Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96   

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BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96 (https://dejure.org/1996,2611)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - XII ZB 67/96 (https://dejure.org/1996,2611)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96 (https://dejure.org/1996,2611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b, § 234 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2937
  • MDR 1996, 1061
  • FamRZ 1996, 1331
  • VersR 1996, 1562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96
    Insoweit ist anerkannt, daß trotz fortbestehender Mittellosigkeit die zweiwöchige Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Bekanntgabe der die Prozeßkostenhilfe verweigernden Entscheidung anknüpft, wobei allenfalls noch eine Zeitspanne von drei bis vier Tagen für die Überlegung eingeräumt wird, ob das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchgeführt werden soll (vgl. statt vieler Senatsbeschluß vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84 - VersR 1985, 271, 272 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96
    Ihre Gegenvorstellung vom 13. Juni 1995 hätte den Fristenlauf allenfalls dann beeinflussen können, wenn diese - was nicht der Fall war - erfolgreich gewesen wäre (vgl. für das Verfahren nach §§ 114 ff ZPO BGHZ 41, 1).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96
    Anknüpfungspunkt für den Beginn der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO ist daher die Bekanntgabe des Beschlusses, der den Antrag nach § 78b ZPO zurückweist (ebenso MünchKomm-ZPO/Feiber § 234 Rdn. 19, Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 54. Aufl. § 234 Rdn. 11, s.a. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 5 = FamRZ 1988, 1152, 1153).
  • BGH, 19.01.2011 - IX ZA 2/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsmittelverfahren vor dem BGH;

    Zwar ist einer Partei, welche keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, welche aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937, 2938; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204).
  • BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13

    Antrag auf Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts für einen Antrag

    Ein solcher Antrag kann auch darauf gestützt werden, dass das der Wahrung der Frist entgegenstehende Hindernis durch die Ablehnung des früheren, noch innerhalb laufender Frist gestellten Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts gerade nicht behoben und die Frist daher mangels eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937; BSG, NJW 2008, 1339, 1340; MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78b Rn. 6).

    Ebenfalls eingehalten ist die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat nach § 234 Abs. 2 Satz 2 ZPO, die in diesen Fällen nach § 234 Abs. 2 ZPO mit der Bekanntgabe des den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts zurückweisenden Beschlusses beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937, 2938).

  • BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Anknüpfungszeitpunkt für die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO ist die Bekanntgabe des Beschlusses, der den Antrag nach § 78 b ZPO zurückweist (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96 - NJW 1996, 2937, 2938 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1998 - III ZB 2/98

    Mitwirkung an einem Abhilfeverfahren; Versäumung der Einspruchsfrist

    Im übrigen gilt auch hier, daß der Kläger nach Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung durch Beschluß vom 25. Oktober 1995 spätestens innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist und einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen Wiedereinsetzung hätte beantragen und die versäumte Prozeßhandlung hätte nachholen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96 - NJW 1996, 2937, 2938).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96   

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https://dejure.org/1996,3250
BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89

    Bestimmung des Beschwerdewertes bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96
    Zeigt der Beschwerdeführer einen derartigen Verfahrensfehler unter Vortrag neuer Tatsachen auf, dann können in diesem Rahmen - bei der Kontrolle der Ermessensausübung - auch neue Tatsachen Beachtung finden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1).

    Daß eine sofortige Beschwerde weitergehenden Rechtsschutz ermöglichen sollte als eine Revision unter vergleichbaren Verhältnissen, kann indessen nicht angenommen werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 aaO).

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung der Beschwer kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647, 648 und vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 22/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Ermessensfehler können dann in Betracht kommen, wenn das Berufungsgericht maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft (§ 286 ZPO) nicht berücksichtigt oder etwa gegen § 139 ZPO verstoßen oder das rechtliche Gehör mißachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1; vom 4. Oktober 1990 aaO 317; vom 14. November 1990 aaO; vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332; vom 10. Juli 1996 aaO; vom 31. Januar 2001 aaO 1652 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch Stein/Jonas-Roth, ZPO 21. Aufl., § 3 VI "Auskunftsanspruch"; MünchKomm-Rimmelspacher, ZPO 2. Aufl., § 511 a Rdn. 56; Baumbach/Lauterbach/Hartmann-Albers, ZPO 59. Aufl., § 511 a Rdn. 6, 18; Zöller-Gummer, ZPO 22. Aufl., § 511 a Rdn. 12 a, alle ebenfalls m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auf eine sofortige Beschwerde hin überprüft der Bundesgerichtshof lediglich, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm zustehenden Ermessens beachtet hat (Senatsbeschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel

    Soweit die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511a ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.12.1989 - IVb ZB 90/89, BGHR ZPO § 3 - Beschwerdewert 1; Beschl. v. 15.5.1996 - XII ZB 33/96, FamRZ 1996, 1331, 1332; Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 43/98, Umdr. S. 8).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 43/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Soweit jedoch die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511a ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Bundesgerichtshofs darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder erhebliche unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.12.1989 - IVb ZB 90/89, BGHR ZPO § 519b Abs. 2 neue Tatsachen 2; Beschl. v. 15.5.1996 - XII ZB 33/96, FamRZ 1996, 1331).
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