Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3582
OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95 (https://dejure.org/1996,3582)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.01.1996 - 4 W 4074/95 (https://dejure.org/1996,3582)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 4 W 4074/95 (https://dejure.org/1996,3582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft; Verpflichtung zur Duldung einer Blutentnahme der Kindsmutter zur Feststellung der Vaterschaft; Recht auf Kenntnis der blutsmäßigen Abstammung; Mitwirkungspflicht der Kindsmutter an einem serologischem Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600a; ZPO § 372a § 640
    Vaterschaftsfeststellungsprozeß; Blutentnahme bei Mutter auch bei beabsichtigter Adoption des Kindes durch Ehemann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 645
  • FamRZ 1996, 1155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
    Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner blutsmäßigen Abstammung, das als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 1 und 2 GG Verfassungsrang genießt (Bundesverfassungsgericht NJW 58, 2059 und NJW 89, 891).

    Der vom Senat vertretenen Auffassung steht auch die bereits genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 89, 891) nicht entgegen.

  • OLG Zweibrücken, 19.10.1989 - 7 U 182/89

    Jugendamt; Amtspfleger; Nichteheliches Kind; Mutter; Vater; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
    So besteht im Falle der Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Namen des Vaters preiszugeben, kein allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 1618 a BGB, wenn nach gebotener Interessenabwägung im Einzelfall dem Schutz der Intimsphäre der Mutter der Vorrang einzuräumen ist (Staudinger/Cöster, 12. Auflage, Rn 31 zu § 1618 a; OLG Zweibrücken, NJW 90, 719; LG Essen FamRZ 94, 1347 für den Fall, daß finanzielle Interessen im Vordergrund stehen).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
    Der Schutz der Intimsphäre der Mutter hat gegenüber dem vorrangigen Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zurückzutreten (BGH NJW 82, 381).
  • LG Essen, 07.01.1994 - 13 T 119/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
    So besteht im Falle der Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Namen des Vaters preiszugeben, kein allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 1618 a BGB, wenn nach gebotener Interessenabwägung im Einzelfall dem Schutz der Intimsphäre der Mutter der Vorrang einzuräumen ist (Staudinger/Cöster, 12. Auflage, Rn 31 zu § 1618 a; OLG Zweibrücken, NJW 90, 719; LG Essen FamRZ 94, 1347 für den Fall, daß finanzielle Interessen im Vordergrund stehen).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
    Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner blutsmäßigen Abstammung, das als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 1 und 2 GG Verfassungsrang genießt (Bundesverfassungsgericht NJW 58, 2059 und NJW 89, 891).
  • OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11

    Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach einem verstorbenen Mann:

    Sonstige mittelbare Nachteile, zum Beispiel ein Vermögensnachteil, begründeten hingegen schon bisher grundsätzlich keine Unzumutbarkeit der Untersuchung (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 1155).
  • OLG Jena, 22.01.2007 - 1 UF 454/06

    Fehlende Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an einem Abstammungsgutachten

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Schutz der Intimsphäre der Mutter gegenüber dem vorrangigen Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zurückzutreten hat (OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht