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   BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95   

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BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95 (https://dejure.org/1996,2975)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1996 - 1Z BR 157/95 (https://dejure.org/1996,2975)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 1Z BR 157/95 (https://dejure.org/1996,2975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Ernsthafte Gründe dafür, dass der Erblasser seine Stiefsöhne zwar für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute, nicht aber für den Fall des Vorversterbens der Ehefrau zu Ersatzerben eingesetzt hat; Abweichung vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1037
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 11.12.1992 - 1Z BR 84/92

    Nachträglicher Wegfall des als Erben eingesetzten Ehegatten; Voraussetzungen zur

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    b) Bei der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments sind dem Landgericht Rechtsfehler unterlaufen, weil es nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und deshalb den maßgeblichen Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt hat (§ 2358 Abs. 1 , § 2361 Abs. 3 BGB , § 12 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1496, 1497).

    1 Z 47/87">BayObLGZ 1988, 165, 167 und KG MDR 1954, 39, jeweils für Kinder des eingesetzten Ehegatten; BayObLG FamRZ 1993, 1496 für das Kind der späteren Ehefrau; vgl. auch OLG Frankfurt ZEV 1995, 457 mit Anmerkung Skibbe sowie Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Rn. 24 und MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2069).

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt jedoch voraus, daß Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, daß der Erklärende mit den Worten einen anderen Sinn verbunden hat als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246, 249).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Zwar ist der Auslegung durch den Wortsinn keine Grenze gesetzt (BGHZ 86, 41, 46).
  • OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    1 Z 48/91|BayObLG; 14.11.1991; 1 BReg.Z 48/91">FamRZ 1992, 476 und OLG Hamm FamRZ 1994, 188, 189).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Vielmehr hätte es die ihm zugänglichen, zur Ermittlung des Erblasserwillens im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments dienlichen Umstände außerhalb der Urkunde klären und für die Auslegung auswerten müssen (vgl. BGH NJW 1993, 256 ).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Jedoch spricht im Hinblick auf die Pflicht des Notars, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sie über die Tragweite ihres Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig wiederzugeben (§ 17 Abs. 1. BeurkG ), eine gewisse Vermutung dafür, daß bei einer durch einen Notar beurkundeten letztwilligen Verfügung objektiver Erklärungsinhalt und Erblasserwille übereinstimmen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 846; OLG Köln Rpfleger 1982, 424).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92

    Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Daher kann sich ergeben, daß die Formulierung "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" in einem gemeinschaftlichen Testament von den Eheleuten nach ihrem Willen auch für andere Fallgestaltungen als den zeitgleichen Tod gebraucht worden ist (vgl. für das Versterben der Ehegatten in einem kurzen zeitlichen Abstand OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852; ferner KG FamRZ 1970, 148; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2269 Rn. 9 und für einen Sonderfall BayObLGZ 1979, 427, 432 f.).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Denn dann wären nicht die Beteiligten zu 3 und 4, sondern die Beteiligten zu 1 und 2 Erben geworden, so daß die Teilerbscheine unrichtig wären (vgl. BGHZ 47, 58).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    1 Z 47/87">BayObLGZ 1988, 165, 167 und KG MDR 1954, 39, jeweils für Kinder des eingesetzten Ehegatten; BayObLG FamRZ 1993, 1496 für das Kind der späteren Ehefrau; vgl. auch OLG Frankfurt ZEV 1995, 457 mit Anmerkung Skibbe sowie Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Rn. 24 und MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2069).
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
    Auszug aus BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
    Daher kann sich ergeben, daß die Formulierung "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" in einem gemeinschaftlichen Testament von den Eheleuten nach ihrem Willen auch für andere Fallgestaltungen als den zeitgleichen Tod gebraucht worden ist (vgl. für das Versterben der Ehegatten in einem kurzen zeitlichen Abstand OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852; ferner KG FamRZ 1970, 148; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2269 Rn. 9 und für einen Sonderfall BayObLGZ 1979, 427, 432 f.).
  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
  • OLG Frankfurt, 04.06.2018 - 16 U 118/17

    Sekundäre Beweislast des verklagten Alleinerben

    Hat - wie hier - ein Notar die Erklärung beurkundet, spricht eine gewisse Vermutung dafür, dass objektiver Erklärungsinhalt und Erblasserwillen übereinstimmen [Palandt/Weidlich aaO., § 2084 Rn. 2; BayObLG Beschl. v. 8.2.1996 - 1 Z BR 157/95 - Rn. 17 m.w.N.].
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines

