Weitere Entscheidung unten: AG Starnberg, 13.02.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4973
BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94 (https://dejure.org/1994,4973)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1Z BR 114/94 (https://dejure.org/1994,4973)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1Z BR 114/94 (https://dejure.org/1994,4973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind regelt; Rechtsmittelentscheidungen bei Zwischenverfahren; Zeitpunkt ab dem die Rechtswirkungen der Vaterschaft geltend gemacht werden können; Erforderlichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirkungen der Vaterschaft bei nichtehelichen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 827
  • Rpfleger 1995, 334
  • BayObLGZ 1994, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93

    Bewilligung einer Vergütung für den Nachlasspfleger; Ermessen des

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94
    Jedenfalls ist die weitere Beschwerde gemäß § 63a FGG in einem solchen Verfahren ausgeschlossen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Senatsbeschluß vom 26.7.1994 - 1Z BR 39/93 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 24.07.1992 - 1Z BR 72/92

    Weitere Beschwerde im Verfahren um den persönlichen Umgang eines Vaters mit

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94
    Diese Rechtsmittelbeschränkung erfaßt auch Zwischenentscheidungen, die in einem Verfahren der in § 63a FGG genannten Art ergangen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 87[LS] = BayObLG Report 1993, 12 sowie Keidel/Kuntze § 63a Rn. 5).
  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z BR 28/98

    Ausschluss der weiteren Beschwerde in Verfahren um den persönlichen Umgang des

    Die weitere Beschwerde der Mutter gegen diese Entscheidung wurde durch den Senatsbeschluß vom 11.10.1994 (BayObLGZ 1994, 257) verworfen.

    Die Rechtsmittelbeschränkung erfaßt auch Zwischenentscheidungen wie die den Verfahrensgegenstand selbst betreffende vorläufige Umgangsregelung im Verfahren gemäß § 1711 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 87 , BayObLGZ 1994, 257/258; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 63a Rn. 5).

  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 48/96

    Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des

    Jedenfalls ist die weitere Beschwerde in einem solchen Verfahren gemäß § 63a FGG (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BayObLG FamRZ 1995, 303, 304) ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1994, 257 f.; Keidel/Kuntze Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 63a FGG ).
  • AG Hamburg, 19.06.2007 - 60 XVI 8/05
    Das Amtsgericht Starnberg ( FamRZ 1995, 827 [BayObLG 11.10.1994 - 1 Z BR 114/94] ) hat in einem Beschluss vom 13.2.1995 zutreffend ausgeführt, dass eine Rückadoption begrifflich nur zur Folge haben solle und könne, dass der vor der Erstadoption bestehende Rechtszustand wiederhergestellt werde.
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Rechtsprechung
   AG Starnberg, 13.02.1995 - XVII 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13697
AG Starnberg, 13.02.1995 - XVII 22/94 (https://dejure.org/1995,13697)
AG Starnberg, Entscheidung vom 13.02.1995 - XVII 22/94 (https://dejure.org/1995,13697)
AG Starnberg, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - XVII 22/94 (https://dejure.org/1995,13697)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 827
 
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