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   BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94   

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https://dejure.org/1995,2999
BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - Pflichtversichert - Erziehungsgeld - Entbindungsgeld - Krankengeld - Erziehungsurlaub - Arbeitsverhältnis - Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1004
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 23.06.1965 - BT-Drs IV/3652
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Jedenfalls ist in der Begründung zur Vorgängervorschrift der ersten Alternative des § 200 Abs. 1 RVO insbesondere dieser Personenkreis genannt (Schriftlicher Bericht zu BT-Drucks IV/3652 S 9, zu § 200b; ohne Änderung in diesem Punkt als § 200a im Entwurf zum Finanzänderungsgesetz 1967 (FinÄndG).

    nachdem § 200b RVO in der Fassung der BT-Drucks IV/3652 = Gesetz vom 24. August 1965, BGBl I 912 nicht in Kraft getreten war, vgl Art. 5 Nr. 3 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1965, BGBl I 2065, sowie Art. 6 Nr. 1 des Finanzplanungsgesetzes vom 23. Dezember 1966, BGBl I 697).

  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 12/74

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Während der aufrechterhaltenen Mitgliedschaft trat sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des zweiten Kindes ein erneuter Versicherungsfall für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ein (zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls vgl BSGE 40, 211 = SozR 2200 § 200 Nr. 2; BSGE 32, 270 = SozR Nr. 1 zu § 200a RVO).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Der Gleichheitssatz verpflichtet die Verwaltung nicht, eine bisherige rechtswidrige Praxis fortzusetzen und auf alle Betroffenen auszudehnen (BSGE 69, 170, 178 = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 10 mwN).
  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 3/71
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Während der aufrechterhaltenen Mitgliedschaft trat sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des zweiten Kindes ein erneuter Versicherungsfall für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ein (zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls vgl BSGE 40, 211 = SozR 2200 § 200 Nr. 2; BSGE 32, 270 = SozR Nr. 1 zu § 200a RVO).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Zwar sind Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem Sinn aufeinander abgestimmt, daß sie sich in allen Fällen gleichwertig gegenüberstehen müssen; vielmehr kann der in der Sozialversicherung verwirklichte Gedanke des sozialen Ausgleichs dazu führen, daß Versicherte mit den gleichen Leistungsansprüchen hohe, niedrige oder gar keine Beiträge zu entrichten haben (zur verfassungsrechtlichen Grenze bei ungleicher Bemessung von Beiträgen und Lohnersatzleistungen vgl BVerfG vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 = WM IV 1995, 1042 = DB 1995, 1084; zur Beitragspflicht ohne voraussichtliche Gegenleistung: BVerfG SozR 4100 § 168 Nr. 21; BVerfGE 53, 313 = SozR aaO Nr. 12).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 10/94

    Krankenversicherung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld - Sonderurlaub -

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Bei der Auslegung dieser Vorschrift hat der Senat den darin geforderten Ursachenzusammenhang zwischen den Schutzfristen des MuSchG und der Nichtzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber in den Vordergrund gestellt und einer freiwillig ohne Krankengeldanspruch Versicherten das Mutterschaftsgeld versagt, weil ein Anspruch auf Arbeitsentgelt unabhängig von den Schutzfristen nicht gegeben war (BSG vom 8. März 1995 - 1 RK 10/94, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 7/94

    Krankenversicherung - Studentin - Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Denn § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhält beim Bezug von Erziehungsgeld lediglich die Mitgliedschaft; eine Beschäftigung oder ein sonstiger Status des Versicherten wird dabei nicht unterstellt (BSGE 74, 282 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 7/94] = SozR 3-2500 § 192 Nr. 2).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Zwar sind Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem Sinn aufeinander abgestimmt, daß sie sich in allen Fällen gleichwertig gegenüberstehen müssen; vielmehr kann der in der Sozialversicherung verwirklichte Gedanke des sozialen Ausgleichs dazu führen, daß Versicherte mit den gleichen Leistungsansprüchen hohe, niedrige oder gar keine Beiträge zu entrichten haben (zur verfassungsrechtlichen Grenze bei ungleicher Bemessung von Beiträgen und Lohnersatzleistungen vgl BVerfG vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 = WM IV 1995, 1042 = DB 1995, 1084; zur Beitragspflicht ohne voraussichtliche Gegenleistung: BVerfG SozR 4100 § 168 Nr. 21; BVerfGE 53, 313 = SozR aaO Nr. 12).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Danach hängt der Krankengeldanspruch nur insoweit vom Bestehen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses ab, als dieses in der Vergangenheit (nach damaligem Recht höchstens drei Wochen vorher) vorgelegen haben muß (BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4).
  • Drs-Bund, 20.10.1967 - BT-Drs V/2149
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    BT-Drucks V/2149 S 3, und durch Art I § 1 Nr. 6 des II. Teils FinÄndG in die RVO übernommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18

    Zahlung von Mutterschaftsgeld; Erhalten gebliebene Pflichtmitgliedschaft; Mehrere

    Das Urteil des BSG vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 sei vollumfänglich auf die Klägerin anzuwenden.