    Bei notariellen Verfügungen von Todes wegen spricht eine Vermutung dafür, dass objektiver Erklärungsinhalt und Erblasserwille übereinstimmen (BayObLG FamRZ 1996, 1037; OLG Köln RPfleger 1982, 424; Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 16.07.2015 - 10 U 38/14

    Zulässigkeit der Geltendmachung fremder Erbansprüche in Prozessstandschaft

    Es handelt sich um ein notarielles Testament, bei dem eine gewisse Vermutung dafür streitet, dass der Wille des Erblassers mit dem objektiv niedergelegten Erklärungsinhalt übereinstimmt, weil davon auszugehen ist, dass die Anordnungen vor ihrer Beurkundung mit dem Notar besprochen und beraten worden sind, § 17 I BeurkG (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 1037).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Daher kann sich ergeben, daß die hier verwendete Formulierung "zugleich versterben" oder inhaltsgleiche Wendungen ("gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben") in einem gemeinschaftlichen Testament von den Eheleuten nach ihrem Willen nicht allein für den nur selten eintretenden zeitgleichen Tod, sondern auch für das Nacheinanderversterben gebraucht worden (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1994, 330 = NJW-RR 1994, 592 = FamRZ 1994, 852; BayObLG FamRZ 1996, 1037 = ZEV 1996, 191; BayObLGZ 1996, 243 = aaO; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rz. 9, MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. Rz. 23, je zu § 2269; Staudinger/Otte BGB 13. Aufl. vor §§ 2064 ff. Rz. 57).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Für die Auslegung ist die Auffassung des Erblassers maßgeblich (BayObLG, Beschluss vom 08. Februar 1996 - 1Z BR 157/95, juris Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 08. Juni 2010 - 31 Wx 048/10, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00, juris Rn. 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. 2019, § 7 Rn. 59 ff; Staudinger/Otte, BGB, Stand 30.04.2021, Vorbem zu §§ 2064 ff, Rn. 63; MüKoBGB/Leipold, aaO, § 2084 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Es entspricht zwar allgemeiner Auffassung, dass die Pflicht des Notars aus § 17 BeurkG, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sie über die Tragweite ihres Geschäftes zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig wiederzugeben, eine " gewisse Vermutung " dafür begründet, dass objektiver Erklärungsinhalt der Verfügung und Erblasserwille übereinstimmen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08.02.1996 - 1Z BR 157/95; OLG München, Beschluss vom 08.06.2010 - 31 Wx 48/10, NJW-RR 2011, 12; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Auflage 2019, § 7 Rn. 59, 60; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage, § 2084 BGB (Stand: 17.08.2022), Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) Vorbem. zu §§ 2064 ff, Rn. 62).
  • OLG München, 08.06.2010 - 31 Wx 48/10

    Erbscheinverfahren: Bindung des Nachlassgerichts an die übereinstimmende

    c) Überdies spricht bei einer von einem Notar beurkundeten Erklärung eine gewisse Vermutung dafür, dass der objektive Erklärungsinhalt und der Wille des Erblassers übereinstimmen, denn der Notar war und ist verpflichtet, Irrtümer und Zweifel tunlichst zu vermeiden und zu diesem Zweck den Willen der Beteiligten sorgfältig zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1965, 53/59 zu §§ 30, 35 DienstO f. d. Notare v. 5.6.1937; BayObLG FamRZ 1996, 1037; Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 2).
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist somit stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entspricht ( BayOblG , BayObLGZ 1981, Seite 79; BayObLG , FamRZ 1996, Seite 1037; OLG Oldenburg , FamRZ 1993, Seite 854; OLG Oldenburg , FamRZ 1998, Seiten 1390 f. ).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

    Im übrigen beruft sich das Landgericht für seine Auslegung wohl darauf, daß bei einer notariellen Urkunde die Vermutung nahe liegt, sie gebe den Willen der Beteiligten vollständig und korrekt wieder (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1037 /1038).Hierum geht es aber im konkreten Fall nicht.
  • OLG Oldenburg, 15.12.1997 - 5 W 245/97

    Testierwille nach der Reihenfolge des Todes bei gemeinschaftlichen Testamenten;

  • BayObLG, 24.04.1997 - 1Z BR 234/96

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Gleichzeitiges Versterben

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