Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 05.02.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3512
BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - VI 867/93
  • LG München II - 2 T 5310/95
  • BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1415 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1112
  • Rpfleger 1996, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit eines zur Aufklärung des Sachverhalts angehörten Beteiligten (vgl. zur Zulässigkeit der Anhörung von Beteiligten BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 und Keidel/Amelung § 12 Rn. 163) sowie der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (BayObLG FamRZ 1977, 263, 265 und NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177 m.w.N.; Keidel/Kuntze aaO.).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit eines zur Aufklärung des Sachverhalts angehörten Beteiligten (vgl. zur Zulässigkeit der Anhörung von Beteiligten BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 und Keidel/Amelung § 12 Rn. 163) sowie der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (BayObLG FamRZ 1977, 263, 265 und NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

    Ist ein gegenteiliger Wille des Erblassers feststellbar, so bleibt das frühere Testament (hier das vom 15. Juli 2001) widerrufen; es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1112; Palandt/Edenhofer aaO § 2257 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4789
BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96 (https://dejure.org/1996,4789)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1996 - 1Z BR 23/96 (https://dejure.org/1996,4789)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 1Z BR 23/96 (https://dejure.org/1996,4789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer wirksamen letztwilligen Verfügung ; Beantragung eines Erbscheins; Widerruf eines Testaments ; Widerruf früherer testamentarischer Verfügungen; Formerfordernisse eines eigenhändigen Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 2255, § 2257
    Widerruf eines Testaments durch handschriftlichen Vermerk auf einem Entwurf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1112 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96
    Das Vorbringen der Beteiligten zu 1 läuft darauf hinaus, ihre eigene Testamentsauslegung an die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen; dies muß im Verfahren der weiteren Beschwerde im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO erfolglos bleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302/1303).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96
    Für den gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1 KostO festzusetzenden Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde kommt es in erster Linie auf das von der Beteiligten zu 1 verfolgte wirtschaftliche Interesse an, d.h. auf ihr Interesse am Erfolg des Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1993, 115/117).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96
    Seine Auslegung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176) Diese Überprüfung ergibt keinen Rechtsfehler.
  • OLG Celle, 14.06.2001 - 22 W 34/01

    Beschwerde; Notarielles Testament ; Verwahrung; Widerruf ; Rücknahme

    Dieser Widerruf führt dazu, dass das notarielle Testament vom 29. Juli 1991, das die Erblasserin im notariellen Testament vom 14. Dezember 1993 mit der Erklärung, 'alle etwa vorhandenen früheren Verfügungen von Todes wegen' zu widerrufen, aufgehoben hat, gemäß § 2257 BGB, der auch für den Fall gilt, dass der Widerruf formularmäßig in einem späteren Testament der darin enthaltenen neuen Verfügung von Todes wegen vorangestellt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, S. 1112, ansonsten würde die entsprechende gesetzliche Vermutung aus § 2258 Abs. 2 BGB eingreifen) wirksam ist, wie wenn es nicht widerrufen worden wäre.
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