    Ergänzend hat es darauf hingewiesen, dass das BSG im Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 zwar einen etwas anderen Sachverhalt betroffen habe, jedoch darin ausgeführt worden sei, dass die in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeordnete Erhaltung der Mitgliedschaft nicht bedeute, dass auch der die Mitgliedschaft ursprünglich auslösende Tatbestand aufrecht erhalten werde oder als aufrecht erhalten gelte.

    Das BSG hat in dem Urteil, auf das sich die Beklagte bezieht, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld verneint bei einer Versicherten, die während des Bezuges von Erziehungsgeld ein weiteres Kind erwartete und mehrere Monate vorher ihr bis dahin ruhendes Arbeitsverhältnis gekündigt hatte ( BSG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 = ">200%20RVO%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 200 RVO Nr. 4; vgl auch Felix in Schlegel-Voelzke, juris-PK § 192 Rdnr 17; Peters, Kasseler Kommentar, § 192 Rdnr 14 ).

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Im Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 (SozR 3-2200 § 200 Nr. 4) ist der Mutterschaftsgeldanspruch nur für den Fall abgelehnt worden, dass in der Zeit, auf die sich das Leistungsbegehren bezog, überhaupt kein Arbeitsverhältnis mehr bestand, weil die Mutter es mehrere Monate vor Beginn der Schutzfrist vor der Geburt des zweiten Kindes gekündigt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07

    Krankengeld; selbständiger Erwerbstätigen; Unterbrechung; Einkommensausfall

    Bei abhängig beschäftigten Pflichtversicherten setzt der Bezug von Krankengeld zwar das Versicherungsverhältnis fort, begründet aber nicht eine Versicherung mit einem eigenständigen Krankengeldanspruch (vgl. BSG Urt. v. 8. August 1995 - 1 RK 21/94 -), so dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld nach Beendigung der ersten Krankheit und Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit voraussetzt, dass erneut eine pflichtversicherte Beschäftigung aufgenommen wurde.
  • SG Bremen, 17.11.2009 - S 4 KR 165/05

    Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzung

    Sie ist der Klage unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 08.08.1995 (1 RK 21/94) entgegengetreten.

    Die Beklagte hat aber zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 08.08.1995 - 1 RK 21/94 -) hingewiesen, wonach eine fortbestehende Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V keinen Krankengeldanspruch begründen kann.

  • LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 54/00

    Anspruch auf Erstattung von Mutterschaftsgeld; Vorrangige Verpflichtung zur

    Wie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. August 1995 (1 RK 21/94) entnommen werden könne, komme es in einem Fall wie dem vorliegenden entscheidend darauf an, ob die Schwangere ihre Beziehung zum Arbeitsleben durch Eigenkündigung beendet habe.

    Die in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeordnete Erhaltung der Mitgliedschaft bedeutet demgegenüber nicht, dass auch der die Mitgliedschaft ursprünglich auslösende Tatbestand - die versicherungspflichtige Beschäftigung - aufrecht erhalten wird oder als aufrecht erhalten gilt (BSG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 - SozR 3-2200 § 200 Nr. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 13/99

    Krankenversicherung

    Er müsse sich wie ein Arbeitsloser auf alle zumutbaren Beschäftigungen verweisen lassen (Hinweise auf BSG 08.08.95 - 1 RK 21/94; BSG 21.09.95 - 11 RAr 35/95).

    Soweit etwa die Beklagte unter Berufung auf das von ihr herangezogene BSG-Urteil vom 08.08.1995 (Az. 1 RK 21/94) meint, die frühere Rechtsprechung des BSG sei nicht mehr anzuwenden, unterliegt sie einem Rechtsirrtum: Denn in dem von der Beklagten genannten Fall ging es um die Gewährung von Mutterschaftsgeld für eine Versicherte, die ihre Beziehung zum Erwerbsleben deutlich abgebrochen hatte und deshalb keine weiteren Leistungen erhalten konnte.

