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   OLG Hamm, 22.01.1996 - 15 W 351/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5524
OLG Hamm, 22.01.1996 - 15 W 351/95 (https://dejure.org/1996,5524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1996 - 15 W 351/95 (https://dejure.org/1996,5524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 15 W 351/95 (https://dejure.org/1996,5524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Begriff des Berufsbetreuers (hier: Justizangestellter), nebenberufliche Betreuertätigkeit, Verfassungsgemäßheit des

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2, § 1908i

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1107
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    gegen 1. a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Januar 1996 - 15 W 351/95 -,.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Januar 1996 - 15 W 351/95 -, des Landgerichts Paderborn vom 16. August 1995 - 5 T 476/95 und des Amtsgerichts Lippstadt vom 2. März 1995 - XVII D 73, des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Januar 1996 - 15 W 355/95 -, des Landgerichts Paderborn vom 21. August 1995 - 5 T 451/95 - und des Amtsgerichts Lippstadt vom 19. Juli 1995 - XVII H 186 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit sie ihr eine Betreuervergütung versagen.

  • OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98

    Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung

    Entscheidende Indizien hierfür sind Anzahl der Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, der erforderliche Zeitaufwand sowie die Qualifikation des Betreuers ( so z.B. BayObLG FamRZ 96, 1157 u. 371 ; zur erforderlichen Gesamtbetrachtung noch: OLG Hamm FamRZ 96, 1107).
  • LG München I, 21.07.1997 - 13 T 7432/97
    Die Anerkennung als Berufsbetreuer setzt voraus, daß die Gesamtbetrachtung der vom Betreuer ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten; das ist insbesondere der Fall, wenn der Betreuer diese Tätigkeit als "Teil" seiner Berufsausübung wahrnimmt und nur wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1996, 371/372 und 1157/1158; OLG Hamm FamRZ 1996, 1107 jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96

    Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge

    Wegen der aufzuwendenden Zeit und des Schwierigkeitsgrades der betreffenden Betreuungen entspricht die Betreuertätigkeit des Beschwerdeführers nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung und kann nicht mehr als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zumutbar bewältigt werden, ist vielmehr Teil seiner Berufsausübung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 1107, 1108).
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