Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.1994 - 11 Wx 23/94   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1995, 1012



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ; BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 27/01  

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

    Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Landgerichts ist entsprechend § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen FamRZ 1992, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012, 1013; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 171; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 103; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 14 Rn. 34; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 14 Rn. 7).

    Wenn beide Vorinstanzen einen Antrag - wie hier - zu Unrecht als unzulässig behandelt haben, ist in der Regel eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und eine Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht geboten (vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler aaO. § 27 Rn. 66 und 66 c; BayObLG FamRZ 1990, 411, 413; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1012).

  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 28/01  

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

    Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Landgerichts ist entsprechend § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen FamRZ 1992, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012, 1013; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 171; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 103; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 14 Rn. 34; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 14 Rn. 7).

    Wenn beide Vorinstanzen einen Antrag - wie hier - zu Unrecht als unzulässig behandelt haben, ist in der Regel eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und eine Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht geboten (vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler aaO. § 27 Rn. 66 und 66 c; BayObLG FamRZ 1990, 411, 413; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1012).

  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02  

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer

    Sowohl die Entscheidung des Landgerichts als auch die erstinstanzliche Entscheidung beruhen auf einem Verfahrensfehler, so dass die Zurückverweisung an das Amtsgericht geboten ist (vgl. BayObLG FG Prax 1999, 246; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012/1013 - s. zur Zurückverweisung an das Landgericht: Senat, Beschluss vom 24. April 2002 - 25 W 8/02 -).
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