Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.1995 - 1 UF 403/94   

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https://dejure.org/1995,6024
OLG Hamm, 24.01.1995 - 1 UF 403/94 (https://dejure.org/1995,6024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.1995 - 1 UF 403/94 (https://dejure.org/1995,6024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 1 UF 403/94 (https://dejure.org/1995,6024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteil im Sinne des § 707 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Vorläufige Vollstreckung; Nachteil; Selbstschuldnerische Bürgschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils;

    Der Verlust einer - wie in diesem Zusammenhang zu unterstellen ist - nicht geschuldeten Geldsumme ist ein Nachteil, und dieser Nachteil ist, wenn der Empfänger wegen Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht zur Rückerstattung in der Lage ist, auch unersetzlich (so auch LAG Düsseldorf LAGE ArbGG § 62 Nr. 13; OLG Hamm FamRZ 1996, 113; Stein/Jonas/Münzberg aaO).
  • OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht

    Nach der zu §§ 707, 719 ZPO ergangenen Rechtsprechung des BGH und einer verbreiteten Ansicht in der Literatur kann ein unersetzlicher Nachteil darin bestehen, dass der Gläubiger im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen (BGH, Beschluss vom 30.01.2007, FamRZ 2007, 554; OLG Hamm, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 24.01.1995, FamRZ 1996, 113; Lackmann, in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 7. Auflage 2009, § 707 ZPO Rn 9; Münzberg, in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2002, § 707 ZPO Rn 35; Herget, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage 2010, § 707 ZPO Rn 13; Helms, in: Prütting/Helms, Kommentar zum FamFG, § 120 FamFG Rn 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 64/95   

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https://dejure.org/1995,4377
BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 64/95 (https://dejure.org/1995,4377)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1995 - 2Z BR 64/95 (https://dejure.org/1995,4377)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 2Z BR 64/95 (https://dejure.org/1995,4377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 80
  • FamRZ 1996, 113
  • Rpfleger 1996, 63
  • BayObLGZ 1995, 249
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Analog § 899 Abs. 2 Satz 2 BGB genügt vielmehr die Glaubhaftmachung (allg. Meinung: BayObLGZ 1995, 249, 254 f.; OLG Hamm, FGPrax 2006, 146, 147 und 2011, 322, 324; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 53 Rn. 28; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 53 GBO Rn. 7; Meikel/Schneider, GBO, 11. Aufl., § 53 Rn. 113).
  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 30/14

    Antrag auf Löschung einer Zwangshypothek: Anforderungen an den Nachweis der

    Die - in der Form des § 29 GBO abzugebende - Bewilligung des Grundstückseigentümers als dem von der Eintragung Betroffenen (§ 19 GBO) wird bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek durch den Vollstreckungstitel ersetzt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1996, 80 f; Bauer/v. Oefele/Mayer, 3. Aufl., GBO, AT IV Rn. 40; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 19 Rn. 28).
  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Denn hinsichtlich der Nießbrauchs wird nicht die Grundbuchunrichtigkeit wegen Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung (§ 53 Abs. 1 GBO) geltend gemacht - welche im Übrigen auch nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1995, 249/254; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. § 44 Rn. 10) -, sondern nur die ungenaue und daher klarzustellende Fassung.

    Das vormals zuständige Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Zulässigkeit ursprünglich verneint (BayObLGZ 1953, 64, 71 und Demharter § 44 Rn. 11), sah dies später offenbar weniger streng (vgl. BayObLGZ 1957, 322/329; anders aber BayObLGZ 1984, 252) oder ließ die Frage auf sich beruhen (BayObLGZ 1995, 249/254).

  • OLG Zweibrücken, 04.03.2009 - 3 W 38/09

    Gütergemeinschaft: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut einer

    Die notwendigen Nachweise sind dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 GBO (durch Vorlage des Ehevertrags oder durch Auszüge aus dem Handels- und Güterrechtsregister) zu erbringen (BayObLG NJW-RR 1996, 80; bei der Vollstreckung durch das Finanzamt reicht insoweit dessen Bestätigung aus, der verurteilte Ehegatte betreibe selbständig ein Erwerbsgeschäft; BayObLG RPfleger 1984, 232).
  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 116/08

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer rangwahrenden Zwischenverfügung bzgl.