  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 114/02

    Gewährung von Krankengeld; Auslegung des Begriffs "Arbeitsunfähigkeit";

    Wie bei § 192 SGB V kann auch aus dem Bestehen der Mitgliedschaft nach § 189 SGB V kein Leistungsanspruch aus § 44 SGB V erwachsen, da insoweit lediglich die Mitgliedschaft erhalten wird (vgl. für § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V: BSG, Urteil vom 08.08.1995, - 1 RK 21/94 -, SozR 3-2200 § 200 RVO Nr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - L 1 KR 281/11

    Mutterschaftsgeld - Anspruch auf Krankengeld

    Sie gehöre nicht zu den Personengruppen gemäß § 44 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGB V. Aufgrund ihrer Arbeitslosmeldung habe die vom Bundessozialgericht - BSG - geforderte fortbestehende Beziehung zum Erwerbsleben (Hinweis auf Urteil des BSG vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94) weiter bestanden.
  • LSG Saarland, 21.01.2004 - L 2 KR 17/02

    Ruhen - Krankengeldanspruch - Obliegenheit der Meldung der Arbeitsunfähigkeit -

    Auch aus der zuletzt von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 08.08.1995 -1 RK 21/94-) kann Gegenteiliges nicht hergeleitet werden.
  • LSG Brandenburg, 12.11.2003 - L 4 KR 8/02

    Bestehen einer Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung; Anspruch auf

    Dass eine Versicherte, die während des Bezuges von Erziehungsgeld ein weiteres Kind erwartet, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, wenn mehrere Monate vorher ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, hat aufgrund dieser Gesetzeslage das BSG mit Urteil vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94 -, das den Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Widerspruchsverfahren zugeleitet worden war, entschieden.
  • LSG Saarland, 19.10.2011 - L 2 KR 73/10

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - keine Verdrängung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 1 KR 349/05
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1379
BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96 (https://dejure.org/1996,1379)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - XII ZB 42/96 (https://dejure.org/1996,1379)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 (https://dejure.org/1996,1379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründung - Rechtzeitiger Eingang - Eidesstattliche Versicherung - Nachtbriefkasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 418, § 519
    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2038
  • FamRZ 1996, 1004
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1977 - VIII ZR 286/75

    Beweis rechtzeitigen Eingangs - Schriftstücke

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96
    Der erforderliche Gegenbeweis kann daher auch durch eidesstattliche Versicherungen geführt werden, wenn diese dem Gericht die volle Überzeugung von der Richtigkeit der versicherten Behauptung vermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1983 - IVb ZB 88/83, BGH Urteil vom 18. April 1977 - VIII ZR 286/75 = VersR 1977, 721, 722).

    Dabei gilt auch bei der Beweiserhebung über die behauptete Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde uneingeschränkt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Gegenbeweis allgemein besonders erschwerende Beweisregeln gibt es insoweit nicht (vgl. BGH Urteil vom 18. April 1977 aaO).

    Er trägt keine Bedenken, auf der Grundlage der dargelegten Umstände den rechtzeitigen Eingang der Berufungsbegründung am 30. Oktober 1995 für bewiesen anzusehen (vgl. BGH Urteil vom 18. April 1977 aaO).

  • BGH, 02.11.1983 - IVb ZB 88/83

    Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96
    Der erforderliche Gegenbeweis kann daher auch durch eidesstattliche Versicherungen geführt werden, wenn diese dem Gericht die volle Überzeugung von der Richtigkeit der versicherten Behauptung vermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1983 - IVb ZB 88/83, BGH Urteil vom 18. April 1977 - VIII ZR 286/75 = VersR 1977, 721, 722).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    bb) Weiter hat das Berufungsgericht, was die Revision ebenfalls zu Recht rügt (und die Beklagten schon in der Vorinstanz geltend gemacht haben), nicht berücksichtigt, dass eine Schilderung der allgemeinen Organisationabläufe für sich genommen nicht ausreicht, sondern auch in geeigneter Weise (jedenfalls im Streitfall vorzugsweise durch eine eingehende persönliche Anhörung der zuständigen Mitarbeiterin) der Frage nachzugehen ist, ob die mit der Leerung des Nachtbriefkastens und der Erfassung der Post betraute Mitarbeiterin noch über eine konkrete Erinnerung über die Geschehnisse am 6. April 2016 verfügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96, NJW 1996, 2038 unter b; vom 27. November 2002 - VIII ZB 45/02, aaO Rn. 6).
  • KG, 18.11.2004 - 8 U 125/04

