffens einer Entscheidung vor dem Ablauf einer Anhörungsfrist - Förderungshöchstdauer für das Lehramt an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 767
  • DVBl 1995, 695 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Dann fehlt dem Revisionsgericht die Grundlage für eine materiellrechtliche Überprüfung, so daß eine Feststellung, die Berufungsentscheidung sei im Ergebnis richtig, nicht möglich ist (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]).

    Ob sich der Fehler unter keinen Umständen für die Entscheidung als erheblich erweist, ist nach der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Durch das Anhörungsverfahren (§ 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO) soll sichergestellt werden, daß den Beteiligten bei Anwendung des § 130 a Satz 1 VwGO das rechtliche Gehör nicht verkürzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Ob dem Revisionsgericht die materiellrechtliche Überprüfung der Berufungsentscheidung möglich ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - <DVBl 1994, S. 1191>).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Mit Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, S. 730) ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist (ebenso Urteile vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, S. 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; 80, 290 ).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals mit seinem Urteil vom 16. November 1978 (BVerwGE 57, 75) die Verlängerung der Förderungshöchstdauer von der Prognose abhängig gemacht, daß der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen könne.
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Mit Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, S. 730) ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist (ebenso Urteile vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, S. 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; 80, 290 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Zwar ist danach die vorgenannte Rechtsprechung dahin zu verändern, daß in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlußförderung einzubeziehen ist (ebenso OVG Münster, Beschluß vom 26. Juni 1992 - OVG 16 B 2398/92 - <FamRZ 1993 S. 370>; Blanke in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., Stand: Februar 1984, § 15 Rn. 17.1).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Mit Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, S. 730) ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist (ebenso Urteile vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, S. 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; 80, 290 ).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Zwar ist § 144 Abs. 4 VwGO beim Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]); doch ist seine Anwendung bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht stets ausgeschlossen.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
    Mit Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, S. 730) ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist (ebenso Urteile vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, S. 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; 80, 290 ).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Leistungsrückstand -

  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21

    Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu

    Ob darüber hinaus dann, wenn im gerichtlichen Verfahren erst nach Ablauf des maßgeblichen Zeitpunkts über die Verlängerung nach § 48 Abs. 2 BAföG zu entscheiden ist, vorrangig die tatsächliche spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen ist (vgl. für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer: BVerwG, Urteil 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40 S. 5 m. w. N.; im Übrigen auch Tz. 48.2.1 Satz 1 BAföGVwV), kann zwar insbesondere mit Blick auf den grundrechtlichen Anspruch des Auszubildenden auf eine staatliche Ausbildungsförderung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 5 C 11.18 - FamRZ 2021, 2009) zweifelhaft sein.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2022 - 14 LB 84/22
    Als ungeschriebene Förderungsvoraussetzung tritt hinzu, dass nach einer bei Verlängerungsbewilligung erforderlichen Prognose die Zulassung zum Ausbildungsabschluss innerhalb der Verlängerungsdauer jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen sein darf und Leistungen einzustellen sind, sobald dies nach Aktenlage doch der Fall ist (ständige Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 16.11.1978 - V C 34.77 -, juris, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1995 - 11 C 9/94 -, juris Rn. 27).

    In den maßgeblichen Prognosezeitraum ist allerdings auch die nach § 15 Abs. 3a BAföG eröffnete Karenzzeit von bis zu vier Semestern einzubeziehen, bis zu der spätestens die Zulassung zum Ausbildungsabschluss erlangt sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1995 - 11 C 9/94 -, juris Rn. 28, so auch ausdrücklich Nr. 15.3.2 der Verwaltungsvorschriften zum BAföG).

    Hat der Studierende - wie hier - zum Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Förderungsantrag seinen Abschluss bereits erreicht, ist nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 -, juris Rn. 27; v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005 - 4 A 2571/02 -, juris Rn. 24, vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Das trifft jedoch ausnahmsweise dann nicht zu, wenn der Verfahrensverstoß unter keinem denkbaren Blickwinkel für die Entscheidung erheblich sein konnte (vgl. Urteile vom 30. August 1962, a.a.O. S. 25 f., vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 S. 64 m.w.N. und vom 5. März 1992 - BVerwG 3 C 48.90 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 31 S. 10 , vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 9.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40 S. 1 und vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 21 ).

    Insoweit ist namentlich die Versagung rechtlichen Gehörs in bezug auf eine einzelne tatsächliche Feststellung der Vorinstanz zu unterscheiden von der Versagung rechtlichen Gehörs insgesamt mit der Folge, daß sich der Betroffene überhaupt nicht zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt - dem Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO - äußern konnte (vgl. etwa Urteile vom 16. März 1994, a.a.O. S. 5 und vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 3 f.).