    Eine Zwischenverfügung, durch welche die Beibringung der erforderlichen vollstreckungsrechtlichen Nachweise aufgegeben wird, ist dann unzulässig (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 63).
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   OLG Hamm, 26.04.1995 - 12 UF 61/95   

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https://dejure.org/1995,9169
OLG Hamm, 26.04.1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,9169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,9169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,9169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 113 (Ls.)
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   OLG Bremen, 09.08.1994 - 1 W 23/94   

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https://dejure.org/1994,11178
OLG Bremen, 09.08.1994 - 1 W 23/94 (https://dejure.org/1994,11178)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.08.1994 - 1 W 23/94 (https://dejure.org/1994,11178)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. August 1994 - 1 W 23/94 (https://dejure.org/1994,11178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung einer Entscheidung; Ausnutzung aller geeigneten Erkenntnisquellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG München, 13.09.2001 - 722 UR III 302/00

    Berichtigung des Eintrags des Geschlechts im Geburtenbuch; Anforderungen an den

    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Berichtigung bedeutet die nachträgliche Änderung des Wortlautes einer abgeschlossenen Eintragung durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (Pfeiffer/Strickert PStG Anm. 4 zu § 47, BGH NJW 1988, 1469/1470, OLG Bremen StAZ 1995, Seite 108, BayObLG StAZ 1994, 313/314 m.w.N.).

    Nach wohl einhelliger Auffassung kann das gerichtliche Berichtigungsverfahren, das der Ordnung der Personenstandsbücher dient, nur dann zu einer Berichtigung führen, wenn ohne jeden Zweifel feststeht, daß eine Eintragung unrichtig ist (BayObLG a.a.O., OLG Bremen StAZ 1995, 108), wenn also die vorhandenen Unterlagen ausreichen, um dem Richter die Überzeugung von der Unrichtigkeit der beanstandeten Eintragung zu verschaffen.

  • AG München, 17.03.2009 - 722 UR III 11/09

    Personenstandsrecht: Recht der allein sorgeberechtigten Mutter zur Bestimmung des

    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Berichtigung bedeutet die nachträgliche Änderung des Wortlautes einer abgeschlossenen Eintragung durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (Pfeiffer/Strickert PStG Anm. 4 zu § 47, BGH NJW 1988, 1469/1470, OLG Bremen StAZ 1995, Seite 108, BayObLG StAZ 1994, 313/314 m. w. N.).

    Nach wohl einhelliger Auffassung kann das gerichtliche Berichtigungsverfahren, das der Ordnung der Personenstandsbücher dient, nur dann zu einer Berichtigung führen, wenn ohne jeden Zweifel feststeht, dass eine Eintragung unrichtig ist (BayObLG a. a. O., OLG Bremen StAZ 1995, 108), wenn also die vorhandenen Unterlagen ausreichen, um dem Richter die Überzeugung von der Unrichtigkeit der beanstandeten Eintragung zu verschaffen.

  • OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02

    Änderung der Eintragung über das Geschlecht im Geburtenbuch

    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Das Gericht darf die Berichtigung eines Personenstandseintrags jedoch nur anordnen, wenn die Unrichtigkeit der Eintragung zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ohne jeden Zweifel feststeht, wozu voller Beweis notwendig ist (BayObLG StAZ 1993, 387/388; StAZ 1994, 313/314; OLG Bremen StAZ 1995, 108 ; Johansson/Sachse Rn. 580).
  • BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95

    Angabe des Geburtsdatums eines Eheschließenden im Heiratsbuch als Berichtigung

    Die Unrichtigkeit muß feststehen, wobei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLG aaO.; OLG Bremen StAZ 1995, 108).
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