    Wohnraummiete: Abmahnungserfordernis vor fristloser Kündigung wegen unbefugter

    Da der Senat keine durchgreifenden Zweifel an der Richtigkeit der versicherten Behauptung hat, hat der Kläger die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung bewiesen (BGH, NJW 1996, 2038; Zöller/Stöber/Greger, ZPO, 24. Auflage, Rdnr.2 vor § 230 ZPO).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur

    Dementsprechend schließt auch der Beweiswert eines gerichtlichen Eingangsstempels als öffentliche Urkunde nicht aus, dass das Gericht im Wege des Freibeweises trotz eines solchen Eingangsstempels von der Rechtzeitigkeit einer Rechtsmitteleinlegung überzeugt ist (BFH-Beschluss vom 29. März 2005 IX B 236/02, juris; ebenso BGH-Beschluss vom 17. April 1996 XII ZB 42/96, NJW 1996, 2038); insbesondere wenn der darauf bezogene Vortrag des Rechtsbehelfsführers "in den Details plausibel und widerspruchsfrei ist und konkrete Zweifel an der Glaubwürdigkeit nicht bestehen" (BGH-Urteil in NJW-RR 2012, 701).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Nur ausnahmsweise kann auch eine eidesstattliche Versicherung für sich genommen zur Bildung der vollen richterlichen Überzeugung genügen (Senatsbeschluss vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 - FamRZ 1996, 1004).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 12 S 3623/21

    Einhaltung der Widerspruchsfrist; Eingangsstempel der Behörde als öffentliche

    Das hat zur Folge, dass der durch den Eingangsstempel begründete Beweis (nur) durch Gegenbeweis im Sinne des § 418 Abs. 2 ZPO entkräftet werden kann und muss (BVerfG, Beschluss vom 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91 -, juris Rn. 9; siehe auch BGH, Beschluss vom 17.04.1996 - XII ZB 42/96 -, juris Rn. 3).
  • BFH, 29.03.2005 - IX B 236/02

    Urkundenbeweis in Sachen des § 418 Abs. 1 ZPO

    b) Dieser Beweiswert schließt es indessen nicht aus, dass das Gericht im Wege des Freibeweises trotz eines solchen Eingangsstempels von der Rechtzeitigkeit einer Rechtsbehelfs- oder Rechtsmitteleinlegung überzeugt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. April 1996 XII ZB 42/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2038).

    Dabei ist das Gericht --anders als vom FG angenommen-- jedenfalls nicht aus Rechtsgründen gehindert, im Einzelfall schon aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung eine Entkräftung des Beweiswerts eines Eingangsstempels durch eine eidesstattliche Versicherung anzunehmen (vgl. BGH-Urteil vom 18. April 1977 VIII ZR 286/75, Versicherungsrecht --VersR-- 1977, 721, 722; BGH-Entscheidung in NJW 1996, 2038).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96

    Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei

    Deshalb geht der Senat unter Zugrundelegen der genannten eidesstattlichen Versicherung, an deren Richtigkeit zu zweifeln er keinen Anlaß sieht, im Wege der freien Beweiswürdigung davon aus (vgl. zum Erbringen des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO im Wege des Freibeweises, und zwar durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung: BGH, Beschluß vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 -, FamRZ 1996, 1004; vgl. ferner zur Führung des Gegenbeweises im Verwaltungsprozeß: Kopp, VwGO, 10. Aufl., Vorb § 40 Rn. 16; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 98 Rn. 22), daß die beiden ersten Seiten des Widerspruchsschreibens vom 18. November 1992 beim Beklagten am 19. November 1992 eingegangen sind.
  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    Insoweit ist ebenfalls in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, ebenso wenig ausreicht wie die bloße Glaubhaftmachung; diese ist vielmehr zunächst Voraussetzung dafür, dass das Fachgericht weiter aufklärt (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - NJW 1994, 535, vom 23. Dezember 1997 - 1 B 237/97 - 1 B 237/97 - und vom 21. November 2006 - 1 B 162/06 - BGH, Beschlüsse vom 15. September 2005 - 2 ZB 81/04 - NJW 2005, 3501 -, vom 17. April 1996 - 12 ZB 42/96 -, FamRZ 1996, 1004, und vom 7. Oktober 1992 - 12 ZB 100/92 - FamRZ 1993, 313; BFH, Beschluss vom 14. November 1977 - 8 B 52/77).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96

