Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 15.03.1996

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   BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95   

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BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95 (https://dejure.org/1996,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.1996 - 1Z BR 112/95 (https://dejure.org/1996,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 1Z BR 112/95 (https://dejure.org/1996,3828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Übergangs des Anwartschaftsrechts eines Nacherben bei dessen Versterben auf seine Erben; § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB als Auslegungsregel; Anwachsung des Anwartschaftsrechts des verstorbenen Nacherben bei den Mitnacherben; Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2094 Abs. 1 S. 1, § 2108 Abs. 2 S. 1
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Nach der Vorschrift des § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB , die das Landgericht zu Recht als Auslegungsregel ansieht (vgl. BGH NJW 1963, 1150, 1151; BayObLG Rpfleger 1983, 11), kommt daher ein Übergang des Anwartschaftsrechts des verstorbenen Nacherben K. auf die Beteiligten zu 5 und 6 als seine Erben in Betracht.

    Dies ist durch unmittelbare und gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1963, 1150 f.; BayObLGZ 1993, 334, 338; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2108 Rn. 3).

    Gegen diese Auslegung bestehen keine Bedenken (vgl. BGH NJW 1963, 1150, 1151; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106).

  • OLG Stuttgart, 03.05.1994 - 8 W 256/93

    Vererblichkeit von Anwartschaftsrechten des Nacherben

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Die Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts des Nacherben geht der Anwachsung vor, sofern nicht ein entgegenstehender Wille des Erblassers festzustellen ist (vgl. KG JFG 15, 309, 310 f.; OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1553 ; BGB -RGRK Johannsen Rn. 12, Staudinger/Behrens BGB 12. Aufl. Rn. 20, MünchKomm/Skibbe BGB 2. Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 2108; Nieder Handbuch der Testamentsgestaltung Rn. 190).
  • BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91

    Voraussetzungen des Ausschlusses der Anwachsung

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine den vom Gesetzgeber vermuteten Erblasserwillen ergänzende Bestimmung, die allerdings, wie sich aus § 2094 Abs. 3 BGB ergibt, dispositiv ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 736, 737; Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. Rn. 1, BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 2094).
  • BayObLG, 06.09.1995 - 1Z BR 7/95

    Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens; Schätzung des

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Das Interesse eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten an der Aufnahme oder Beseitigung eines Nacherbenvermerks bewertet der Senat in der Regel mit einem Bruchteil des Reinnachlasses (vgl. Senatsbeschluß vom 6.9.1995 1Z BR 7/95 und 49/95).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240, 246).
  • OLG Oldenburg, 07.11.1988 - 5 W 63/88

    Nacherbschaft, Nacherbenanwartschaftsrecht, Vererblichkeit, Erbschein,

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Gegen diese Auslegung bestehen keine Bedenken (vgl. BGH NJW 1963, 1150, 1151; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Diese Schlußfolgerung des Landgerichts ist mindestens möglich, wenn nicht sogar naheliegend, und damit aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 f.).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240, 246).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Dies ist durch unmittelbare und gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1963, 1150 f.; BayObLGZ 1993, 334, 338; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2108 Rn. 3).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176 und ständige Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.2008 - 7 U 8/08

    Erbfolge: Testamentsauslegung im Hinblick auf die Vererblichkeit der Nacherbfolge

    a) Da es sich bei der hier auszulegenden Verfügung von Todes wegen um ein gemeinschaftliches Testament handelte, ist für die Auslegung des Testaments und die Feststellung des Willens auf den gemeinschaftlichen Willen der Eheleute abzustellen (BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1993, 240, 246; BayObLG FamRZ 1996, 1240 Textziff. 17), wobei nicht nur der tatsächliche Wille zu ermitteln ist, was hier nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts nicht möglich ist, sondern auch ein hypothetischer Wille für den Fall, dass die Eheleute den Fall des Vorversterbens ihres Sohnes bedacht hätten (vgl. nur BGH a. a. O. 1151; BGH NJW 1993, 256).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04

    Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten

    In diesen Fällen liegt die Annahme nahe, dass jeder Elternteil auf jeden Fall und unabhängig von der Verfügung des anderen erreichen will, dass die gemeinsamen Kinder seine Erben werden, so dass es im Zweifel an einer Wechselbezüglichkeit fehlt (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 445; FamRZ 1996, 1240, 1241).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.03.1996 - 12 WF 23/95   

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https://dejure.org/1996,9543
OLG Oldenburg, 15.03.1996 - 12 WF 23/95 (https://dejure.org/1996,9543)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.1996 - 12 WF 23/95 (https://dejure.org/1996,9543)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 1996 - 12 WF 23/95 (https://dejure.org/1996,9543)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1240
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Schöneberg, 25.10.2006 - 20 F 41/05

    Internationales Privatrecht: Internationale Zuständigkeit für eine Klage auf

    Es geht nicht an, gemäß Art. 18 Abs. 2 EGBGB deutsches Recht bereits dann anzuwenden, wenn der Unterhaltsberechtigte nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts nur deswegen keinen Anspruch erhalten kann, weil im konkreten Fall der grundsätzlich gegebenen Anspruchsgrundlage verneint wird (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1240), der Berechtigte - wie hier - nach den dort geltenden Kriterien nicht als bedürftig angesehen wird.

    Deutsches Recht ist nur dann anzuwenden, wenn das ausländische Recht dem Unterhaltsberechtigten einen Unterhaltsanspruch überhaupt versagt, weil es an einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage fehlt, wenn es feststeht, dass der Anspruchsteller aus der familienrechtlichen Beziehung, in der er zum Anspruchsgegner steht, überhaupt keine Unterhaltsleistung erlangen kann (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 1240).

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