Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.02.1996 - 15 WF 170/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1093
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04
Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille
Dies führt dazu, dass die Umgangsregelung auch gem. § 33 FGG zu vollstrecken ist (vgl. Senat FamRZ 2002, 684; OLG Bamberg FamRZ 2000, 1098; im Grundsatz ebenfalls OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093 und OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1349).einstweiligen - Regelung des Umgangs in eine Art Zwangslage geraten ist (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1349; vgl. auch OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093).
- OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14
Umgangsregelung: Erneute Rechtmäßigkeitsprüfung im Vollstreckungsverfahren; …
Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (…BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt FamRZ 2009, 796 Rn. 5; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1093; OLG Hamburg FamRZ 1993, 1049/1050;… OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 Rn. 25).Unbeachtlich ist vorliegend, dass die Antragsgegnerin bisher keine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG beantragt hat (…vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23; wie hier OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093, 1094).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 18 UF 58/13
Teilweiser Entzug des elterlichen Sorgerechts: Verhältnis von Sorgerecht und …
Sorgerecht und Umgangsrecht sind selbständige Rechte, die beide im natürlichen Elternrecht wurzeln und von Art. 6 Abs. 2 GG garantiert sind (BVerfGE 31, 194, 424; BGHZ 51, 219; BGH FamRZ 1987, 356, 358; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093;… Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1684 Rn. 2 und 3;… Johannsen/Henrich/Jaeger, 5. Aufl. 2010, § 1684 BGB Rn. 7;… Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1684 Rn. 62).
- OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
Umgangsregelung - Zwangsgeldandrohung - Wille des Kindes
Auch wenn die Umgangsregelung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes abzuändern wäre, scheidet eine Durchsetzung mit Zwang aus (OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093). - BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 195/99
Zuständigkeit in Familiensachen
Dies ist deswegen sinnvoll, weil es im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Trennung zwischen erkennendem Gericht und Vollstreckungsgericht gibt (…BayObLG aaO S. 220) und bei der Durchsetzung einer Umgangsregelung im Wege der Vollstreckung stets zu überprüfen ist, ob die Regelung noch gerechtfertigt ist oder wegen veränderter Umstände mit dem Wohl des Kindes nicht mehr vereinbar und deswegen nach § 18 FGG - auch von Amts wegen - zu ändern ist (…BayObLG aaO; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093 ; 1994, 1128; OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 203/204; OLG DüsseldorfFamRZ 1993, 1349/1350). - AG Rheinberg, 14.11.2008 - 16 F 46/07 So hat das Oberlandesgericht Hamburg auch entschieden, auch wenn die Umgangsregelung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes nicht abzuändern wäre, so scheidet eine Durchsetzung mit Zwang aus (FamRZ 1996, 1093).
- OLG Frankfurt, 22.12.2000 - 1 WF 195/00 Desweiteren ist zu prüfen, ob Gründe bestehen, die die Einleitung eines Verfahrens auf Änderung der materiell rechtlichen Regelung rechtfertigen, die mit dem Zwangsmittel durchgesetzt werden soll (OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 1093).