    Beweiskraft des Eingangsstempels des FA

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1969 VIII C 2/65, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1969, 1730, und vom 7. Oktober 1993 4 B 166/93, NJW 1994, 535; Oberverwaltungsgericht Weimar, Beschluß vom 2. November 1994 2 EO 42/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 1995, 233) und der Zivilgerichte (vgl. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1988 VIII ZR 8/86 KG, Zeitschrift für Versicherungsrecht 1988, 1140; vom 17. April 1996 XII ZB 42/96, NJW 1996, 2038, und vom 27. November 1996 XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

    Eine Glaubhaftmachung reicht insoweit nicht aus, jedoch kann im Wege des Freibeweises auch eine eidesstattliche Versicherung dem Rechtsmittelgericht die volle Überzeugung von der Unrichtigkeit des Eingangstempels vermitteln (BGH NJW 1996, 2038).
  • OLG Naumburg, 10.08.1998 - 12 W 16/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumung der einspruchsfrist gegen

  • BGH, 21.02.2007 - XII ZB 37/06

    Anforderungen an die Widerlegung der Beweiskraft des Eingangsstempels auf einer

  • BVerwG, 13.08.2007 - 2 B 22.07

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach den Vorschriften des

  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZB 45/02

    Nachweis des Eingangs eines fristgebundenen Schriftsatzes; Widerlegung des

  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20

    Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 33/00

    Zustellung einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs durch Niederlegung

  • LAG Berlin, 16.12.2002 - 7 Sa 1560/02

    Freibeweis, Krankenpflegeschülerin, Ausbildungsnachweis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 17.05

    Beamtenversorgung, Ruhegehalt, einstweiliger Ruhestand, dauernder Ruhestand,

  • LAG Berlin, 16.12.2002 - 7 Sa 1552/02

    Freibeweis, Krankenpflegeschülerin, Ausbildungsnachweis

  • BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98

    Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs nach Bewilligung von

  • BGH, 15.07.1999 - V ZB 29/99

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 548/13

    Dynamische Bezugnahme - Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Beweiskraft

  • VG Münster, 05.09.2008 - 10 K 927/08

    Wertminderung des Grundstücks durch die Errichtung einer Ortsumgehung; Anfechtung

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98

    Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von

  • VG Münster, 05.09.2008 - 10 K 917/08

    Neubau einer Landesstraße als Ortsumgehung; Umweltbeeinträchtigung wegen einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2004 - 2 L 251/02

    Unschlüssiger Vortrag setzt Wirkung der öffentlichen Urkunde nicht außer Kraft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 7 B 1685/02

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung in Bezug auf die Wahrung der erforderlichen

  • BPatG, 21.10.2010 - 10 W (pat) 37/07
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3511
BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96 (https://dejure.org/1996,3511)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - XII ZB 27/96 (https://dejure.org/1996,3511)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - XII ZB 27/96 (https://dejure.org/1996,3511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Zustellungszeitpunkt - Fristenkalender

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78, § 85 Abs. 2, § 212a, § 233, § 234, § 516
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses; Eintragung von Rechtsmittelfristen im Fristenkalender

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1004
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 152/73

    Urteilszugang - Urteilszustellung - Sorgfaltspflicht - Anwalt - Handakte

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    Da der Rechtsanwalt mit der Entgegennahme des Empfangsbekenntnisses gemäß § 212a ZPO selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zugegangene Urteil als zugestellt annimmt (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1974 - IV ZR 153/73 VersR 1974, 749), und das unterschriebene Empfangsbekenntnis anschließend an das Gericht zurückzugeben ist, läßt sich der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis unterschrieben hat, d.h. zu dem ihm das Schriftstück zugestellt worden ist, nur anhand seiner Kenntnis oder Erinnerung festlegen.
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    Denn er hat nach seiner anwaltlich versicherten Erklärung einer bestimmten Person seines Büros (vgl. BGH Beschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942), nämlich seiner zuverlässig arbeitenden Angestellten M. die gezielte, wenn auch mündliche Anweisung erteilt, das ihm gemäß § 212a ZPO zugestellte Urteil "mit dem Eingangsstempel vom 13. Oktober 1995 zu versehen" und die entsprechende Notfrist auf einen genau bezeichneten Tag, nämlich den 13. November 1995, im Fristenkalender zu notieren.
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    Vielmehr darf ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, daß seine sonst zuverlässige Angestellte auch eine ihr nur mündlich erteilte Anweisung befolgt (vgl. BGH Beschluß vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 5).
  • BGH, 29.11.1984 - III ZB 14/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstuck selbst oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963, vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 73/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 6, vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 = FamRZ 199O, 1342, vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147, jeweils m.w.N., BGH Beschluß vom 29. November 1984 III ZB 14/84 = VersR 1985, 168, 169).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 97/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Antragsfrist - Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstuck selbst oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963, vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 73/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 6, vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 = FamRZ 199O, 1342, vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147, jeweils m.w.N., BGH Beschluß vom 29. November 1984 III ZB 14/84 = VersR 1985, 168, 169).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 73/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstuck selbst oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963, vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 73/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 6, vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 = FamRZ 199O, 1342, vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147, jeweils m.w.N., BGH Beschluß vom 29. November 1984 III ZB 14/84 = VersR 1985, 168, 169).
  • BGH, 11.06.1975 - IV ZR 153/73