  • VG Mainz, 07.08.2014 - 1 K 643/13

    Bewilligung von Ausbildungsförderungsleistungen unter Verlängerung der Frist zur

    29 Wird über den Förderantrag erst nach Ablauf des Zeitraums, für den eine Verlängerung der Förderung begehrt wird, entschieden - was vorliegend der Fall ist -, bedarf es allerdings nicht mehr des Hilfsmittels einer (rückwirkenden) Prognose, sondern es ist auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9/94 -, juris, Rn. 27).

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Möglichkeit der Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3 a BAföG, die bei der Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens prognostisch ebenfalls miteinzubeziehen ist (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97

    Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer,

    Der Kläger erfüllt auch die dafür weiter erforderliche Voraussetzung, daß er innerhalb der nach § 15 Abs. 3 und 3 a BAföG verlängerten Förderungsdauer (zur Verlängerungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 3 a BAföG s. unten) seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 9.94 - ).
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 - (FamRZ 1995, 767) auch nach Einführung der Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG a. F., die durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936) mit Wirkung ab dem 1. Juli 1990 eingeführt wurde, bestätigt.

    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung

    Der Geförderte müsse also innerhalb der Weiterförderungsdauer nur die Voraussetzungen für eine Abschlusshilfe, also die Zulassung zur Prüfung, erreichen können (vgl. BVerwG, FamRZ 1995, S. 767 ; OVG Münster, FamRZ 1993, S. 370; Hessischer VGH, FamRZ 1995, S. 318 ; nach der BAföG-Reform 2001 zuletzt Hessischer VGH, 26. Februar 2003, 5 UE 467/02).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter

    Nach der Einfügung des § 15 Abs. 3a durch das 12. BAföG-ÄndG ist, wie das BVerwG in dem Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767, 768, dargelegt hat, diese Rechtsprechung dahin zu verändern, daß in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsbedarf oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlußförderung einzubeziehen ist.

    Auf die Entscheidung BVerwGE 80, 290, 292ff. wird im übrigen auch in dem vom Beklagten im Schriftsatz vom 10.4.1996 zitierten Urteil des BVerwG vom 25.1.1995, FamRZ 1995, 767, Bezug genommen.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Eine Zurückweisung der Revision nach § 144 Abs. 4 VwGO ist bei Vorliegen von absoluten Revisionsgründen im Sinne des § 138 VwGO - mit Ausnahme der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Urteile vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [10 f.] m.w.N., vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19 S. 1 [5] und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 9.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40 S. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95

    Grundsätzlich kein Nacheinander von Studienabschlußförderung und Weiterförderung

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG neben einem der in § 15 Abs. 3 Nrn. 1 - 5 genannten Gründe stets zusätzlich voraus, daß der Auszubildende in der angemessenen Nachholzeit zuzüglich der auf eine Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG entfallenden Zeit die Ausbildung berufsqualifizierend abschließen, d.h. die Abschlußprüfung ablegen (an ihr teilnehmen) kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40; BVerwGE 88, 290; Urt. v. 5.11.1985, NVwZ 1986, 298; BVerwGE 68, 20, 27; BVerwGE 57, 75).

    Rechtfertigt der Auszubildende nach seinem Leistungsstand diese Erwartung nicht oder steht zur Zeit der Entscheidung (ggf. zur Zeit der Entscheidung des Gerichts über den streitigen Förderungsanspruch) bereits fest, daß er innerhalb der ihm zuzubilligenden Nachholzeit das Examen nicht abgelegt hat bzw. nicht mehr ablegen kann, so steht ihm die zusätzliche Förderungsdauer nicht zu (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, aaO, S. 768; Rothe/Blanke, aaO, § 15 RdNr. 16).

  • VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2571/02

    Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17

    BAföG-Verwaltungsvorschriften; Leistungsbescheinigung; Prognose; Psychische

  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 88.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unerheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 16 B 1382/96

    Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Förderung ; Förderungshöchstdauer

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99

    Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung

  • VGH Hessen, 07.01.1998 - 9 UE 4144/95

    Ausbildungsförderung trotz Überschreitung der Förderungshöchstdauer -

  • BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an

  • VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 2 K 09.01430

    Angemessene Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei Behinderung/Krankheit im

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 7 S 747/95

    Rückforderung von Studienabschlußförderung wegen nachträglicher Änderung

  • VG Saarlouis, 26.01.2021 - 3 K 620/19

    Anspruch auf Zulassung der späteren Vorlage des Leistungsnachweises (hier

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