Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung der Vaterschaft; Verpflichtung zur Duldung einer Blutentnahme der Kindsmutter zur Feststellung der Vaterschaft; Recht auf Kenntnis der blutsmäßigen Abstammung; Mitwirkungspflicht der Kindsmutter an einem serologischem Gutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1600a; ZPO § 372a § 640
Vaterschaftsfeststellungsprozeß; Blutentnahme bei Mutter auch bei beabsichtigter Adoption des Kindes durch Ehemann - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 27.11.1995 - 32 C 7958/92
- OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 645
- FamRZ 1996, 1155
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner blutsmäßigen Abstammung, das als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 1 und 2 GG Verfassungsrang genießt (Bundesverfassungsgericht NJW 58, 2059 und NJW 89, 891).Der vom Senat vertretenen Auffassung steht auch die bereits genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 89, 891) nicht entgegen.
- OLG Zweibrücken, 19.10.1989 - 7 U 182/89
Jugendamt; Amtspfleger; Nichteheliches Kind; Mutter; Vater; Auskunftspflicht; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
So besteht im Falle der Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Namen des Vaters preiszugeben, kein allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 1618 a BGB, wenn nach gebotener Interessenabwägung im Einzelfall dem Schutz der Intimsphäre der Mutter der Vorrang einzuräumen ist (…Staudinger/Cöster, 12. Auflage, Rn 31 zu § 1618 a; OLG Zweibrücken, NJW 90, 719; LG Essen FamRZ 94, 1347 für den Fall, daß finanzielle Interessen im Vordergrund stehen). - BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
Der Schutz der Intimsphäre der Mutter hat gegenüber dem vorrangigen Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zurückzutreten (BGH NJW 82, 381). - LG Essen, 07.01.1994 - 13 T 119/93
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
So besteht im Falle der Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Namen des Vaters preiszugeben, kein allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 1618 a BGB, wenn nach gebotener Interessenabwägung im Einzelfall dem Schutz der Intimsphäre der Mutter der Vorrang einzuräumen ist (…Staudinger/Cöster, 12. Auflage, Rn 31 zu § 1618 a; OLG Zweibrücken, NJW 90, 719; LG Essen FamRZ 94, 1347 für den Fall, daß finanzielle Interessen im Vordergrund stehen). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Vaterschaft
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner blutsmäßigen Abstammung, das als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 1 und 2 GG Verfassungsrang genießt (Bundesverfassungsgericht NJW 58, 2059 und NJW 89, 891).
- OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach einem verstorbenen Mann: …
Sonstige mittelbare Nachteile, zum Beispiel ein Vermögensnachteil, begründeten hingegen schon bisher grundsätzlich keine Unzumutbarkeit der Untersuchung (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 1155). - OLG Jena, 22.01.2007 - 1 UF 454/06
Fehlende Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an einem Abstammungsgutachten …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Schutz der Intimsphäre der Mutter gegenüber dem vorrangigen Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zurückzutreten hat (OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1155).