    Tätigwerden als Rechtsanwalt zur Vorbereitung eines Grundstückstauschs und der

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    Da der Rechtsanwalt mit der Entgegennahme des Empfangsbekenntnisses gemäß § 212a ZPO selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zugegangene Urteil als zugestellt annimmt (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1974 - IV ZR 153/73 VersR 1974, 749), und das unterschriebene Empfangsbekenntnis anschließend an das Gericht zurückzugeben ist, läßt sich der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis unterschrieben hat, d.h. zu dem ihm das Schriftstück zugestellt worden ist, nur anhand seiner Kenntnis oder Erinnerung festlegen.
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Frist - Urlaub

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    Eine schriftliche Anordnung an Frau M., durch die der Gefahr des Übersehens oder Vergessens entgegengewirkt worden wäre, war nicht zwingend erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710).
  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85

    Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstuck selbst oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963, vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 73/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 6, vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 = FamRZ 199O, 1342, vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147, jeweils m.w.N., BGH Beschluß vom 29. November 1984 III ZB 14/84 = VersR 1985, 168, 169).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichtverletzung im

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstuck selbst oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963, vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 73/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 6, vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 = FamRZ 199O, 1342, vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147, jeweils m.w.N., BGH Beschluß vom 29. November 1984 III ZB 14/84 = VersR 1985, 168, 169).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf ein Rechtsanwalt das unterzeichnete Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstück oder sonst in den Handakten vermerkt oder durch besondere Anordnung dafür Sorge getragen ist, daß das Zustellungsdatum festgehalten wird, damit anhand des entsprechenden Vermerks die Eintragung im Fristenkalender vorgenommen und auch kontrolliert werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 17. April 1996 - XII ZB 27/96 = BGHR ZPO § 212a Empfangsbekenntnis 12 m.N.; BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991 aaO).

    Da der Rechtsanwalt mit der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses gemäß § 212a ZPO selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Urteil als zugestellt annimmt und das unterschriebene Empfangsbekenntnis anschließend an das Gericht zurückzugeben ist, stellt der von dem Rechtsanwalt selbst vorzunehmende oder zu veranlassende Vermerk für die weitere Bearbeitung der Sache den einzigen zuverlässigen Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (Senatsbeschluß vom 17. April 1996 aaO).

    Sie läßt vielmehr im Interesse der eigenverantwortlichen Arbeitsgestaltung der Anwälte zu, daß der Rechtsanwalt durch besondere Anordnung für die Festlegung des Zustellungsdatums Sorge trägt (Senatsbeschluß vom 17. April 1996 aaO).

  • BSG, 15.12.1997 - 10 BLw 8/97

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Rechtsbeistand

    Für die Streichung der Frist im Fristenkalender gelten die gleichen Grundsätze wie für die Notierung (vgl zB mwN: BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 10; BGH, Beschluß vom 17. April 1996 - XII ZB 27/96, FamRZ 1996, 1004; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1987 - VIII ZB 16/87 -, VersR 1988, 414).
  • BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97

    Anforderungen an die Büroorganisation betreffend die Eintragung von

    Überläßt er dies dem Personal, muß er jedoch zumindest durch gezielte, die konkrete Frist betreffende Einzelweisung für die Festlegung des Zustellungsdatums Sorge tragen (Senatsbeschluß vom 17. April 1996 - XII ZB 27/96 - FamRZ 1996, 1004 m.w.N.).
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