Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.06.1995 - 13 WF 466/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6564
OLG Koblenz, 09.06.1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen; Zuweisung der Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 20a Abs. 1 S. 1; HausratsVO §18a, § 20

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
  • FamRZ 1996, 1023
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3024
BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95 (https://dejure.org/1995,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 3Z BR 285/95 (https://dejure.org/1995,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 3Z BR 285/95 (https://dejure.org/1995,3024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1 S. 1
    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zurückverweisung durch Beschwerdegericht, Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1023
  • Rpfleger 1996, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.05.1993 - 4 WF 111/93
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
    Die Entscheidung des OLG Hamm NJW-RR 1994, 389 betrifft insoweit einen Ausnahmefall.
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
    Die weitere Beschwerde gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde, die gegen die einstweilige Anordnung vom 23.2.1995 gerichtet war, ist zulässig (vgl. insoweit zur Beschwerdeberechtigung BayObLGZ 1993, 253, 255 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
    Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. BayObLGZ 1982, 167, 169; BayObLG FamRZ 1986, 1236 ; OLG Köln FamRZ 1980, 401; Jansen § 19 Rn. 48).
  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
    Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. BayObLGZ 1982, 167, 169; BayObLG FamRZ 1986, 1236 ; OLG Köln FamRZ 1980, 401; Jansen § 19 Rn. 48).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
    Die angefochtene einstweilige Anordnung ist nach zulässiger Einlegung des Rechtsmittels durch die am 29.3.1995 ergangene Hauptsacheentscheidung gegenstandslos (vgl. Bumiller/Winkler FGG 6. Aufl. § 69f Anm. 4; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69f Rn. 23) und die Beschwerde nicht auf die Kosten beschränkt worden (BayObLGZ 1993, 82, 84).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Es gibt deshalb keinen sachlichen Grund, warum das Beschwerdegericht, das in der Sache vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023), nicht selbst abschließend entscheiden sollte.
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Da im Verfahren der einfachen Beschwerde (§§ 19 ff. FGG) ein neuer Tatsachenvortrag und neue Beweise vorgebracht werden können (§ 23 FGG), ist allgemein anerkannt, daß wegen der in § 18 FGG geregelten Abänderungsmöglichkeit dasjenige Gericht, dessen Beschluß mit der einfachen Beschwerde angefochten wird, zunächst zu prüfen hat, ob dem Rechtsmittel abgeholfen wird (BayObLG FamRZ 1996, 1023; Keidel/Kuntze/Winkler-Schmidt, FGG, 14. Aufl. 1999 § 18 Rn. 4).

    Zwar führt die Fehlerhaftigkeit des Nichtabhilfeverfahrens in aller Regel nicht dazu, die Sache zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe an das Amtsgericht zurückzugeben, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die angefochtene Verfügung ist (BayObLG FamRZ 1996, 1023).

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar, es sei denn, durch sie wird unmittelbar in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1023; Brudermüller, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 1. Kap., Rz. 31; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19, Rz. 9).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Zurückstellung

    Das Beschwerdegericht tritt in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der Erstinstanz (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit für die

    Das Beschwerdegericht kann aber auch - insbesondere in bei gänzlich fehlender oder nicht begründeter Nichtabhilfeentscheidung - das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz zurückgeben (vgl. Zöller/Gummer aaO § 572 Rdn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, jeweils m. weit. Nachw.; enger - "in der Regel nicht" - BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02

    Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem

    Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).
  • BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00

    Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht

    Es hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung

    Ungeachtet dessen ist der Senat als Beschwerdegericht gehalten, in der Sache selbst zu entscheiden (BayObLG Rpfleger 1996, 189; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 21 Rn. 3).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht

    Es hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
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