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   BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95   

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BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95 (https://dejure.org/1996,3987)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 1Z BR 146/95 (https://dejure.org/1996,3987)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 1Z BR 146/95 (https://dejure.org/1996,3987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Einsetzung der gesetzlichen Erben als Schlusserben durch ein gemeinschaftliches Testament; Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung; Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung, dass der Vorerbe nicht letztwillig anders über den Nachlass verfügt; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1036
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
    bb) Besteht Anlaß an der Testierfähigkeit des Erblassers zu zweifeln, so hat das Nachlaßgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren den Sachverhalt ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten von Amts wegen aufzuklären (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1994, 593; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2229 Rn. 13).

    Zwar berührt die Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 2 und 3 BGB a.F.).grundsätzlich weder die Geschäfts- noch die Testierfähigkeit (BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 m.w.N.).

    Für den Fall, daß sich bei den weiteren Ermittlungen die Testierfähigkeit der Ehefrau des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments vom 2.10.1981 ergeben sollte oder jedenfalls ihre Testierunfähigkeit nicht festgestellt werden kann (zur Feststellungslast vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 und FamRZ 1995, 898), weist der Senat auf folgendes hin:.

  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
    Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn die in Frage stehenden Verfügungen zu verschiedenen Zeitpunkten getroffen worden sind, die Ehegatten aber den Willen hatten, die Verfügungen als Einheit gelten zu lassen (BayObLG FamRZ 1994, 191 und hierzu Musielak DNotZ 1994, 794).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
    Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die weitere Beschwerde gegeben mit dem Ziel, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und dadurch die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLGZ 1994, 73, 74), unabhängig davon, daß das Landgericht die Sache lediglich an das Nachlaßgericht zurückverwiesen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 839, 840).
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
    Für den Fall, daß sich bei den weiteren Ermittlungen die Testierfähigkeit der Ehefrau des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments vom 2.10.1981 ergeben sollte oder jedenfalls ihre Testierunfähigkeit nicht festgestellt werden kann (zur Feststellungslast vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 und FamRZ 1995, 898), weist der Senat auf folgendes hin:.
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
    Die Auslegungsregel greift sowohl für die in erster Linie bedachten Beteiligten zu 1 und 2 ein, da diese mit der Ehefrau des Erblassers verwandt bzw. verschwägert waren, aber auch für die durch die "Bedingung'' begünstigten Beteiligten zu 4 und 5, da diese gemeinsame Abkömmlinge der Eheleute waren (vgl. OLG Köln FamRZ 1993, 1371 für die Schlußerbeneinsetzung gemeinsamer Kinder).
  • OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung bei Testierunfähigkeit eines Ehegatten

    a) Das gilt nicht nur dann, wenn es an den formellen Voraussetzungen fehlt (wie etwa bei Nichtehegatten oder wegen des fehlenden Beitritts eines Ehegatten), sondern auch, wenn wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht wirksam errichtet wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/Busche 6. Aufl. 2012 § 140 Rn. 26; Palandt/Ellenberger BGB 73. Aufl. 2014 § 140 Rn. 10).
  • OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit

    Eine Umdeutung (§ 140 BGB) kommt deshalb nicht nur dann in Betracht, wenn Nichtehegatten ein gemeinschaftliches Testament verfassen, sondern auch im Fall des fehlenden Beitritts des anderen Ehegatten oder der Unwirksamkeit von dessen Erklärung wegen Testierunfähigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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