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   OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93   

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OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93 (https://dejure.org/1994,3986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1994 - 3 Wx 232/93 (https://dejure.org/1994,3986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - 3 Wx 232/93 (https://dejure.org/1994,3986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; BGB § 1960 § 2059 § 2038
    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 895
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1992 - 3 Wx 510/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93
    Insoweit wird wegen aller Einzelheiten auf den Senatsbeschluß vom 13.8.1992 in der Sache 3 Wx 510/91 verwiesen.
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93
    Soweit die Beteiligten zu 2. und 3. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich des von der Beteiligten zu 4. verwalteten Vermögens anstreben und zum Teil zeitweise auch durchgesetzt haben (vgl. das Verfahren 1 O 4036/89 LG Traunstein = 3 U 3997/91 OLG München = IV ZR 207/92 BGH), ist dies kein Umstand, der Maßnahmen nach § 1960 BGB rechtfertigen könnte.
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93
    Diese Beurteilung ist zweifelhaft und hängt im wesentlichen davon ab, ob hinsichtlich des im Ausland belegenen Nachlasses eine Nachlaßspaltung eingetreten ist (vgl. wegen der Einzelheiten BayObLGZ 1982, 284 ff).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Es ist nicht einmal erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins gegeben sind oder die Erbquoten sicher feststehen (OLG Frankfurt ZEV 2012, 417 ff bei juris Rn. 23; OLG München NJW-RR 2006, 80 ff bei juris Rn. 18; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 111 f bei juris Rn. 54; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearb.

    Indes reicht insoweit nicht allein aus, dass in das Erbe auch eine Hausimmobilie gefallen ist (OLG Köln FamRZ 1989, 435 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895 ff bei juris Rn. 50 f; Marotzke in Staudinger, a.a.O., § 1960 Rn. 15, Zimmermann, a.a.O.).

    Dazu ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger im Rahmen der Erbengemeinschaft zwar die Rechte der unbekannten Miterben wahrnehmen könnte, aber in dieser Funktion keine weitergehenden Befugnisse besitzt, als sie der Miterbe, den er vertritt, haben würde (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895 f bei juris Rn. 50; Zimmermann, FGPrax 2004, 198, 199).

    Allein der Umstand, dass sie sich untereinander mit einem gewissen Misstrauen begegnen oder Schwierigkeit haben, miteinander zu kommunizieren und zu einer Entscheidung zu kommen, rechtfertigt die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft nicht (s. OLG Düsseldorf, ZEV 1995, 111 f bei juris Rn. 36).

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    (2) Ein Sicherungsbedürfnis im Sinne von § 1960 BGB besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 895 ff., 896), was sich nach dem Interesse des endgültigen Erben beurteilt (Palandt/Edenhofer, aaO, Rn. 6 zu § 1960).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 350/00

    Erbeinsetzung zugunsten eines Hauspflegdienstes - Anordnung der

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895; 1998, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter

    Ein Sicherungs- bzw. Fürsorgebedürfnis ist gegeben bei Gefährdung des Nachlasswertes (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 229; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895), wenn also ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583).

    Die weitere Voraussetzung eines Bedürfnisses für die gerichtliche Fürsorge (Fürsorgebedürfnis), insbesondere in Gestalt einer Gefährdung des Nachlasswertes (vgl. Senat, FGPrax 2010, 77; FamRZ 1995, 895) - maßgeblich ist das Interesse des endgültigen Erben (Siemann/Höger, a.a.O., Rn. 3) - wird hier durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht ausgeräumt, sondern ergibt sich nicht zuletzt aus der im Testament angeordneten Aufgabenzuweisung an den Testamentsvollstrecker, nämlich nach Treffen vorbereitender Maßnahmen den im Bereich von 2 Millionen Euro liegenden und damit weit überdurchschnittlich werthaltigen Nachlass an die Erbin herauszugeben.

  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Der Hinweis auf anhängige gerichtliche Auseinandersetzungen ist allein nicht ausreichend (OLG Düsseldorf, ZEV 1995, 111).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97

    Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichtes der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895 ; Palandt-Edenhofer, BGB a.a.O.).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG , wobei allerdings eine Kostenerstattung nur insoweit anzuordnen ist, als sich die Beteiligten als Verfahrensgegner gegenüberstehen (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1994 - 3 Wx 232/93).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04

    Einstweilige Anordnung des Rechtsbeschwerdegerichts in Nachlasssachen: Anweisung

    a) Ein Sicherungsbedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 895 ff.; 896), was sich nach dem Interesse des endgültigen Erben beurteilt (Palandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 6 zu § 1960).
  • OLG Köln, 28.06.2021 - 2 Wx 184/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer erneuten Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Darüber hinausgehende Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung - soweit es nicht um die Veräußerung von Nachlassgegenständen geht - kann überdies die Mehrheit auf der Grundlage des § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 745 BGB durchführen (zur Bedeutung des § 2038 BGB bei der Beurteilung des Fürsorgebedürfnisses vgl. OLG Düsseldorf ZEV 1995, 111; OLG Schleswig FamRZ 2015, 80; Zimmermann, a.a.O. Rz. 67), wobei im vorliegenden Fall, wie ausgeführt, drei von höchstens vier Miterben bereits feststehen.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 366/00

    Erbeinsetzung zugunsten eines Hauspflegdienstes - Anordnung der

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895; 1998, 583).
  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 1 T 61/09

    Bestehen eines für die Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlichen

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1564 [OLG Düsseldorf 09.02.2001 - 3 Wx 366/00] = NJW 2001, 2338 = ZEV 2001, 366; FamRZ 1995, 895; FamRZ 1998, 583).
  • KG, 03.08.1998 - 12 U 2379/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.08.1994 - 13 U 33/93   

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https://dejure.org/1994,10108
OLG Hamburg, 31.08.1994 - 13 U 33/93 (https://dejure.org/1994,10108)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.1994 - 13 U 33/93 (https://dejure.org/1994,10108)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 1994 - 13 U 33/93 (https://dejure.org/1994,10108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1950
  • FamRZ 1995, 895 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 5 U 130/18

    Einstweilige Verfügung gegen verfassungsändernden Beschluss des Stiftungsrates

    Über die zivilrechtliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Änderungen einer Stiftungssatzung und der sich hieraus für die Stiftung und ihre Organe bzw. deren Mitglieder resultierenden Folgen, wie sie zwischen Privatrechtssubjekten (vorbehaltlich Fragen der Parteifähigkeit) hier im Streit ist, haben die ordentlichen Gerichte zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1987 - III ZR 26/85 -, BGHZ 99, 344-358, Rn. 19, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 31. August 1994 - 13 U 33/93 -, Rn. 34, juris).
  • OLG Koblenz, 17.12.2001 - 12 U 1334/01

    Veränderung des Eintritts der Rechtsgültigkeit einer Stiftungsauflösung durch

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